Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg
Landesflagge | Landeswappen |
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Basisdaten | |
Sitz: | Altenburg |
Wahlsystem: | Verhältniswahl mit geschlossenen Listen |
Anzahl der Stimmen: | 1 |
Rechenverfahren: | Hare/Niemeyer-Verfahren |
Anzahl der Wahlkreise: | 1 |
Wahlberechtigte: | 125.536 (1919) |
Legislaturperiode: | 3 Jahre |
Erste Sitzung: |
Der Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg war ein historisches Parlament und war von 1919 bis 1920 die Legislative des Freistaates Sachsen-Altenburg in der Weimarer Republik.
Rechtsgrundlage und Aufbau
Der Landtag erließ am 26. April 1919 ein Gesetz zur vorläufigen Regelung der Verfassung. Diese Verfassung sollte jedoch keine Bedeutung erlangen, da der Landtag bereits am 6. Juni des Jahres dem Gemeinschaftsvertrag mit 27 gegen 8 Stimmen zustimmte und damit zur Bildung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 beitrug.
Aufgrund Reichsgesetz wurde der Freistaat Sachsen-Altenburg aufgelöst und Teil des neu entstandenen Landes Thüringen. Der Thüringer Landtag wurde damit Nachfolger des Landtags des Freistaates Sachsen-Altenburg.
Der Landtag hatte 40 Mitglieder.
Landtagswahlen
Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung
Am 19. Januar 1919 wurde die verfassunggebenden Nationalversammlung gewählt.
Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung 1919 | |||
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Partei | Stimmanteil in % | Sitze | |
SPD | 55,96 % | ||
DDP | 24,26 % | ||
DNVP | 16,97 % | ||
USPD | 2,54 % |
An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertreten
- Liste der Mitglieder der verfassunggebenden Nationalversammlung (Freistaat Sachsen-Altenburg)
Wahl zum ersten Landtag
Am 26. Januar 1919 fand die Wahl zum ersten Landtag statt.
Wahl zum 1. Landtag 1919 | |||
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Partei | Stimmanteil in % | Sitze | |
SPD | 58,55 % | 24 Sitze | |
DDP | 24,64 % | 10 Sitze | |
DNVP | 16,82 % | 6 Sitze |
An 100 % fehlende Stimmen = nicht im Landtag vertreten
- Liste der Mitglieder des Landtags (Freistaat Sachsen-Altenburg)
Einzelnachweise
Auf dieser Seite verwendete Medien
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der
Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.
»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.
Berlin, den 11. November 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichsminister des Innern
Koch«
Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html
1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen