Liste der Baudenkmäler in Tegernheim
Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Tegernheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Baudenkmäler
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|---|
Kirchstraße 11 (Standort) | Kreuzstein mit Kruzifixus | im Dreinageltypus, Kalkstein, um 1400 | D-3-75-204-2 | |
Kirchstraße 18 (Standort) | Drei Inschriftsteine | am neuen Pfarrhaus; jüdischer Grabstein für Rabbi Meschullam, frühgotisch, 1252, 1519 vom Regensburger Judenfriedhof verschleppt; Inschrift für Sebald Weisenberger, bezeichnet 1535; Bauinschrift, bezeichnet 1892 | D-3-75-204-3 | |
Kirchstraße 25, 27 (Standort) | Katholische Pfarrkirche Maria Verkündigung | Chorturmkirche, im Kern romanisch, Chor 12. Jahrhundert, Turm 13. Jahrhundert, Langhauserweiterung 1. Hälfte 14. Jahrhundert, 1739 und 1953; mit Ausstattung; Friedhofsmauer an der Ostseite, 17./18. Jahrhundert | D-3-75-204-4 |
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
- Sixtus Lampl: Oberpfalz. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band III). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52394-5.
Weblinks
- Bayerischer Denkmalatlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript)
- Denkmalliste für Tegernheim (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Auf dieser Seite verwendete Medien
Autor/Urheber: Gehsport-sepp (Diskussion), Lizenz: CC BY-SA 4.0
Mariä Verkündigung - Tegernheim