Freistaat Sachsen-Meiningen
Wappen | Flagge |
---|---|
Lage im Deutschen Reich | |
Entstanden aus | Herzogtum Sachsen-Meiningen |
Aufgegangen in | Land Thüringen |
Daten aus dem Jahr 1919 | |
Landeshauptstadt | Meiningen |
Regierungsform | Republik |
Bestehen | 1918–1920 |
Fläche | 2468 km²[1] |
Einwohner | 274.579 Einwohner[1] |
Bevölkerungsdichte | 111 Ew./km² |
Religionen | 97,4 % Ev. 1,9 % Röm.-Kath. 0,7 % Sonstige[1] |
Reichsrat | 1 Stimme |
Kfz-Kennzeichen | SM |
Verwaltung | 4 Kreise |
Karte | |
Der Freistaat Sachsen-Meiningen entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920.
Geschichte
Nach Aufforderung durch den Meininger Arbeiter- und Soldatenrat erklärte der Meininger Herzog Bernhard III. am 10. November 1918 seinen Thronverzicht. Sein Halbbruder und Thronfolger Ernst Bernhard Viktor Prinz von Sachsen-Meiningen beurkundete dies am 12. November. Für den gleichen Tag berief der Präsident des Landtages Eduard Fritze den 1909 zuletzt gewählten Meininger Landtag ein. Dieser bestellte eine Landesregierung, auch Staatsministerium oder Gesamtstaatsrat genannt. Vorsitzender und Erster Staatsrat wurde der Geheime Staatsrat Ludwig von Türcke, beamtete Staatsräte waren außerdem Karl Marr und Ottomar Benz. Aus den Reihen der Abgeordneten wurden Arthur Hofmann (SPD), Karl Knauer (SPD), Heinrich Eckardt (SPD) und Adalbert Enders (DDP) zu ehrenamtlichen Staatsräten gewählt. Noch am 30. Dezember 1918 wurde mit dem Herzog Bernhard III. ein Abfindungsvertrag über dessen Besitz- und Vermögensverhältnisse geschlossen.[2] Unter anderem gingen 45.211 Hektar Wald, 931 ha geschlossene Güter und die Schieferbrüche in Lehesten in das Eigentum des Staates über. Als Abfindung wurden 11 Millionen Mark vereinbart. Dieser Betrag wurde allerdings nicht ausgezahlt, sondern der Herzog bekam 4,5 % Zinsen als monatliche Rente ausbezahlt.
Am 9. März 1919 fand die Wahl für einen neuen Landtag statt. Bei dieser erhielt die SPD eine absolute Mehrheit der Wählerstimmen. Trotzdem wurde die Regierung von 1919 ohne personelle Veränderungen am 9. April im Amt bestätigt.
Bezüglich des Zusammenschlusses mit den anderen Thüringischen Staaten zum neuen Land Thüringen verhielt sich das Land abwartend. Die Regierungskoalition wollte nur einem Großthüringen mit den preußischen Gebietsteilen beitreten während die Bauernvereinigung einen Anschluss an Preußen bevorzugte. Aufgrund der traditionell starken Bindungen zu Franken gab es außerdem in einigen Landesteilen Bestrebungen für einen Anschluss an Bayern. Im Gegensatz zum Freistaat Coburg erfolgte aber schließlich am 12. Dezember 1919, nach der Absage Preußens, mit deutlicher Mehrheit eine Zustimmung im Parlament für den Beitritt zum thüringischen Gemeinschaftsvertrag. Allerdings bestand die Regierung in einer Denkschrift auf einer Reihe von Vorbehalten und Sonderwünschen, welche vom Staatsrat Thüringens akzeptiert wurden. Insbesondere wollte man nicht, dass die Schulden der anderen Staaten Gemeinschaftsschulden des neuen Landes wurden und forderte das Zusammenbleiben aller meiningschen Landesteile. Die Sonneberger Landtagsabgeordneten – sie stellten mit dem Sozialdemokraten Peter Eduard Wehder den Landtagspräsidenten – konnten für den Kreis Sonneberg, das sogenannte Meininger Oberland, einige Forderungen durchsetzen. Dazu gehörte neben einer Bestandsgarantie für den Landkreis auch der Sitz der Industrie- und Handelskammer.[3] Außerdem sollte das 1916 geschlossene amerikanische Konsulat in Sonneberg wiederbelebt werden.
Mit der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 hörte der Freistaat Sachsen-Meiningen formal auf als souveräner Bundesstaat zu bestehen. Aber noch im Herbst kam in einigen Gebieten Sachsen-Meiningens die letztendlich erfolglose Bestrebung „Los von Thüringen“ auf. Das „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920[4] wandelte schließlich den Freistaat in einen Kommunalverband höherer Ordnung Gebiet Sachsen-Meiningen mit Gebietsvertretung und Gebietsregierung um, der schließlich am 1. April 1923 aufgehoben wurde. Der Landtag wandelte sich ohne Neuwahlen in die Gebietsvertretung.
Wahl zum ersten Landtag
- Wahltermin: 9. März 1919
- Sitze im Landtag: 24
Partei | Ergebnis | Sitze |
---|---|---|
Meininger Bauernverein | 18,28 % | 5 |
DDP | 15,44 % | 3 |
DNVP | 6,44 % | 1 |
SPD | 52,20 % | 13 |
USPD | 7,64 % | 2 |
- Landesregierung: Erster Staatsminister Ludwig von Türcke, beamtete Staatsräte Karl Marr und Ottomar Benz
parlamentarische Staatsräte Arthur Hofmann (SPD), Karl Knauer (SPD), Heinrich Eckardt (SPD) und Adalbert Enders (DDP) - Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Sachsen-Meiningen)
Literatur
- Joachim Bergmann: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens in der Zeit von 1918 bis 1932. Europaforum-Verlag, Lauf an der Pegnitz 2001, ISBN 3-931070-27-1 (Kultur und Geschichte Thüringens 16 = 19).
- Norbert Moczarski: Der letzte Landtag von Sachsen-Meiningen und die ihm nachfolgende Gebietsvertretung in den Jahren 1919–1923. In: Harald Mittelsdorf (Red.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Herausgegeben vom Thüringer Landtag. Hain, Rudolstadt u. a. 2002, ISBN 3-89807-038-7 (Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 19).
Einzelnachweise
- ↑ a b c gonschior.de: Der Volksstaat Sachsen-Meiningen Überblick
- ↑ Susan Richter: Thronverzicht: die Abdankung in Monarchien vom Mittelalter bis in die Neuzeit. Böhlau, 2010, ISBN 978-3-412-20535-5, S. 169 (online).
- ↑ Thomas Schwämmlein: Als Sonneberg thüringisch tickte. In: Freies Wort. 7. Februar 2013
- ↑ „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920
- ↑ gonschior.de: Übersicht über die Wahlen in Sachsen-Meiningen 1919–1920
Auf dieser Seite verwendete Medien
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
Flagge Bayerns
Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
Autor/Urheber: Autor/-in unbekannt , Lizenz: CC BY-SA 3.0
Das Bild zeigt die Mitglieder des Landtags von Sachsen-Meiningen aus dem Jahr 1920
Karte Thüringen 1900 mit Herzogtum Sachsen-Meiningen
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- Deutsches Reich 1925 b.png: User Korny78 on de.wikipedia
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Die Länder des Deutschen Reiches und ihre Hauptstädte im Gebietsstand von 1920 ohne kleinere Exklaven. Das Saargebiet und die Freie Stadt Danzig sind ebenfalls dargestellt.
Autor/Urheber: kramer96, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Ehemaliges Landtagsgebäude von Sachsen-Meiningen in der einstigen Landeshauptstadt Meiningen, zeitweise Nutzung als Fernmeldeamt, heute Bürogebäude.
Flagge der Hansestadt Lübeck
„Die Flagge ist von alters her waagerecht geteilt, oben weiß und unten rot. Sie zeigt in der der Flaggenstange zugekehrten oberen Ecke den lübeckischen Doppeladler.
Das Banner zeigt im oberen Teil auf weißem Grund den lübeckischen Doppeladler. Der untere Teil ist senkrecht geteilt, links weiß und rechts rot.“
(§ 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck, genehmigt am 22. Januar 1941)
Autor/Urheber: Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt ., Lizenz: CC BY-SA 3.0
Flag of the Free State of Prussia (1918–1933).
Flag of the Territory of the Saar Basin between July 28, 1920 and March 1, 1935.
Flag of Saxony (1815-1935 and 1947-1952) 3:2
Civil flag of Oldenburg (1774–1919)
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der
Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.
»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.
Berlin, den 11. November 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichsminister des Innern
Koch«
Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html
1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen