Täler der Mittleren Flächenalb

Vogelschutzgebiet (SPA)
„Täler der Mittleren Flächenalb“

Bei Emeringen

LageAlb-Donau-Kreis,
Landkreis Biberach,
Landkreis Reutlingen und
Stadtkreis Ulm in
Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID555537911
Natura-2000-IDDE-7624-441
Vogelschutzgebiet56,923 km²
Geographische Lage48° 17′ N, 9° 31′ O
Täler der Mittleren Flächenalb (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum20. November 2007
VerwaltungRegierungspräsidium Tübingen
Besonderheiten16 Teilgebiete
f6

Das Gebiet Täler der Mittleren Flächenalb ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7624-441) in Teilen der baden-württembergischen Landkreise Biberach und Reutlingen, des Alb-Donau-Kreises sowie des Stadtkreises Ulm in Deutschland.

Beschreibung

Beschrieben wird das Gebiet Täler der Mittleren Flächenalb als „Tallandschaften der Schwäbischen Alb mit Wacholderheiden, Magerrasen, naturnahen Wäldern, Felskomplexen und Fließgewässern mit einem kurzen Abschnitt der Donau“.

Lebensraumklassen

Laubwald
  
22 %
Mischwald
  
50 %
Nadelwald
  
3 %
Binnengewässer, stehend und fließend
  
4 %
Melioriertes Grünland, Trockenrasen, Heide, Gestrüpp
  
17 %
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen
  
2 %
Anderes Ackerland
  
2 %

Lage

Die 16 Teilgebiete des rund 5.700 Hektar (ha) großen Vogelschutzgebiets Täler der Mittleren Flächenalb verteilen sich auf neun Städte und acht Gemeinden in drei Landkreisen und einem Stadtkreis:

Schutzzweck

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[2] beschrieben:

Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli)

Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht, der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit zwischen dem 15. April und dem 15. August.

Uhu (Bubo bubo)

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten, von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Wanderfalke (Falco peregrinus)

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Täler der Mittleren Flächenalb (EU-Vogelschutzgebiet) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 22. August 2018.
  2. Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 22. August 2018.

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