Landesversammlung des Freistaates Coburg
Die Landesversammlung des Freistaates Coburg war 1919 und 1920 der Landtag des Freistaates Coburg.
Entstehung des Landtags
Nach der Novemberrevolution wurde auch Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha gestürzt und das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha in einen Freistaat (also eine Republik) umgewandelt. Die Macht lag zunächst bei den Arbeiter- und Soldatenräten. Der Vollzugsausschuss des Arbeiter- und Soldatenrates und die vorläufige Staatsregierung erließen am 14. Januar 1919 eine Verordnung über die Wahlen zu einer Landesversammlung für den Staat Sachsen-Coburg. Danach sollte der bisherige Coburger Landtag durch einen frei gewählten Landtag ersetzt werden. Die Landesversammlung hatte weiterhin 11 Mitglieder. Diese wurden nun jedoch im Verhältniswahlrecht in freier und gleicher Wahl gewählt. Auch das Frauenwahlrecht war erstmals eingeführt. Das Mindestalter für die aktive Wahl waren 21, für die passive Wahl 26 Jahre. Das ganze Land bildete einen Wahlkreis.
Als Wahltermin wurde der 9. Februar 1919 festgelegt.
Das Wahlbündnis der Bürgerlichen erhielt 41,4 %, die SPD 58,6 %. Die Landesversammlung verabschiedete am 10. März 1919 das „Vorläufige Gesetz über die Gesetzgebung und Verwaltung im Freistaate Coburg“, die provisorische Coburger Verfassung.
Ein Gemeinschaftlicher Landtag Sachsen-Coburg und Gotha wurde nicht mehr gebildet. Gemäß Staatsvertrag über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Freistaaten Coburg und Gotha vom 12. April 1919 wurde die Rechnungsprüfung der gemeinsamen Einrichtungen fünfköpfigen Ausschüssen der Coburger Landesversammlung und der Landesversammlung des Freistaates Sachsen-Gotha übertragen.
Ende des Landtags
Mit dem Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg über die Vereinigung Coburgs mit Bayern endete 1920 die Selbstständigkeit des Landes und damit auch der Landtag. Der Bayerische Landtag wurde damit der Nachfolger der Landesversammlung. Drei Abgeordnete aus Coburg wurden übergangsweise bis zur nächsten bayerischen Landtagswahl Landtagsabgeordnete im Bayerischen Landtag. Am 18. März 1920 wählte die Landesversammlung die Abgeordneten Hermann Mämpel (SPD), Johann Stegner (SPD) und Hans Schack (Deutsche Demokratische Partei, Bürgerliche Einheitsliste) in den Bayerischen Landtag.
Abgeordnete der Landesversammlung
Name | Partei | Lebensdaten | Beruf | Ort | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|---|
Max Oscar Arnold | Bürgerliche Einheitsliste | 1854–1938 | Puppenfabrikant | Neustadt bei Coburg | Alterspräsident, Vizepräsident |
Reinhold Artmann | SPD | 1870–1960 | Schreiner | Coburg | |
Gustav Hess | Bürgerliche Einheitsliste | 1874–1940 | Landwirt | Neuses bei Coburg | |
Ehrhard Kirchner | SPD | 1866–1927 | AOK-Geschäftsführer | Neustadt bei Coburg | Präsident der Landesversammlung |
Franz Klingler | SPD | 1875–1933 | Schriftleiter des Coburger Volksblatts | Coburg | |
Ernst Külbel | Bürgerliche Einheitsliste | 1863–1938 | Malzfabrikant | Coburg | |
Bernhard Lauer | SPD | 1867–1927 | AOK-Angestellter | Neustadt bei Coburg | |
Hermann Mämpel | SPD | 1866–1944 | AOK-Verwaltungsinspektor | Coburg | Schriftführer |
Dr. Hans Schack | Bürgerliche Einheitsliste | 1878–1946 | Richter am Amtsgericht Coburg | Coburg | |
Johann Stegner | SPD | 1866–1954 | Brauer und Wirt | Frohnlach | |
Carl Wendt | SPD | 1887–1936 | Maschinenschlosser | Rodach | stellvertretender Schriftführer |
Die Landesversammlung bildete folgende Ausschüsse:
- Ausschuss zur Regelung der Domänenfragen (Arnold, Kirchner, Mämpel, Schack, Stegner)
- Rechts- und Verfassungsausschuss (Artmann, Klingler, Külbel, Lauer, Schack)
- Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss (Hess, Külbel, Mämpel, Stegner, Wendt)
- Petitionsausschuss (Arnold, Artmann, Hess, Kirchner, Klingler)
Versammlungsort
Die Landesversammlung tagte im Gebäude des Staatsministeriums am Ketschentor. Dieses Gebäude, in dem später das Landgericht Coburg untergebracht war, wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört.
Literatur
- Harald Mittelsdorf: Die vergessenen Parlamente : Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923, 2002.
- Harald Mittelsdorf: 175 Jahre Parlamentarismus in Thüringen, 1992, ISBN 386160500X.
- Verhandlungen der Landes-Versammlung für den Freistaat Coburg, Digitalisat.
- Gesetzsammlung für Sachsen-Coburg, Digitalisat.
- Verordnung über die Wahlen zu einer Landesversammlung für den Staat Sachsen-Coburg. Vom 14. Januar 1919; in: Gesetzessammlung für Sachsen-Coburg, Nr. 2, S. 8 ff., Digitalisat.
- Staatsvertrag über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Freistaaten Coburg und Gotha. Vom 12. April 1919; in: Gesetzessammlung für Sachsen-Coburg, Nr. 17, S. 117 ff., Digitalisat.
- Bekanntmachung, betreffend den Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg über die Vereinigung Coburgs mit Bayern vom 14. Februar 1920 nebst Schlußprotokoll dazu vom gleichen Tage sowie das Reichsgesetz, betreffend die Vereinigung Coburgs mit Bayern, vom 30. April 1920. Vom 12. Mai 1920; in: Gesetzessammlung für Sachsen-Coburg, S. 93 ff., Digitalisat.
- Michael Kotulla: Thüringische Verfassungsurkunden : vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis heute.
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Postkarte, undatiert ( ca.1914 ). Titel: "Coburg - Ketschentor"
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der
Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.
»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.
Berlin, den 11. November 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichsminister des Innern
Koch«
Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html
1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen