Kaiserliche Gendarmerie-Brigade in Elsaß-Lothringen

Die Kaiserliche Gendarmerie-Brigade in Elsaß-Lothringen bildete von 1902 bis 1918 die Gendarmerie im Reichsland Elsaß-Lothringen. Nach ihrer Auflösung traten die Gendarmen in die Königlich Preußische Landgendarmerie ein. Standort des Stabes der Brigade war Straßburg. Die Brigade war, wie die Schutztruppen in den deutschen Kolonien und die Seebataillone, eine Reichstruppe und gehörte damit keinem Landeskontingent an.

Geschichte

In Elsaß-Lothringen bestand seit 1872 eine Gendarmerie-Brigade analog der Königlich Preußischen Gendarmerie, der sie à la suite unterstellt war. Struktur und Uniformierung entsprachen weitgehend dem preußischen Vorbild. Wie im Königreich Preußen entsprach der Terminus Brigade weder dem militärischen Brigadebegriff noch dem französischen Gendarmeriebegriff, der auch in deutschen Bundesländern verwandt wurde, wo eine Gendarmerie-Brigade in der Regel 1 Ober-Wachtmeister und 4 oder 5 Gendarmen umfasste. Analog zu den 20 Landkreisen des Reichslandes existierten 20 so genannte Beritte, die von Gendarmerie-Oberwachtmeistern als Berittführer geführt wurden. Ihnen unterstand eine unbekannte Zahl von Gendarmerie-Stationen, die in der Regel mit zwei Gendarmen besetzt waren.

Am 16. Dezember 1902 wurde die Brigade eine selbstständige Behörde, unterstand aber weiterhin dem preußischen Kriegsminister, da dieser gleichzeitig die Funktion eines Reichskriegsministers wahrnahm. Fachlich unterstand die Brigade allerdings dem Kaiserlichen Statthalter in Elsaß-Lothringen und den zivilen Behörden des Reichslandes analog zu den übrigen Gendarmerien der Bundesstaaten. Äußerlich drückte sich die Veränderung in einem Uniformdetail aus. Am Helm wurde nun statt des preußischen Wappens der Reichsadler getragen und an Portepee und Offizierschärpe die Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot statt bisher preußisch schwarz-weiß.

Der Zeitpunkt der Auflösung der Brigade ist unbekannt, dürfte aber unmittelbar im Zusammenhang mit der Räumung Elsaß-Lothringens durch deutsches Militär aufgrund der Bedingungen des Waffenstillstands von Compiègne am 11. November 1918 zu suchen sein. Frankreich forderte demgemäß die sofortige Räumung des Reichslandes durch sämtliche dort stationierten bzw. in Garnison befindlichen militärischen Einheiten.

Literatur

  • Wiegand Schmidt-Richberg: Die Regierungszeit Wilhelms des Zweiten. In: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648–1939. Band 3, Abschnitt V: Von der Entlassung Bismarcks bis zum Ende des Ersten Weltkriegs 1890–1918. Herrsching (Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft mbH) 1983, S. 3–155, hier S. 211f.
  • Ingo Löhken: Polizeiuniformen der Süddeutschen Staaten 1872–1932. Baden, Bayern, Hessen, Württemberg, Reichslande. Friedberg/H. 1988, ISBN 3-7909-0328-0.
  • Werner Blankenstein: Die preußische Landjägerei im Wandel der Zeiten. Erfurt 1931.

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Flagge des Königreichs Sachsen; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
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Flag of the Germans(1866-1871)
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Flag of the Germans(1866-1871)
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Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Civil flag of Oldenburg, before 1871 and beween 1921 and 1935
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
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Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)
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Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich