Bundespräsidentenwahl in Österreich 1951

Präsidentschaftswahl 1951
StaatOsterreich Österreich
Zusammenfassung der Ergebnisse
1. Wahlgang
Heinrich Gleißner (ÖVP)
40,1 %
Theodor Körner (SPÖ)
39,2 %
Burghard Breitner (Parteilos)
15,4 %
Gottlieb Fiala (KPÖ)
5,1 %
2. Wahlgang
Theodor Körner (SPÖ)
52,1 %
Heinrich Gleißner (ÖVP)
47,9 %
Stimmenstärkste nach Bundesländern
Bundespräsident vor der Wahl
Karl Renner
← – 1957

Die Bundespräsidentenwahl in Österreich 1951 war die erste Volkswahl eines österreichischen Staatsoberhaupts. Der erste Wahlgang fand am 6. Mai 1951 statt und ergab eine knappe Führung von Heinrich Gleißner (ÖVP) vor Theodor Körner (SPÖ). Die Stichwahl zwischen diesen beiden stimmenstärksten Kandidaten am 27. Mai 1951 konnte Körner für sich entscheiden.

Vorgeschichte

Heinrich Gleißner, Landeshauptmann von Oberösterreich 1934–1938 und 1945–1971 sowie Präsidentschaftskandidat bei der Wahl 1951. Foto von 1951

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs beschloss der am 19. Dezember 1945 neugewählte Nationalrat ein Verfassungsgesetz, welches das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 wieder in Kraft treten lassen sollte. Dies wurde vom Alliierten Rat jedoch abgelehnt. Aus diesem Grund erfolgte auch die erste Wahl eines Staatsoberhaupts nach dem Ende des Krieges durch die Nationalversammlung. Dies war Karl Renner, der zuvor Staatskanzler der Provisorischen Staatsregierung war. Am 20. Dezember 1945 wurde Renner zum Bundespräsidenten gewählt und blieb es bis zu seinem Tod am 31. Dezember 1950. Mittlerweile war die Verfassung von 1929 wieder in Kraft gesetzt worden, weshalb die nächste Wahl des Staatsoberhaupts durch das Wahlvolk erfolgen konnte.[1]

Ergebnis

KandidatenParteien1. Wahlgang2. Wahlgang
Stimmen%Stimmen%
Theodor KörnerSozialistische Partei Österreichs1.682.88139,22.178.63152,1
Heinrich GleißnerÖsterreichische Volkspartei1.725.45140,12.006.32247,9
Burghard BreitnerParteilos (VdU)662.50115,4
Gottlieb FialaKommunistische Partei Österreichs219.9695,1
Johannes UdeParteilos5.4130,1
Ludovica Hainisch-MarchetParteilos2.1320,0
Gesamt4.298.3471004.184.953100
Ungültige Stimmen72.2271,7188.2414,3
Wähler4.370.57496,84.373.19496,9
Wahlberechtigte4.513.5974.513.597
Quelle: Bundesministerium für Inneres

Angelobung

Theodor Körner wurde am 21. Juni 1951 vor der Bundesversammlung angelobt.

Einzelnachweise

  1. Bundespräsidentenwahlen - Historischer Rückblick. In: bmi.gv.at. Abgerufen am 3. September 2022.

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
USIS - Heinrich Gleissner 1 crop.jpg
Der oberösterreichische Landeshauptmann Heinrich Gleißner.
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Result of 1951 Austrian presidential election first round by states