Bundespräsidentenwahl in Österreich 1963
Präsidentschaftswahl 1963 | ||||||||||||||
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Staat | Österreich | |||||||||||||
Zusammenfassung der Ergebnisse
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Stimmenstärkste nach Bundesländern | ||||||||||||||
Bundespräsident vor der Wahl | ||||||||||||||
Adolf Schärf | ||||||||||||||
← 1957 1965 → |
Zur Bundespräsidentenwahl in Österreich 1963, der dritten Volkswahl eines österreichischen Staatsoberhaupts, kam es am 28. April 1963. Der bisherige Amtsinhaber, Adolf Schärf, wurde bereits im ersten Wahlgang in seinem Amt bestätigt und war damit auch der erste Bundespräsident, der eine zweite Amtsperiode begann. Schärf starb jedoch bereits im Februar 1965, wodurch eine vorgezogene Wahl notwendig werden sollte.
Ausgangslage
Der bisherige Bundespräsident Adolf Schärf (SPÖ) trat, wie es die Verfassung erlaubte, neuerlich zu einer Wahl an. Seine Konkurrenten waren der frühere Bundeskanzler Julius Raab (ÖVP) sowie der Jurist Josef Kimmel (vorgeschlagen durch die Europäische Föderalistische Partei Österreichs).
Ergebnis
Kandidaten | Parteien | Stimmen | % | |||
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Adolf Schärf | Sozialistische Partei Österreichs | 2.473.349 | 55,4 | |||
Julius Raab | Österreichische Volkspartei | 1.814.125 | 40,6 | |||
Josef Kimmel | Parteilos | 176.646 | 4,0 | |||
Gesamt | 4.464.120 | 100 | ||||
Ungültige Stimmen | 190.537 | 4,1 | ||||
Wähler | 4.654.657 | 95,6 | ||||
Wahlberechtigte | 4.869.603 | |||||
Quelle: Bundesministerium für Inneres |
Angelobung
Adolf Schärf wurde neuerlich am 22. Mai 1963 vor der Bundesversammlung angelobt.
Weblinks
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war (seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“).
Autor/Urheber: 沁水湾, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Result of 1963 Austrian presidential election by states
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“