Herzoglich Sachsen-Meiningisches Feldjägerkorps
Das Herzoglich Sachsen-Meiningische Feldjäger-Korps bildete von 1827 bis 1918 die Gendarmerie des Herzogtums Sachsen-Meiningen.
Geschichte
Gründung und Aufgaben
Gegründet wurde das Feldjägerkorps am 10. März 1827. Es war Teil des sachsen-meiningischen Militärkontingents des Deutschen Bundes. Vermutlich wurde das Korps 1867 aufgrund der Militärkonvention mit dem Königreich Preußen in eine zivile Institution mit weiterhin militärischem Charakter umgewandelt; Einzelheiten sind bislang nicht bekannt.
Das Feldjägerkorps wurde vermutlich unmittelbar nach der Novemberrevolution 1918 und der Abdankung von Herzog Bernhard III. umbenannt und in die Gendarmerie des nunmehrigen Freistaats Sachsen-Meiningen integriert. Auch hier sind Einzelheiten unbekannt.
Analog zu anderen Gendarmerien im Deutschen Bund bestand die Hauptaufgabe des Korps in der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie der Überwachung der dazu bestehenden Gesetze und Verordnungen. Außerdem sollten die Justiz- und Verwaltungsbehörden unterstützt werden. Nachweislich bis 1867 waren die Feldjäger auch für den Zolldienst und das Steuerwesen zuständig.
Gliederung 1867
Nach dem sachsen-meiningischen „Hof- und Staatskalender von 1867“ bestand das Korps aus 46 Mann, die in das Feldjägerkommando sowie drei Gendarmerie-Brigaden und sechs sogenannte Sektionen gegliedert war. Brigadekommandanten waren Offiziere, Sektionsführer Oberjäger. Da noch ein Auditeur erwähnt wird, unterstanden die Korpsmitglieder zu diesem Zeitpunkt noch der Militärgerichtsbarkeit:
- Feldjägerkommando (Major Adolf Kaiser)
- 1. Brigade, Standort Meiningen
- 2. Brigade, Standort Hildburghausen
- 3. Brigade, Standort Saalfeld
Uniformierung
Um 1840 waren die Feldjäger analog zur sachsen-meiningischen Infanterie mit einem dunkelgrünen Kollett sowie dunkelgrauen Winter- bzw. weißen Sommerhosen uniformiert und trugen einen schwarzen Tschako mit einer grün-weißen Kokarde. Die Rockumschläge und Vorstöße für die Gendarmerie waren orange wie auch die Einfassung der Schabracke für die Dienstpferde.
Später wurde die Uniform mehrmals modifiziert und ein Waffenrock sowie die Pickelhaube eingeführt. Diese Uniform dürfte bis 1918 unverändert getragen worden sein.
Literatur
- Heinrich Ambros Eckert/Dietrich Monten: Das deutsche Bundesheer. Nach dem Uniformwerk aus den Jahren 1835 bis 1843, Dortmund (Harenberg) 1990, S. 161. ISBN 3-611-00132-5.
- Dienstanweisung für das Herzoglich Sachsen-Meiningische Feldjäger-Korps, Meiningen 1903.
Weblinks
Auf dieser Seite verwendete Medien
Flagge Bayerns
Flag of the Germans(1866-1871)
Flag of the Germans(1866-1871)
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
Das Feldjägerkorps des Herzogtums Sachsen-Meiningen bildete von 1827 bis 1918 die Gendarmerie des Herzogtums.
Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
Autor/Urheber: unknown, Lizenz:
Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
Flagge des Königreichs Sachsen; Verhältnis (2:3)
Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
Civil flag of Oldenburg, before 1871 and beween 1921 and 1935
Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)