Herzoglich Braunschweigisches Gendarmeriekorps

Das Herzoglich Braunschweigische Gendarmeriekorps bildete von circa 1867 bis 1918 die Gendarmerie des Herzogtums Braunschweig.

Geschichte der Vorläufer von 1816 bis 1867: Polizeihusaren, Landdragoner und Landjäger

Nach den Koalitionskriegen wurde auch die Braunschweigische Armee 1816 personell drastisch reduziert. Die Schwarze Schar schrumpfte von einer Stärke von rund 7000 auf rund 1800 Mann. Dazu gehörte ein Detachement der Husaren. In einem Reskript vom 22. Januar 1816 wurde in § 2 festgelegt:

Die Husaren sind dazu bestimmt, durch Verteilung im Lande zur Aufrechterhaltung guter Ordnung mitzuwirken. Daher ist bei der Auswahl auf Sicherheit und gutes Betragen, verständige Urteilskraft und freiwilligen Wunsch, zu dienen, Rücksicht zu nehmen. Es sind hierzu die besten der Husaren, welche zu bleiben wünschen, auszuwählen.[1]

Als das Husarenregiment formell am 5. Februar 1816 aufgelöst wurde, wurde eine Schwadron gebildet, die als Polizeihusaren bezeichnet wurde. Ihr gehören etatmäßig an:

Kommandeur war ein Major Pott. Die Schwadron wurde in zwei Kompanien unterteilt, die von einem Major von Henniges und einem Rittmeister von Holy befehligt wurden. Die Schwadron wurde in kleine Gruppen von drei bis vier Mann auf dem Staatsgebiet disloziert am Sitz der Amtsgerichte. Diese Gruppen entsprachen damit ungefähr der Personalstärke einer französischen Gendarmerie-Brigade, wie sie in den 1810er Jahren in nahezu allen Gendarmerien des Deutschen Bundes eingeführt worden war. Dienstgrade der Unteroffiziere und Mannschaften waren Wachtmeister, Korporal und Husar. Die Uniform der Polizeihusaren entsprach der früheren Husaren:

Die Bewaffnung bestand aus Säbel, Karabiner und Pistole. § 1 der Verordnung vom 5. Februar 1816 bestimmte, dass die Husaren zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einzusetzen waren und „den Obrigkeiten des Landes in ihren polizeilichen und gerichtlichen Obliegenheiten beizustehen“ habe.

Bezüglich ihrer Polizeiaufgaben unterstanden die Polizeihusaren dem Staatsministerium, in rein militärischen Dingen dem Kommandeur des aktiven Truppenkorps. Vor Ort unterstanden sie in Braunschweig und Wolfenbüttel den Polizeidirektoren, im übrigen Staatsgebiet den Oberhauptleuten.

Bereits 1818 wurde die Schwadron erheblich umstrukturiert, um offenbar das kostspielige Pferdematerial einzusparen. Die Truppe wurde durch eine Verordnung vom 8. Juli 1818 in Husaren- und Fußjägerkorps umbenannt. Die nunmehrige Stärke betrug:

Husaren:

Fußjäger:

  • Feldwebel oder Sergeanten: 5
  • Korporale: 10
  • 100 Mann

Die Fußjäger trugen eine graue Uniform und einen grauen Jägerhut.

Bereits 1825 erfolgte eine Neustrukturierung. Die Polizeihusaren wurden Kern des neugebildeten Husarenregiments. Das nun gegründete Landwehr-Dragoner- und Landwehr-Jägerkorps firmierte ebenfalls offiziell als Polizeimilitär. Organisation und Uniformierung blieben jedoch bis zur Umorganisation 1831 unverändert. Die Stärke des Korps betrug nun:

Dragoner:

  • Offiziere: 2
  • Wachtmeister: 1
  • Korporale: 2
  • Dragoner: 32

Jäger:

  • Offiziere: 1
  • Sergeanten: 3
  • Korporale: 6
  • Jäger: 80

Diese Formation war Teil der Reserve des Braunschweigischen Truppenkorps und wurde formal als Das zum Polizeidienst bestimmte Militärdetachement bezeichnet und existierte offensichtlich bis 1867. Der Begriff Polizeimilitär wurde offenbar weiter verwendet. Die Landwehr-Dragoner trugen dunkelblaue Kollets mit roten Abzeichen und weiße Beinkleider und einen Helm nach der Art preußischer Kürassiere. Ab 1832 wurden dunkelgrüne Kollets mit schwarzem Kragen und schwarzen Aufschläge getragen, dazu graue Hosen mit roten Streifen. Der Helm wurde durch einen Tschako ersetzt.[2] Das Aussehen entsprach damit mehr oder weniger dem der Königlich Preußischen Landgendarmerie. Vermutlich wurde, Einzelheiten sind nicht bekannt, die Uniform später weiterhin der der preußischen Gendarmerie angepasst.

Die Gendarmerie von 1867 bis 1918/19

1867 erfolgte aufgrund des Eintritts des Herzogtums Braunschweig in den Norddeutschen Bund eine grundlegende Umstrukturierung des staatlichen Polizeidienstes. Der Kommandeur des Polizeimilitärs unterstand nun der Herzoglichen General-Adjudantur. Das Korps blieb militärisch organisiert, die Angehörige gehörten jedoch nicht mehr dem Soldatenstand an, sondern waren Zivilbeamte. Einzelheiten wurden in dem am 3. Juli 1871 erlassenen Gesetz „Die Stellung des Polizei-Militärs in militärischer und strafrechtlicher Hinsicht betreffend“ geregelt. In einem Gesetz vom 17. Mai 1883 erfolgten weitere Anpassungen an den Beamtenstatus. Hier ist auch erstmals der Begriff Gendarmerie für das frühere Polizeimilitär nachweisbar.

Am 3. März 1905 wurden die neuen Dienstbezeichnungen Wachtmeister, Oberwachtmeister und Stabsoberwachtmeister eingeführt. 1912 wurde der bis dahin geführte völlig veraltete Zündnadelkarabiner durch den Karabiner 88 ersetzt.

Im Ersten Weltkrieg wurden die Braunschweigischen Gendarmen nicht zum Militärdienst eingezogen, sondern im Gegenteil im Laufe des Krieges durch Hilfsgendarmen vermutlich des X. Armee-Korps in Hannover verstärkt. Hauptaufgabe war die Bekämpfung des immensen Schleichhandels. Kriegsbedingt mussten im Februar 1916 die letzten Pferde der berittenen Gendarmen abgegeben werden.

Vermutlich im Zuge der Novemberrevolution erfolgte 1918/19 eine Umbenennung der Braunschweigischen Gendarmerie in Landjäger mit den Dienstgraden Landjäger, Oberlandjäger und Landjägermeister. 1930 wurde der Gendarmeriebegriff wieder eingeführt.

Siehe auch

Literatur

  • W. Schoppe: 125 Jahre Gendarmeriekorps in Braunschweig, in: Braunschweigische Heimat, Jg. 1941, Heft 32 (1), S. 11–15.
  • Bestimmungen für die Mannschaften des Herzogl. Braunschweigischen Gendarmerie-Korps, Braunschweig (Meyer) 1905.
  • Georg Ortenburg: Braunschweigisches Militär, Cremlingen (Elm Verlag) 1987. ISBN 3980021963.
  • Hermann von Schlieffen-Wioska: Hundert Jahre Braunschweigische Husaren. Teil 1: Von der Errichtung der Schwarzen Schar 1809 bis zum Frühjahr 1870, Braunschweig (Westermann) 1909.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. zitiert nach Schwoppe, S. 12.
  2. Ortenburg, S. 73.

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Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)
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Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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