Gendarmerie des Großherzogtums Sachsen
Die Gendarmerie des Großherzogtums Sachsen bildete von 1903 bis 1918 die Gendarmerie des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. Sie wurde 1847 noch als militärisches Gendarmeriekorps gegründet, vermutlich ab 1867 war sie einige der wenigen deutschen Gendarmerien mit rein zivilem Status.
Geschichte
Die Gendarmerie wurde am 1. Dezember 1847 als Gendarmeriekorps des damaligen Großherzogtums Sachsen-Weimar gegründet. Den militärischen Charakter verlor es vermutlich aufgrund der Militärkonvention mit dem Königreich Preußen vom 22. Februar 1867, als das Militärkontingent des Großherzogtums der Preußischen Armee angegliedert wurde. Vermutlich seit diesem Zeitpunkt unterstand es ausschließlich den Zivilbehörden. Bis zur Gründung des Gendarmeriekorps 1847 übte eine 24-köpfige Husarenabteilung, die hauptsächlich Ordonnanzdienste versah, nebenher den Gendarmeriedienst aus.
Aufgaben
Hauptaufgabe der Gendarmerie war die Unterstützung der unteren Polizei- und Verwaltungsbehörden bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit sowie die Verhütung und Aufklärung von Verbrechen und anderen Straftaten. Hinzu kam die Überwachung polizeilicher Vorschriften sowie die Anzeigenaufnahme. Dabei waren die lokalen Behörden angewiesen, die Gendarmerie zu unterstützen, andererseits sollten die Gendarmen eng mit den Behörden kooperieren.
Struktur und Personalstärke 1909
Die Gendarmen waren in allen fünf Verwaltungsbezirken des Großherzogtums stationiert. Chef der Gendarmerie war der Geheime Regierungsrat Dr. Johannes Schmid-Burgk, der als Referent beim Staatsministerium, Departement des Äußern und Innern angesiedelt war. Ihm sowie den fünf Gendarmerie-Oberwachtmeistern oblag die Dienstaufsicht über die Gendarmen. Dienstsitz war das Fürstenhaus Weimar in der Residenz Weimar.
Die Stärke der Gendarmerie betrug 1909 ausschließlich des Chefs:
- 1 Bürogendarm
- 5 berittene Gendarmerie-Oberwachtmeister als Führer jeweils eines Verwaltungsbezirks
- 12 berittene Gendarmen
- 52 Fußgendarmen
- 1 Wachtmeister und 6 berittene Ordonnanzen.
Diese waren auf die fünf Verwaltungsbezirke des Großherzogtums mit insgesamt 64 Gendarmeriestationen verteilt, die aufgrund der Personalstärke in der überwiegenden Mehrzahl Einzelposten waren:
1. Weimar (einschließlich der sieben Ordonnanzgendarmen)
2. Apolda
3. Eisenach
4. Dermbach
Bewaffnung und Uniform
Über die ursprüngliche Uniformierung und Bewaffnung ist nichts bekannt. Ob die Gendarmen eine Uniform analog zu den Ordonnanzhusaren trugen (was eher unwahrscheinlich ist) oder grüne Röcke und graue Hosen wie die großherzogliche Infanterie ist unbekannt. 1909 trugen die Gendarmen offenbar eine Uniform nach dem Muster der Königlich Preußischen Landgendarmerie. Sie könnte allerdings auch auf der grün-grauen Uniform des alten Bundeskontingents des Großherzogtums beruhen. Soweit bekannt, trugen die Ordonnanzgendarmen weiterhin die mehrmals modifizierte Husarenuniform nach dem Vorbild der preußischen Ziethen-Husaren.
Auflösung
Mit der Abdankung von Großherzog Wilhelm Ernst am 9. November 1918 im Zuge der Novemberrevolution wurde die Organisation vermutlich aufgelöst und ihre Mitglieder in die Gendarmerie des neuen Freistaats Thüringen integriert. Einzelheiten sind bislang (Stand 2019) nicht bekannt.
Siehe auch
- Herzoglich Gothaisches Gendarmeriekorps
- Großherzoglich Oldenburgisches Gendarmeriekorps
- Fürstlich Lippisches Gendarmeriekorps
Literatur
- Heinrich Ambros Eckert, Dietrich Monten: Das deutsche Bundesheer. Nach dem Uniformwerk aus den Jahren 1835 bis 1843. Harenberg, Dortmund 1990, ISBN 3-611-00132-5, S. 143.
- Sachsen-Weimar-Eisenach. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 17. Band, 6. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1907, S. 398–402.
Weblinks
Auf dieser Seite verwendete Medien
Flagge Bayerns
Flagge des Königreichs Sachsen; Verhältnis (2:3)
Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
Flag of the Germans(1866-1871)
Flag of the Germans(1866-1871)
Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
Civil flag of Oldenburg, before 1871 and beween 1921 and 1935
Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)
Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
Autor/Urheber: unknown, Lizenz:
Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich
Korporal der Ordonnanz-Husaren des Großherzogtums Sachsen-Weimar um 1840. Sie wurden gleichzeitig als Gendarmerie verwandt. Die Uniformierung war der der preußischen Ziethen-Husaren nachempfunden
Autor/Urheber:
- THUERINGEN.png: Störfix
- derivative work: Master Uegly
Karte der Thüringischen Staaten 1910