Steinkrebs1
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SteinkrebsDer Steinkrebs oder Bachkrebs ist die kleinste europäische Flusskrebsart. Er besiedelt typischerweise sommerkalte Fließgewässer mit steinigem Substrat, die frei von organischer Belastung und kommunalen Abwässern sind. Außerdem besiedelt der Steinkrebs die Uferbereiche von Seen in höher liegenden Regionen. Auf organische und chemische Verschmutzung, besonders auf Insektizide, reagiert er empfindlich. .. weiterlesen
Gebiete zwischen Bisingen, Haigerloch und RosenfeldDas Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) Gebiete zwischen Bisingen, Haigerloch und Rosenfeld in Baden-Württemberg wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Crailsheimer Hart und ReusenbergDas FFH-Gebiet Crailsheimer Hart und Reusenberg ist ein im Jahr 2015 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt. .. weiterlesen
Stromberg (FFH-Gebiet)Das FFH-Gebiet Stromberg liegt in der Mitte von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 zur Ausweisung vorgeschlagen und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Oktober 2018 ausgewiesen. .. weiterlesen
Bodensee Hinterland bei ÜberlingenDas Gebiet Bodensee Hinterland bei Überlingen ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. .. weiterlesen
Jagst bei Kirchberg und BrettachDas FFH-Gebiet Jagst bei Kirchberg und Brettach ist ein im Jahr 2004 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt. .. weiterlesen
Donau zwischen Riedlingen und SigmaringenDas Gebiet Donau zwischen Riedlingen und Sigmaringen ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen