Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Landesgendarmerie

Gendarm des Großherzoglich Mecklenburg Schwerinschen Gendarmeriekorps um 1840

Die Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Landesgendarmerie war von 1812 bis 1918 die Gendarmerie des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. Zumindest bis 1866 war sie Teil des Militärkontingents des Großherzogtums im Bundesheer. Die 1912 zum 100. Gründungsjubiläum verfasste Korpsgeschichte besteht praktisch ausschließlich aus reinen Stationierungs- und Personalangaben.

Geschichte

(rechts) Schweriner-Gendarmes um 1845

Durch einen Allerhöchsten Erlass vom 23. März 1812 erhielt der Kommandeur des für landespolizeiliche Zwecke eingesetzten Husarenkorps, Major der herzogleichen Leibgarde Johann Caspar von Boddien von Herzog Friedrich Franz I. den Auftrag, das Korps in eine Gendarmerie umzuwandeln. Von Boddin wurde 1813 zum Oberst und 1822 zum Generalmajor befördert. Am 1. Juni 1812 wurden die ersten Gendarmen eingestellt. Das Korps hatte anfänglich eine Stärke von:

- 1 Inspekteur,

- 1 Quartiermeister

- 1 Wachtmeister

- 6 Brigadiers

- 2 Unterbrigadiers

- 48 berittenen Gendarmen.

Die Gendarmen waren in sechs Gendarmeriebrigaden mit den Standorten Ribnitz, Wismar, Hagenow, Grabow, Güstrow und Wredenhagen eingeteilt. Am 28. November 1812 wurde ein Dienstreglement veröffentlicht[1], in dem bekannt gegeben wurde, das „ein Korps berittener Gendarmerie“ zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur schnelleren Ausübung der Polizeigesetze errichtet worden sei.

In den folgenden 30 Jahren wurden die Brigadestandorte mehrmals verlegt. Um 1840 trug die Gendarmerie eine Uniform mit dunkelblauem Kollett, vermutlich dunkelblauen Hosen mit breiten hellblauen Streifen und einen schwarzen Tschako mit Landeswappen und rotem Stutz analog zur Artillerie. Vermutlich wurde die Gendarmerieuniform 1847 wie die des Militärkontingents dem preußischen Vorbild angepasst und ein Waffenrock sowie die Pickelhaube eingeführt; Einzelheiten sind nicht bekannt.

Ab 1847 war der Hauptstandort des Korps Schwerin; Hintergrund waren offenbar Sicherheitsbedenken im Kontext des Vormärz. 1848 wurden vier berittene Gendarmen vermutlich durch Pensionierung abgeschafft, jedoch 26 Fußgendarmen eingestellt[2]. Chef des Korps war nun Oberst Ernst von Hopffgarten. Auch wurden 1848 Dienstjournale eingeführt. 1852/53 wurde das Korps erneut verstärkt und umfasste nun 57 Fußgendarmen, 45 Berittene, 8 Brigadiers, einen Rechnungsführer, einen Major und den zum Generalmajor beförderten von Hopffgarten.

1869 wurden die Brigaden in Beritte umbenannt und die Standorte teilweise erneut verlegt. Auch wurde der Dienstgrad Brigadier durch Oberwachtmeister ersetzt. Am 1. Oktober 1869 war Oberst Oldenburg Korps-Kommandeur, sein Vertreter der so genannte Gendarmerie-Offizier Oberstleutnant von Pritzbuer. Am Hauptstandort Schwerin waren nun zwei Oberwachtmeister, drei Fußgendarmen und sieben Reiter stationiert.

1879 wurde aufgrund der Einführung neuer Justizgesetze eine Umstrukturierung der Stationen auf die Beritte vorgenommen, wovon die Personalstärke nicht betroffen war. Die Personalstärke 1892 betrug:

- 1 Brigadier (Oberst von Weltzien)

- 2 Distriktsoffiziere

- 1 Rechnungsführer

- 45 berittene Gendarmen

- 58 Fußgendarmen.

Die Gendarmen waren nun auf 49 Stationen in weiterhin 6 Beritten verteilt. 1902/03 wurde das Korps noch Mal um 2 Oberwachtmeister, 13 berittene und 2 Fußgendarmen verstärkt. Am 1. Juni 1912 betrug die Personalstärke:

- 1 Brigadier (Major von Oertzen)

- 2 Distriktsoffiziere (Hauptmann Freiherr von Nettelbladt und Oberleutnant von Raven)

- 1 Zahlmeister

- 10 Oberwachtmeister

- 58 berittene Gendarmen

- 60 Fußgendarmen.

Das Korps war zu diesem Zeitpunkt auf 59 Stationen verteilt und verfügte über 69 Dienstpferde.

Auflösung

Durch die Abdankung Großherzogs Friedrich Franz IV. im Zuge der Novemberrevolution 1918 entfiel der Name des Korps; Einzelheiten sind nicht bekannt. Vermutlich hat es bis 1936, als die Landespolizeien aufgelöst und in das Reichssicherheitshauptamt integriert wurden, als Landesgendarmerie weiter existiert.

Siehe auch

Literatur

  • Klaus-Ulrich Keubke: Die Polizei Mecklenburgs. Eine Chronik von den Anfängen bis heute. Schriften für Atelier u. Historienmalerei, Schwerin 2011, ISBN 978-3-000351-40-2.
  • Gendarmerie-Oberwachtmeister Paul Benn: Erinnerungsschrift zum 100jährigen Jubiläum der Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Landes-Gendarmerie am 1. Juni 1912, Schwerin (A. Drescher) 1912.
  • Heinrich Ambros Eckert/Dietrich Monten: Das deutsche Bundesheer. Nach dem Uniformwerk aus den Jahren 1835 bis 1843 bearbeitet durch Georg Ortenburg, Dortmund (Harenberg) 1990. ISBN 3-611-00132-5

Weblinks

Einzelnachweise

  1. MDZ-Reader | Band | Gesetzsammlung für die mecklenburg-schwerinschen Lande | Gesetzsammlung für die mecklenburg-schwerinschen Lande. Abgerufen am 22. Juli 2019.
  2. Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches officielles Wochenblatt. Schwerin 1848 (archive.org [abgerufen am 22. Juli 2019]).

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In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich
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Gendarm des Großherzoglich Mecklenburg Schwerinschen Gendarmeriekorps um 1840. Dunkelblaues Kollett, vermutlich graue Hosen, schwarzer Tschako
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
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v.l. Strelitzscher Districts-Husar und Mecklenburg Schweriner Gendarms.
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)