Bundespräsidentenwahl in Österreich 1963

Präsidentschaftswahl 1963
StaatOsterreich Österreich
Zusammenfassung der Ergebnisse
Adolf Schärf (SPÖ)
55,4 %
Julius Raab (ÖVP)
40,6 %
Josef Kimmel (Parteilos)
4,0 %
Stimmenstärkste nach Bundesländern
Bundespräsident vor der Wahl
Adolf Schärf
1957 1965

Zur Bundespräsidentenwahl in Österreich 1963, der dritten Volkswahl eines österreichischen Staatsoberhaupts, kam es am 28. April 1963. Der bisherige Amtsinhaber, Adolf Schärf, wurde bereits im ersten Wahlgang in seinem Amt bestätigt und war damit auch der erste Bundespräsident, der eine zweite Amtsperiode begann. Schärf starb jedoch bereits im Februar 1965, wodurch eine vorgezogene Wahl notwendig werden sollte.

Ausgangslage

Der bisherige Bundespräsident Adolf Schärf (SPÖ) trat, wie es die Verfassung erlaubte, neuerlich zu einer Wahl an. Seine Konkurrenten waren der frühere Bundeskanzler Julius Raab (ÖVP) sowie der Jurist Josef Kimmel (vorgeschlagen durch die Europäische Föderalistische Partei Österreichs).

Ergebnis

KandidatenParteienStimmen%
Adolf SchärfSozialistische Partei Österreichs2.473.34955,4
Julius RaabÖsterreichische Volkspartei1.814.12540,6
Josef KimmelParteilos176.6464,0
Gesamt4.464.120100
Ungültige Stimmen190.5374,1
Wähler4.654.65795,6
Wahlberechtigte4.869.603
Quelle: Bundesministerium für Inneres

Angelobung

Adolf Schärf wurde neuerlich am 22. Mai 1963 vor der Bundesversammlung angelobt.

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1963 Austrian presidential election.svg
Autor/Urheber: 沁水湾, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Result of 1963 Austrian presidential election by states
Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.