Landtag Schwarzburg-Rudolstadt (1919–1923)

Dieser Artikel behandelt den (letzten) Landtag Schwarzburg-Rudolstadt 1919–1923.

Landtagswahl

Nach der Novemberrevolution wurde mit dem „Wahlgesetz für den Landtag des Freistaates Schwarzburg-Rudolstadt“ vom 8. Dezember 1918 erstmals eine völlig freie und gleiche Wahl durchgeführt. Hierzu gehörte auch die Einführung des Frauenwahlrechts. Die Landtagswahl fand am 16. März 1919 statt. Die SPD erhielt elf Abgeordnete und damit eine absolute Mehrheit. Drei Sitze gingen an die DDP, zwei an die Bürgerliche Liste und einer an die Listenverbindung DNVP/DVP.

Sitzverteilung

ParteiStimmenanteil in %Sitze
SPD54,10 %11 Sitze
DDP14,73 %3 Sitze
Bund der Landwirte13,61 %2 Sitze
DNVP und DVP10,75 %1 Sitz

Abgeordnetenliste

Als Abgeordnete wurden gewählt:

NameParteiWohnortWahlkreisAnmerkung
Carl Otto Hildebert ApelBLHorbaOMandat am 20. April 1922 niedergelegt. Nachfolger Crone
Friedrich Robert CroneBLLeutenbergOAusgeschieden am 31. März 1921 wegen der Verkleinerung der Gebietsvertretung. Am 13. März 1922 als Stellvertreter und am 22. Mai 1922 als Nachfolger von Apel wieder eingetreten
Paul Carl Emil Albert GinnelSPDKatzhütteOAusgeschieden am 31. März 1921 wegen der Verkleinerung der Gebietsvertretung
Anton Theodor Louis Rinkhard GutgesellSPDSchmalenbucheOAusgeschieden am 31. März 1921 wegen der Verkleinerung der Gebietsvertretung
Ernst Emil HartmannSPDRudolstadtO
Paul Hermann Gustav HartwigSPDIchstedtUAusgeschieden am 31. März 1921 wegen der Verkleinerung der Gebietsvertretung
Oskar Günther Wilhelm HertelDDPRudolstadtO
Louis Karl KratzSPDFrankenhausenUAb 27. Februar 1920 als Nachfolger von Winter. Mandat niedergelegt am 26. Mai 1920. Kein Nachrücker, da die Liste erschöpft war.
Christian Eduard KraußeSPDRudolstadtOMandat am 21. Juni 1919 niedergelegt. Nachrücker war Nummer
Paul LandgrafDDPFrankenhausenU
Karl Friedrich LederSPDFrankenhausenO
Hermann Günther MeißnerDVPStadtilmO
Arno Hugo Otto MüllerDDPOberweißbachOAusgeschieden am 31. März 1921 wegen der Verkleinerung der Gebietsvertretung
Richard Johann Wilhelm NummerSPDSchlotheimUEingetreten am 18. August 1919 für Kratz. Ausgeschieden am 31. März 1921 wegen der Verkleinerung der Gebietsvertretung.
Ernst Robert OttoSPDRudolstadtO
Wilhelm Alwin RosenbuschSPDCursdorfOAusgeschieden am 31. März 1921 wegen der Verkleinerung der Gebietsvertretung. Am 22. Mai 1922 als Nachfolger Krauße wieder eingetreten
August Friedrich Wilhelm RückebeilSPDSeehausenU
August Albin Albert SchollSPDKönigseeO
Franz August Wilhelm WinterSPDFrankenhausenUVerstorben am 13. Februar 1920. Nachfolger Hartwig

Der Landtag wählte unter Alterspräsident Eduard Krause seinen Vorstand. Landtags-Director (Parlamentspräsident) wurden:

  • Franz Winter (6. Mai 1919 bis 13. Februar 1920)
  • Robert Crone (13. Februar bis 5. März 1920)
  • Friedrich Leder (5. März 1920 bis 24. März 1923)

Als Stellvertreter wurden gewählt:

  • Robert Crone (6. Mai 1919 bis 31. März 1920)
  • Oskar Hertel (22. September 1921 bis 24. März 1923)

Der Landtag kam zwischen dem 5. Mai 1919 und dem 24. März 1923 zu 23 öffentlichen Plenarsitzungen in einer ordentlichen und vier außerordentlichen Sitzungsperioden zusammen.

Nach der Bildung des Landes Thüringen wurde aus dem Landtag die Gebietsvertretung. 1921 wurde sie verkleinert und 1923 endete ihr Mandat.

Literatur

  • Jochen Lengemann: Landtag und Gebietsvertretung von Schwarzburg-Rudolstadt 1821–1923. Biographisches Handbuch. G. Fischer, Jena Stuttgart 1994, S. 127–130, 277–278.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen