Königlich Sächsisches Landgendarmeriekorps

Das Königlich Sächsische Landgendarmeriekorps war bis 1918 die Gendarmerie des Königreichs Sachsen. Das Korps war im Gegensatz zu der überwiegenden Mehrheit deutscher Gendarmerien eine zivile Institution, aber militärisch organisiert. Die Gendarmen waren daher Zivilstaatsdiener (Beamte) und keine Angehörigen des Soldatenstandes.

Königlich Sächsische Landgendarmerie

Geschichte

Sächsische uniformen gendarmerie reitende 1859
Sächsische uniformen gensdarmerie zu fuß 1859

Wie zahlreiche andere deutsche Gendarmerien wurde die königlich-sächsische Gendarmerie in Folge der Koalitionskriege im ersten bzw. zweiten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts gegründet, wobei die französische Gendarmerie impériale in der Regel als Vorbild diente. Ursprünglich bestand die sächsische Gendarmerie aus zwei Gendarmerien in den Erblanden und in der Oberlausitz. Die Gründung erfolgte durch Allerhöchste Order am 23. Juni 1809. Um 1815 gab es Überlegungen, sie wie in anderen deutschen Bundesstaaten militärisch zu organisieren. Davon wurde letztlich Abstand genommen, da man eine derartige Struktur zur Erfüllung der spezifischen Polizeiaufgaben für ineffektiv hielt.

Offenbar auf Grund der Sächsischen Verfassung von 1831 erfolgte 1835 die Zusammenlegung der beiden Gendarmerien zu einem Korps mit einheitlicher Uniformierung. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Gendarmerie massiv durch Hilfsgendarmen der Sächsischen Armee unterstützt. Allein im Leipziger Kreis dienten 1832 neben 32 regulären Gendarmen 45 Hilfsgendarmen.[1]

1854 erfolgte nach französischem Vorbild die Einführung von Gendarmerie-Brigaden in einer Stärke von zwei bis vier Gendarmen.

Zum 1. Januar 1860 wurde mit dem „Gendarmerie-Blatt“ ein Fahndungsblatt eingeführt, das später auch von außersächsischen Behörden abonniert wurde.

Organisation 1909

1909 hatte das Korps eine Stärke von 462 Mann:

  • Gendarmerie-Oberinspektor: 1
  • Sekretäre: 1
  • Grenzpolizei-Kommissare: 2
  • Wirtschaftsinspektoren: 1
  • Kreisobergendarmen: 5
  • Obergendarmen (einschließlich fünf Grenzpolizei-Inspektoren): 32
  • Gendarmen: 413

Die Gendarmen verteilten sich 1909 in den 27 Amtshauptmannschaften des Königreichs auf 365 Standorte in 343 Gendarmeriedistrikten. Die Amtshauptleute waren die unmittelbaren Vorgesetzten der Obergendarmen.(S. 25f.) Der Oberinspektor war direkt dem Ministerium des Innern unterstellt. Die Grenzpolizei mit zwei Kommissaren, fünf Inspektoren und 27 Gendarmen war Teil des Korps.

Einstellungsvoraussetzungen, Ausbildung, Uniform, Ausrüstung, Bewaffnung

Die Ergänzung des Korps erfolgte ausschließlich aus dem Militär. Einstellungsvoraussetzungen waren eine Mindestkörpergröße von 1,70 m, eine ausreichende geistige Befähigung und körperliche Tauglichkeit.[2] Nach der Übernahme aus dem Militär erfolgte eine sechsmonatige Probezeit. 1906 wurde die so genannte informatorische Beschäftigung vorgeschrieben. Sie bestand für die zukünftigen Gendarmen in einem sechswöchigen Unterricht, der am Sitz des Gendarmerie-Inspektors in Dresden durchgeführt wurde. Im Gegensatz zur preußischen Gendarmerie verfügte die sächsische zumindest bis 1909 nicht über eine Gendarmerieschule.

Die Uniform bestand ursprünglich aus einem hechtgrauen Rock mit grünen Aufschlägen und Abzeichen, grauen Beinkleidern, einem Hut mit einer Nummer und einem grünen Büschel für Fußgendarmen und einer grünen Feder für berittene Gendarmen. Die Bewaffnung bestand ursprünglich aus einem Seitengewehr, einer Kugelbüchse oder einer Pistole. Berittene trugen einen Säbel und zwei Pistolen.

1849 wurde ein dunkelgrauer Waffenrock eingeführt, 1907 graue Litewken mit einem Umlegekragen für die Sommerzeit. 1907 wurde ein Regenumhang eingeführt. Die dienstliche Benutzung von Fahrrädern war seit 1896 erlaubt. 1908 bestand die Bewaffnung aus einem Seitengewehr, einem Mehrladekarabiner und einer Mehrladepistole Modell Dreyse. Der Waffengebrauch wurde 1896 in einer entsprechen Instruktion neu geregelt.

Erster Weltkrieg und Novemberrevolution

Über den Einsatz der Gendarmerie im Ersten Weltkrieg ist nichts Näheres bekannt. Als Folge der Novemberrevolution und der Gründung des Freistaats Sachsen wurden 1919 die königlichen Abzeichen an der Uniform entfernt und durch freistaatliche ersetzt. Im Gegensatz zu anderen deutschen Gendarmerien musste die sächsische nicht entmilitarisiert werden, da ihre Angehörigen keinen militärischen Status besaßen.

Literatur

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Klahre, S. 14.
  2. Klahre, S. 27.

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Flagge des Königreichs Sachsen; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
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Flag of the Germans(1866-1871)
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Flag of the Germans(1866-1871)
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Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
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Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1911-1920).svg
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)
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Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
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Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich
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sächsische Uniformen Gendarmerie 1859
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sächsische Uniformen reitende Gensdarmerie 1859
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Königlich Sächsische Landgendarmerie