Warnkreuz mit einem roten Blinklicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang


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Blinklichtanlage für eingleisigen Übergang. Auch in Verbindung mit automatischen Halbschranken, aber Warnkreuz für mehrgleisige Übergänge. Halt vor Warnkreuz bei rotem Blinklicht. Quelle: Bundesbahn-Zentralamt München, 1950er Jahre. Die DB unterschied damals zwischen Warnlicht- und Blinklichtanlagen. Das änderte sich erst mit in Kraft treten der neuen BO von 1961. Grundlage für die Entwicklung des hier gezeigten Blinklichts bildeten Bestrebungen der Union International des Chemin de Fer (UIC) ab 1950, unter anderem diese Art der Sicherungssysteme staatenübergreifend zu vereinheitlichen. Mit Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums wurde bereits 1953 eine größere Anzahl der neuen Blinklichtanlagen aufgestellt. Am 1. Januar 1961 trat eine neue Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) in Kraft. Damit wurden diese Version des Blinklichts aus dem amtlichen Werk gestrichen und nicht mehr neu aufgestellt.
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Eigenes Werk, gezeichnet von Mediatus
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