Forenhaftung

Der folgende Artikel ist ein Satire-Artikel. Es kann sein, dass er nicht ganz ernst gemeinte Aussagen enthält. Es kann aber auch sein, dass der Artikel irgendeine tiefgründige Botschaft vermitteln möchte.

Forenhaftung: Mittel zur Vermeidung wüster Beschimpfungen in öffentlich zugänglichen Räumen (Foren), die dem Rauminhaber () aufgebürdet wird.

Hintergrund: Nach Meinung des Landgericht Hamburg handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei daher einer verschärften Haftung unterworfen. Der Anbieter eines Forums müsse nicht erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts für dessen Sperrung sorgen, sondern sei zu einer aktiven Suche verpflichtet, die bereits die Freischaltung unzulässigen Gedankenguts verhindere. [Urteil zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005]

Zum besseren Verständnis dieses zugegebenermaßen komplexen Sachverhalts folgende :

Angenommen, man sitzt als Zuschauer in einer öffentlichen Verhandlung am z.B. Hamburger Landgericht. Wenn man nun von irgendwem unflätig beschimpft wird, kann man dafür den vorsitzenden Richter verklagen, weil der gefälligst dafür Sorge zu tragen hat, dass derartiges in seinem Gericht nicht passiert (sog. Forenhaftung).
Mit anderen Worten muss der Richter sicherstellen, dass die beleidigende Äußerung nach dem Verlassen des Sprechorganes aber vor Erreichen der Hörorgane überprüft und gegebenenfalls unterdrückt wird. Bei verbalen Beleidigungen beträgt die dafür verfügbare Zeit, bei einer Schallgeschwindigkeit von 340 m/s und einen Abstand von mind. 3 bis 4 m zwischen Sprech- und Hörorgan, immerhin eine 1/100 Sekunde. Bei erhobenem Mittelfinger muss man allerdings schon die Lichtgeschwindigkeit zu Grunde legen.
Wenn die Gerichtsbarkeit "nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um [socherlei Meinungsbekundungen] einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebes beschränken." Die technischen Voraussetzungen sind jedoch bereits heute gegeben: Etwa rechtzeitig das Licht ausschalten (verhindert optische Botschaftenübermittlung) oder einen Ton mit ca. 12.000 Hz bei ungefähr 98 dB einspielen (verhindert jede Kommunikation!). Wo Personal billig ist, könnte auch zwischen je zwei Anwesende ein vom Gericht bestellter Stille-Post-Beamter gesetzt werden, der jedes ihm zugeflüsterte Wort vor der Weitergabe an den jeweiligen Adressaten auf politische Korrektheit usw. zu prüfen hat.

Siehe auch

Heise-Foren-Urteil