Bezugswert

Der Bezugswert ist in vielen Fachgebieten eine bestimmte physikalische Größe oder Zahl, der zu Vergleichen herangezogen wird.

Allgemeines

So basieren alle Angaben in Prozent auf einem Bezugswert.

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Wird der Bezugswert nicht angegeben, kann es leicht zu Missverständnissen oder Widersprüchen kommen.

Beispiel 1: Die Mehrwertsteuer wird in Prozent vom Nettopreis erhoben. Ausgehend vom im Einzelhandel zu nennenden Endpreis (Bruttopreis) wäre der bezogene Anteil der Mehrwertsteuer niedriger.

Beispiel 2: Ändert ein Händler einen Preis, so wird üblicherweise als Bezugswert der aktuelle Preis herangezogen. Das bedeutet: Wird ein Preis von 100 € um 20 % vermindert auf 80 € und nach einigen Wochen wieder angehoben auf den alten Betrag, so ist damit eine Preiserhöhung um 25 % verbunden.

Verwendung in Physik und Technik

Im physikalisch-technischen Zusammenhang werden in der Fachliteratur folgende Verwendungen hervorgehoben:

  • In der Messtechnik sowie in der Qualitätssicherung und Statistik ist der Bezugswert ein eindeutig festgelegter Wert, auf den zur Definition einer Ergebnisabweichung (Messabweichung) Bezug genommen wird. Der Bezugswert kann zum Beispiel die obere Grenze eines Messbereiches, die Skalenlänge oder jeder andere eindeutig festgelegte Wert sein.[1][2] Insbesondere kann er je nach Festlegung oder Vereinbarung der wahre, der richtige oder der Erwartungswert sein.[3]
  • Ferner kann in der Messtechnik eine Messung als Vergleich mit einem Bezugswert angesehen werden, wobei als Bezugswert die zugehörige Maßeinheit verwendet wird.[4]
  • Für logarithmische Größen ist stets ein Bezugswert erforderlich, wobei eine Leistungsgröße oder eine Leistungswurzelgröße auf einen variablen oder festen Wert bezogen wird, ehe der Logarithmus gebildet wird, beispielsweise beim Spannungspegel. Die Festlegung der festen Größe ist für jeden Anwendungsfall willkürlich.[5][6] Speziell in der Audio-Technik sind verschiedene Bezugswerte zur eindeutigen Verständigung genormt, siehe Bezugswert (Akustik).[7]
  • Viele Materialkonstanten erweisen sich bei genauerer Betrachtung als abhängig von Einflussgrößen.[8] Dann gibt man sie zu einem festgelegten Bezugswert an. Soweit sich Abweichungen der Konstanten angeben lassen, werden diese ab dem Bezugswert bestimmt. Beispiel: Temperatureinfluss des spezifischen Widerstands.

Die zu vergleichende Größe wird zum Bezugswert häufig über eine Differenz in Beziehung gebracht (z. B. bei der Messabweichung), die Werte können aber auch über einen Quotienten verknüpft werden (z. B. beim Verhältnis), oder über einen Quotienten der Differenz zum Bezugswert (z. B. bei der relativen Fehlergrenze).

Weitere fachspezifische Verwendungen

In verschiedenen Fachgebieten ist der Begriff Bezugswert, eventuell auch Referenzwert genannt, auf spezielle Art definiert, oder er wird durch ein ganzes Bezugssystem vieler einzelner Bezugswerte ersetzt.

Solche Bezugswerte können sein:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. IEC 60050, siehe DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE: Internationales Elektrotechnisches Wörterbuch IEV Eintrag 311-01-16.
  2. Martin Klein (Hrsg.): Einführung in die DIN-Normen. Springer Fachmedien, 12. Aufl., 1997, S. 788.
  3. DIN 55350-13, Begriffe der Qualitätssicherung und Statistik - Teil 13: Begriffe zur Genauigkeit von Ermittlungsverfahren und Ermittlungsergebnissen, 1987, Nr. 1.2.
  4. Sigmar German, Peter Drath: Handbuch SI-Einheiten: Definition, Realisierung, Bewahrung und Weitergabe der SI-Einheiten, Grundlagen der Präzisionsmeßtechnik, Vieweg, 1979, S. 257.
  5. Herbert Bernstein: NF- und HF-Messtechnik: Messen mit Oszilloskopen, Netzwerkanalysatoren und Spektrumanalysator. Springer Vieweg, 2015, S. 265
  6. Erwin Meyer, Dieter Guicking: Schwingungslehre. Vieweg. 1974, S. 19.
  7. Karl-Heinrich Grote, Jörg Feldhusen (Hrsg.): Dubbel: Taschenbuch für den Maschinenbau. Springer, 23. Aufl., 2011, S. 29.
  8. Horst Germer, Norbert Wefers: Meßelektronik: Band 1, Hüthig, 1985, S. 41.