Volksstaat Reuß

Volksstaat Reuß
WappenFlagge
Wappen des Volksstaates ReußFlagge des Volksstaates Reuß
Lage im Deutschen Reich
Lokalisation fehlt, Lagekarten sind ggw. noch in Bearbeitung.
Entstanden ausReuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie
Aufgegangen inLand Thüringen
Daten aus dem Jahr 1919
LandeshauptstadtGera
RegierungsformRepublik
Bestehen1919–1920
Fläche1143 km²
Einwohner211.324 Einwohner
Bevölkerungsdichte185 Ew./km²
Religionen96,6 % ev.
2,1 % röm.-kath.
1,3 % Sonstige
Reichsrat1 Stimme
Kfz-KennzeichenRA/RJ
Verwaltung3 Bezirksverbände
Karte

Der von 1919 bis 1920 existierende Volksstaat Reuß war ein Land des Deutschen Reichs im Osten des heutigen Thüringen. Der Volksstaat Reuß hatte eine nicht zusammenhängende Fläche von 1143 Quadratkilometern, 211.324 Einwohner (1919) und war in drei Bezirksverbände gegliedert.

Geschichte

Bereits vor dem Ersten Weltkrieg wurden seit 1908 die beiden Fürstentümer Reuß älterer Linie mit der Hauptstadt Greiz und Reuß jüngerer Linie mit der Hauptstadt Gera von Fürst Heinrich XXVII. aus der jüngeren Linie in Personalunion regiert. Nach dem Sturz der Monarchie und der Ausrufung der Republik in der Novemberrevolution erklärte er am 11. November 1918 seinen Rücktritt. Die beiden reußischen Fürstentümer wurden Freistaaten und bildeten ab dem 21. Dezember 1918 eine Verwaltungsgemeinschaft.

Am 2. Februar 1919 wurden in beiden Freistaaten Landtagswahlen abgehalten, die die USPD für sich entschied. Am 4. April beschloss der vereinigte reußische Landtag das Gesetz über die Vereinigung der beiden reußischen Freistaaten zu einem Volksstaat Reuß, sowie über die vorläufige Verfassung und Verwaltung. Nach der Vereinigung wurde eine Regierung mit den parteilosen Staatsministern Karl von Brandenstein aus Gera und William Oberländer aus Greiz gebildet.

Am 1. Mai 1920 schlossen sich der Volksstaat Reuß und sechs weitere thüringische Kleinstaaten zum Land Thüringen zusammen. Bis März 1923 bestand aber das „Gebiet Reuß“ als Kommunalverband höherer Ordnung mit eigener Gebietsregierung und Gebietsversammlung fort. Dessen Kompetenzen gingen Schritt für Schritt auf das Land über.[1] Zudem musste in den ersten 15 Jahren nach dem Inkrafttreten der Thüringer Landesverfassung von 1921 stets ein Mitglied der Landesregierung aus Reuß kommen.[2]

Verwaltungsgliederung

Durch die Bestimmungen des Vereinigungsgesetzes wurden drei Bezirksverbände eingerichtet:[3]

Wahl zum Landtag

Am 2. Februar 1919 wurden in beiden Freistaaten Landtagswahlen abgehalten. Aus ihnen ging jeweils die USPD als Sieger hervor.

Freistaat Reuß älterer Linie

  • Sitze im Landtag: 15
  • Wahlbeteiligung: 74,7 Prozent
ParteiErgebnisSitze
USPD44,51 %7 Sitze
DDP22,67 %4 Sitze
DNVP16,95 %2 Sitze
SPD15,97 %2 Sitze

Freistaat Reuß jüngerer Linie

  • Sitze im Landtag: 21
  • Wahlbeteiligung: 81,9 Prozent
ParteiErgebnisSitze
USPD, SPD62,16 %13 Sitze
DNVP, DVP21,04 %05 Sitze
DDP16,80 %03 Sitze

Flagge und Wappen

Flagge des Volksstaats wurde Schwarz-Rot-Gold. Das Wappen des Volksstaates Reuß zeigte in Tradition der Heraldik der Vögte von Weida einen goldenen Löwen mit roter Bewehrung und einer roten Krone auf einem schwarzen Schild.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Reyk Seela: Die Übergangslandtage und Gebietsvertretung in den reußischen Staaten bzw. dem Volksstaat Reuss 1919–1923. In: Thüringer Landtag, Harald Mittelsdorf (Hrsg.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Hain, Rudolstadt 2002, S. 233–274.
  2. Bernhard Post, Volker Wahl: Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995. Böhlau, Weimar 1999, S. 326.
  3. Gesetz über die Vereinigung der beiden Freistaaten Reuß vom 4. April 1919. In: Gesetzsammlung für beide Freistaaten Reuß. Band 1919, Nr. 5. Greiz 1919, S. 27 ff. (Digitalisat).

Auf dieser Seite verwendete Medien

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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
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Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
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Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1911-1920).svg
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
Flagge Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1897-1920).svg
Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen
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Die Länder des Deutschen Reiches und ihre Hauptstädte im Gebietsstand von 1920 ohne kleinere Exklaven. Das Saargebiet und die Freie Stadt Danzig sind ebenfalls dargestellt.
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Flagge der Hansestadt Lübeck
„Die Flagge ist von alters her waagerecht geteilt, oben weiß und unten rot. Sie zeigt in der der Flaggenstange zugekehrten oberen Ecke den lübeckischen Doppeladler.
Das Banner zeigt im oberen Teil auf weißem Grund den lübeckischen Doppeladler. Der untere Teil ist senkrecht geteilt, links weiß und rechts rot.“

(§ 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck, genehmigt am 22. Januar 1941)
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Flag of the Free State of Prussia (1918–1933).
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Flag of the Territory of the Saar Basin between July 28, 1920 and March 1, 1935.
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Flag of Saxony (1815-1935 and 1947-1952) 3:2
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Wappen des Volksstaats Reuß
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Civil flag of Oldenburg (1774–1919)