Eichung

Eichung (von mhd. īchen „abmessen, visieren“, das auf lat. aequus „eben, gleich“ zurückgeht[1]) ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Mess- und Eichgesetz.[2] In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe.
Mit einem Eichzeichen wird die voraussichtliche Einhaltung für die Gültigkeitsdauer der Eichung bestätigt. Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Landeseichämtern und staatlich anerkannten Prüfstellen unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt.
Kalibrierung
Oft werden die Begriffe Eichung und Kalibrierung verwechselt. Eine Eichung ist ein hoheitlicher Vorgang für Messmittel im gesetzlich geregelten Bereich und erzielt eine ja/nein-Entscheidung (geeicht, nicht geeicht). Kalibrierung ist die Ermittlung von Werten und Unsicherheiten und findet im wissenschaftlichen und industriellen Umfeld Anwendung.
Eichgesetz und Öffentlichkeit
Das Eichgesetz dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messgenauigkeit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Ein öffentliches Interesse besteht z. B. bei allen Messungen im Warenaustausch („geschäftlichen Verkehr“), aber auch im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes und in der Medizin.
Beispiele sind:
- Ladentischwaagen, Brückenwaage, Waagen zum Nachweis der Erfüllung der Forderungen der Fertigpackungsverordnung etc.
- Schankmaße (z. B. Biergläser, Weinkaraffen, Schnapsgläser) mit Füllstrich
- Massestücke, Hohlmaße, Längenmaße
- Zapfsäulen an Tankstellen und andere Durchflussmesser
- Taxameter
- Gaszähler, Wasserzähler, Stromzähler, Wärmezähler
- Strahlendosimeter, Tonometer
- Schallpegelmesser
- Fieberthermometer
- Abgasmessgeräte im Gebrauch für die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems
- Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung
Benötigtes „Normal“
Zur Eichung sind Normale erforderlich. Das sind Maßverkörperungen oder Messgeräte, die an nationale Normale für die Messgröße angepasst sind. Das Eichamt leitet vom betreffenden Normal durch Kalibrierung Arbeitsnormale ab, um daraus vor Ort den Vergleich mit dem Eichgut durchzuführen.
Bauartprüfung
Eichfähig sind nur diejenigen Messgeräte, die eine Bauartprüfung haben. Daher geht der Eichung ein entsprechendes Verfahren auf Antrag des Messgeräteherstellers bei einer benannten Stelle voraus.
Bei einer Bauartprüfung wird anhand der technischen Unterlagen geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit den geltenden EU-Richtlinien entsprechen. Die Geräte müssen ihrer Genauigkeitsklasse entsprechen und ihre Messbeständigkeit muss gegeben sein (d. h. die Messungen sind während des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen richtig).
Die Bauartprüfung wird durch das EU-Bauartprüfzertifikat (Type examination certificate) dokumentiert. Diese Bauartprüfung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und EFTA gültig.
EU-weite Gültigkeit und Internationales Einheitensystem
In der EU wird nach und nach, bis spätestens 2015, die Erst-Eichung von Waagen und Verbrauchsmessgeräten (Strom, Gas, Wasser, Wärme) durch eine Konformitätserklärung des Herstellers nach der Messgeräte-Richtlinie 2004/22/EC (MID, Measurement Instrument Directive) ersetzt. Die nach der Konformitätserklärung des Herstellers folgenden Eichungen werden weiterhin in den vorgesehenen Prüfintervallen von den Fachabteilungen der regional zuständigen Eichämter durchgeführt. Der Messgerätebetreiber ist für die fristgerechte Beantragung der Eichung bei der zuständigen Behörde verantwortlich.
Siehe auch
- Eichhaus (Historische Fasseichstelle)
Weblinks
- metas.ch – Eidgenössisches Institut für Metrologie, Schweiz
- eichamt.de – Eichämter der Bundesrepublik Deutschland
- bev.gv.at – Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, Österreich
- LBME NRW – Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Einzelnachweise
- ↑ Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen
- ↑ Text des Mess- und Eichgesetz - MessEG, bis 1. Januar 2015 galt das Eichgesetz - EichG
Auf dieser Seite verwendete Medien
© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Eich-Messgefäß. Normal der nächsthöheren Ordnung. Volumen: 1000 Liter. Messabweichung max. ± 0,07 %. Das Messgefäß diente zur Eichung von Großwasserzählern bis zu einer Nennweite von 100 mm. Ausgestellt vor dem Zähler-Prüfamt auf dem RheinEnergie Betriebsgelände Zugweg, Köln.
Zapfsäuleneichung an einer Tankstelle in Hessen durchs Eichamt (Hessische Eichdirektion)
Autor/Urheber: Lupus in Saxonia, Lizenz: CC BY-SA 4.0
+Inter Hotel (DDR) - Getränkeglas mit Schatten - Eichstrich - Bild 001