Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 1971

Diese beliebte Bildkombination der StVO-Novelle von 1956 („Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder“), die keine eigene Nummer besaß, ist mit der gleichzeitig entstandenen Zusatztafel „Anliegerverkehr frei“ noch heute im Straßenverkehr zu finden.
Dieses Schild von 1966 verrichtet in vergleichsweise gutem Zustand auch 2019 noch seinen Dienst.
(c) Mediatus (H.J.)/Wikimedia Commons/CC-BY-SA-3.0 & GFDL
Eine auch 2017 ihren Zweck noch erfüllende Zusatztafel „Verlauf des Verbots“
Das 1966 eingeführte Zeichen für Flugbetrieb in einer frühen Aufnahme

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 1971 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 29. März 1956 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am 1. Mai 1956 in Kraft.[1] Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO/EBO) eingegangen. Auf Grundlage der Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 11. Februar 1956 werden hier auch die Autobahn-Verkehrszeichen behandelt.

Die StVO von 1956 war zwar nicht als Neufassung der seit 1937 gültigen Ordnung ausgelegt, doch wurden hier erstmals viele Zeichen überarbeitet und etliche neue eingeführt. Neu war auch der schmale weiße Rand, den nun alle Zeichen erhielten. Etliche Bilder wurden hinzugefügt, die als Antwort auf den stetig steigenden Verkehr angesehen werden können. Etliche neue gestalterische Konzepte der nachfolgenden Neufassung von 1970 wurden damals vorausgenommen.

Durch die hohe Zahl der neuen Schilder wurde schon früh der wuchernde „Schilderwald“ angeprangert und die Frage aufgeworfen, wie viele Zeichen einem Autofahrer gleichzeitig zuzumuten sind. Tests zeigten, dass sich die Aufnahmefähigkeit bei allen Probanden auf zwei Schilder beschränkte. Nur die Hälfte der Personen nahm noch ein drittes Zeichen bewusst wahr.[2]

Farben

Wie bereits 1953 bestätigt,[3] wurde den Verkehrszeichen erneut das die amtlichen Farben enthaltende RAL-Farbtonregister 840 R zugrunde gelegt.[4] Dieses Farbtonregister war 1940 eingeführt worden und ersetzte die seit Juni 1932 gültige Musterkarte.[5] Im Jahr 1953 war die erste Nachkriegsausgabe dieses Registers erschienen.

Die in dem Farbtonregister 840 R für die Verkehrszeichen festgelegten Farbtöne waren:

  • RAL 3000 (rot)
  • RAL 1007 (gelb)
  • RAL 5002 (blau)
  • RAL 9005 (schwarz)
  • RAL 9001 (weiß)

Den Farben der Beschriftung lag ebenfalls das Farbtonregister 840 R zugrunde:[6]

  • RAL 2002 (rot)
  • RAL 6001 (grün)
  • RAL 9005 (schwarz)
  • RAL 9001 (weiß)

Die heutigen Namen der RAL-Farben bestanden zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Die Pfosten von Verkehrszeichen sollten weiß, die von Ortstafeln und Wegweisern gelb gestrichen sein.[7] Neben Pfosten aus Metall kamen auch Stahlbetonpfosten zum Einsatz.[8]

Typographie

Beispiel mit der Fetten Mittelschrift DIN 1451
(c) Willy Pragher, CC BY 3.0
Straßenszene von 1960 mit Bild 11 und einem an der Umrandung nicht vorschriftsgemäßen, aber nicht selten so ausgeführten Bild 56. Die Ausführung der Zusatzschilder im Detail wurde damals relativ frei gehandhabt.

Die typographische Grundlage bildete das Normblatt DIN 1451 in seiner Ausgabe vom Februar 1951.[9] Als Empfehlung wurde festgelegt, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von sieben Millimeter einhalten sollten. Große Buchstaben sollten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[10]

Selbst in der offiziellen Darstellung der DIN 1451 im Bundesgesetzblatt wurde meist nicht die offizielle Schrifttype verwendet. Fast immer besaß dort die Gemeinen „l“ und „t“ keinen Endstrich. Zudem wies der „t“-Kopf eine nach links gewandte Abschrägung auf. Auch in der Praxis wurden die festgeschriebenen typographischen Regeln oft nicht genau eingehalten. Viele Zeichen zeigen bei bestimmten Buchstaben deutliche Abweichungen und Individualisierungen der DIN-Vorgaben.

Herstellung

In der Regel wurden die Zeichen aus Stahlblech oder Leichtmetallblech hergestellt. Kunststoff blieb ein wesentlich geringer genutzter Untergrund. Schilder aus Holz waren 1964 kaum noch in Gebrauch.[11]

Aufbringung der Zeichen

Während die Zahl der in ihrer Herstellung teuren Emailleschilder zu dieser Zeit deutlich abnahm, setzte sich das mit Schablonen arbeitende Siebdruckverfahren immer stärker durch. Im Jahr 1969 war der bei hohen Auflagen preiswerte Siebdruck schon seit rund 20 Jahren bei der Herstellung von Verkehrszeichen in Verwendung. Der Siebdruck ermöglichte einen konturenscharfen Druck, besaß hohe Lichtechtheit und bewies eine sehr gute Verankerung der Farben auf dem zu bedruckenden Untergrund. Metallschilder wurden mit ofentrockenen Siebdruckfarben hergestellt und maschinell oder halbmanuell bedruckt. Wichtig war ein gleichmäßiger Farbaufdruck, den entsprechend feine Siebdruckgewebe bei 77 bis 100 Fäden pro Zentimeter ermöglichten.[12]

Bei Einführung der StVO 1956 wurde auch die Scotchlite-Reflexfolie bereits länger zur Ausstattung von Verkehrszeichen verwendet. Dies war neben der Schildermalerei, dem Emaille und Siebdruck das vierte Verfahren, das damals zur Anwendung kam. Die selbstklebenden Folien konnten in verschiedenen Farben erworben werden und waren 0,2 Millimeter stark. Sie besaßen eine glatte Oberfläche, unter der mikroskopisch kleine Glaskügelchen eingebettet waren, die bei auffallendem Licht einen selbstreflektierenden Effekt hervorriefen.[13] Eine weitreichende Verbreitung der Folie wurde durch den aufwendigen Herstellungsprozess verhindert, denn die Folien mussten von Hand ausgeschnitten werden.[12]

Insbesondere die Anforderung, rückstrahlende Schilder herzustellen, führte an Verkehrsknotenpunkten und in Ballungsgebieten dazu, dass dort viele Verkehrszeichen in transparenter Ausführung aufgestellt wurden, die nach Einbruch der Dämmerung mithilfe von Leuchtstofflampen von innen erhellt wurden.

Rationalisierungs- und Normierungsmaßnahmen

Das 1960 eingeführte RAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen wie es bis 1983 genutzt wurde

Die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen erarbeitete mehrere Jahre lang die „Gütebedingungen für Verkehrszeichen“, die im September 1959 in Kraft traten. Damit verbunden war die Verleihung eines auch staatlicherseits unterstützten RAL-Gütezeichens, das Herstellerwerke verliehen werden konnte. Diese Maßnahme verbesserte die Qualität und Vereinheitlichung der Verkehrszeichen deutlich.[14]

Im Jahr 1964 waren über 95 Prozent aller Schilder an Metallrohrstangen, Holzpfosten oder an Rohrrahmen befestigt. Noch wenige Jahre zuvor wurde in aller Regel bei jeder Schilderbestellung angegeben, ob ein Verkehrszeichen mit Befestigungslöchern versehen werden musste, welche Größe die Löcher haben sollten und an welchen Stellen des Schildes die Lochbohrungen anzubringen waren. Bei Emailleschildern war beispielsweise eine nachträgliche Lochung erst gar nicht möglich. Daher wurden vom Industrieverband Verkehrszeichen im Jahr 1960 die „Standardpläne für die Lochung und Aufstellung der Verkehrszeichen“ verabschiedet. Bereits ein Jahr nach Erscheinen der IVZ-Norm wurden schon 60 Prozent aller Verkehrszeichen nach deren Kriterien bestellt.[15]

Gleichfalls 1960 wurde das RAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen vom damalige Bundesminister für Verkehr erlassen. Dieses Gütezeichen darf nur aufgebracht werden, wenn das Verkehrszeichen die technischen Merkmale der Gütebestimmungen in Gänze einhält. Zur gleichen Zeit erkannte der Minister die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen als Prüfeinrichtung an und stimmte den von diesem Verein aufgestellten Gütebestimmungen zu.

Der lange Weg zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung

Bereits seit Ende der 1950er Jahre wurden die ersten Schritte zu einer vollständigen Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 unternommen. Im Februar 1965 lag den politischen Entscheidungsträgern der Referentenentwurf einer neuen Ordnung vor. Er sollte im Sommer desselben Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und Anfang 1966 in der endgültigen Fassung gültig werden.[16] Ein Blick auf die Ausgaben der Bundesgesetzblatt-Jahrgänge 1965/66 macht deutlich, dass diese Ankündigungen nicht eintrafen. Eine frühe Verzögerung, die den eigentlichen Zeitplan für eine Einführung im Jahr 1966 jedoch nicht kippen sollte, war der strafrechtlichen Diskussion zur Neufassung geschuldet, die das Bundesverkehrsministerium abwarten wollte.[17] Letztendlich wurde die Neufassung jedoch erst 1970 veröffentlicht und trat am 1. März 1971 in Kraft.[18] Etliche Verkehrszeichen der neuen Ordnung wurden jedoch bereits vor diesem Termin eingeführt, ohne dass dies in den Bundesgesetzblättern bekannt gegeben wurde.

Besonderheiten

  • In Artikel 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung wurde 1964 bestätigt, dass neben dem § 3 StVO und der Anlage zur StVO die Erlasse des „Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen“ vom 15. April 1938 über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an den Autobahnen und vom 16. Juni 1938 über die einheitliche Beschriftung der Ortstafeln und Wegweiser nach Nahzielen und Fernzielen in Kraft blieben.[19] Erst mit der am 16. November 1970 beschlossenen und am 1. März 1971 in Kraft getretenen Neufassung der StVO wurde die Beschilderung der Autobahnen Teil der Straßenverkehrsordnung und die alten Erlasse aus der Zeit vor 1945 aufgehoben.
  • Das durch die Verordnung vom 14. März 1956 neu geschaffene Bild 27b für die Anordnung des Kreisverkehrs ersetzte in diesem Zusammenhang das bisher auch dafür verwendete Bild 24a.[20] Mit der 1971 in Kraft getretenen Neufassung der StVO entfiel Bild 27b wieder im Verkehrszeichenkatalog. Nun wurde entsprechend der alten Anordnung von vor 1956 verfahren. Erst 2001 kam das Zeichen für Kreisverkehr erneut in die Straßenverkehrs-Ordnung.[21]
  • Vorschriften zur Gestaltung von Wegweisern zu den Bundesautobahnen wurden bis 1971 sowohl im Rahmen der StVO als auch von den für die Bundesautobahnen zuständigen Gremien herausgegeben. Insbesondere die von diesen beiden Verwaltungen verordneten Wegweiser zu den Bundesautobahnen existierten mit unterschiedlichen Gestaltungsvorgaben parallel zueinander. Der Grund für diese Tatsache lag in den beiden verschiedenen Zuständigkeitsbereichen: den Straßenbereichen, die von der Straßenverkehrs-Ordnung abgedeckt wurden und denen, für die die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen galt.

Werbung an der Straße

Jegliche Werbung und Propaganda durch Bildwerk, Schrift, Licht oder Ton entlang der Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften war verboten, insbesondere wenn sie geeignet waren, die Aufmerksamkeit des Kraftfahrzeugführers abzulenken oder den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen.[22]

I. Warnzeichen

(Bilder 1 bis 10)

Kennzeichen für Bahnübergänge in Schienenhöhe

(Bilder 4c bis 10)

Im Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbahn über das Jahr 1957 wird erwähnt, dass sämtliche Warnkreuze an unbeschrankten Bahnübergängen auf die neue, senkrechte Anordnung umgestellt wurden.[23]

II. Gebots- und Verbotszeichen

(Bilder 11 bis 31b)

III. Hinweiszeichen

(Bilder 32 bis 51)

Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen

(Bilder 35 bis 36)

Weitere weiße Linien und Pfeile auf der Fahrbahn

Ortstafel

(Bilder 37 und 38)

Anstelle des Verwaltungsbezirk konnte in den Grenzräumen seit Einführung der am 1. Januar 1938 gültig gewordenen StVO gegebenenfalls der Begriff „Zollgrenzbezirk“ angegeben werden. Hierzu gab es kein eigenes Bild in der Vorschrift.[28]

Tafel für abseits der Straße gelegene Orte, für Hinweise auf Flüsse und Sehenswürdigkeiten

(Bilder 38a bis 38c)

Diese Tafeln besaßen mit Rand die Maße 1250 × 333 Millimeter.

Die Bilder 39 und 40 wurden ersatzlos gestrichen.[29]

Wegweiser für Bundesstraßen

Wegweiser für sonstige befestigte Straßen

Wegweiser für unbefestigte Straßen

Bundesstraßen-Nummernschild

Wegweiser zur Bundesautobahn

Wegweiser für Lastkraftwagenverkehr

Vorwegweiser für Lastkraftwagenverkehr

Vor-Wegweiser

(Bilder 46 bis 51)

Zeichen für Vorfahrtstraßen

IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen

(Bilder 53 bis 56)

In der StVO erwähnte, aber nicht abgebildete Zeichen

Für motorisierte Verkehrsteilnehmer galt, dass maximal zwei Verkehrsgebote oder -verbote auf einem Schild vereint sein durften. Diese mussten durch einen roten oder weißen Strich voneinander getrennt sein. Bei unmotorisierten Verkehrsteilnehmern durften mehr als zwei Gebote oder Verbote auf dem Zeichen erscheinen.[31]

Zusatztafeln

Wie die Beispiele zeigen, waren die Zusatztafeln in ihrer Ausführung und in ihren Formulierungen meist noch nicht gänzlich normiert. So war es durchaus möglich, dass Zeichen mit derselben Funktion in nicht baugleicher Herstellungsart hintereinandergeschaltet aufgestellt waren. Zudem fehlte den Zeichen damals noch eine eigene Nummerierung.

Zeichen, die nicht im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt wurden

Die Zeichen Haltestelle für Straßenbahnen und Haltestelle für Kraftfahrlinien wurden ursprünglich im Reichsverkehrsblatt 1939[33] veröffentlicht, sind in der Straßenverkehrs-Ordnung jedoch nicht enthalten gewesen. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt.[34] Im Jahr 2006 wurde diese Verordnung von 1939 aufgehoben.[35]

Leiteinrichtungen

Die Bestimmungen der Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) vom Dezember 1942 galten in der Bundesrepublik teilweise weiter. Es hieß in Elsners Taschen-Jahrbuch für den Straßenbau 1954: „Für Form und Abmessungen der Leitsteine und Kilometersteine gelten die vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL).“[36] Die Richtlinie RAL 1937 war im März 1957 durch die Hinweise für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leiteinrichtungen auf Bundesfernstraßen (HLB) ersetzt worden. Dort stand: „Als senkrechte Leiteinrichtungen dienen Leitsteine, Leitpflöcke und Leitpfosten sowie Borde. Leitplanken und Geländer, außerdem Absperrgeräte‚ Leittafeln und Leitmale.“ Außerdem waren auch die bereits seit der Vorkriegszeit eingesetzten Leuchtsäulen Teil der Leiteinrichtungen. Diese sollten bei jedem Wetter und zu jeder Jahreszeit die Grenzen des Verkehrsraums und den Verlauf der Straße anzeigten. Es war nun geplant, die bisherigen Leitsteine durch Leitpfosten zu ersetzen. Leuchtsäulen sicherten Verkehrsinseln und Gehwege.[37]

Die weiterhin nach RAL 1937 gefertigten Leitsteine wurden im weiteren Verlauf der 1950er Jahre durch den mit der HLB von 1957 eingeführten Leitpfosten bis in die 1960er Jahre endgültig abgelöst. Laut HLB sollten künftig die neuen Leitpfosten bei Straßen mit mittlerem und starkem Verkehr an Stelle der Leitsteine und Leitpflöcke eingesetzt werden. Dennoch gibt das Straßenbau-Taschenbuch von 1964 noch genaue Auskunft zu den Werksteinen, an deren Ausführung sich immer noch nichts geändert hatte.[38] Im Gesamtverkehrsplan Bayern von 1970 wird betont, dass die Leitpfosten verglichen mit den „früher verwendeten Leitsteinen“ insbesondere aufgrund ihrer Bauart mit Reflektoren verkehrssichere Einrichtungen sind.[39] Das Straßenbau-Taschenbuch beschreibt auch den aus Holz gefertigten Leitpflock, der wie der Leitstein ebenfalls 0,70 Meter über die Geländeoberkante hinausragt. Er besitzt ebenso einen 0,20 Meter hohen weißen Kopf und darunter einen 0,12 Meter breiten schwarzen Ring. Zusätzlich konnte der Leitpflock nun wie der Leitpfosten mit Reflektoren ausgestattet sein.

Die HLB definierte schwarz-gelbe und schwarz-weiße Leitschraffen auf Leittafeln und Leitmalen, die an besonderen Gefahrenpunkten zum Einsatz kamen. Bei vorübergehenden Hindernissen wie Baustellenabsperrungen war die Farbgebung in rot-weiß zu halten.

Zusätzliche Zeichenanordnung nach den Vorgaben des Bundesbahn-Zentralamts München

Ankündigung der Übergänge

Kennzeichnung der Übergänge

Beschrankter Bahnübergang (aufgestellt bis 31. Dezember 1960)

Übergänge mit Warnlicht- und Blinklichtanlagen (aufgestellt bis 31. Dezember 1960)

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zur StVO und der BO/EBO bis zur Neuregelung 1970

1957

Februar

Die Zulassung der gelben Hinweiszeichen für Kriegsgräberstätten definierte ein Ministererlass vom 22. Januar 1957, der im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde.[41]

Mai

Die Zulassung der grünen Hinweiszeichen für Zeltplätze definierte ein Ministererlass, der am 25. Mai 1957 im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde.[43] Die Zeichen waren nicht Teil des Verkehrszeichenkataloges und mussten lokal beschafft und aufgestellt werden.

Im Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbahn über das Jahr 1957 wird berichtet, dass die Warnlichtanlagen älterer Bauart durch moderne Blinklichtanlagen ersetzt worden sind und sämtliche Warnkreuze an unbeschrankten Bahnübergängen auf die neue, senkrechte Anordnung umgestellt wurden.[23] Dass der Abbau alter Warnlichtanlagen noch lange nicht abgeschlossen war, beweist unter anderem der Jahresbericht der Bundesregierung von 1960. Dort wird erneut erwähnt, dass ältere Warnlichtanlagen durch neue Blinklichtanlagen ersetzt wurden.[44] Letztendlich durften die alten Warnkreuze und Warnlichter noch bis Ende 1963 verwendet werden.[45]

1958

Juni

Durch Beschluss des Bundesverkehrsministeriums wurde am 13. Juni 1958 im Verkehrsblatt die Einführung von nichtamtlichen Wegweisern in weißer Farbe zu örtlichen Zielen veröffentlicht. Die Kosten für diese Zeichen hatte der Auftraggeber zu bezahlen.[46]

September

Auf dem Internationalen Kongress für Verkehrssicherheit, der vom 21. bis 23. September 1958 in Kopenhagen stattfand, wurde durch Fritz Heller, Ministerialrat vom Bundesverkehrsministerium, die Einführung der Europastraßennummerierung bekanntgegeben.[48]

1959

Nach einer Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums vom 26. Februar 1959 wurden erstmals Zusatztafeln für eine „Abknickende Vorfahrt“ vorgestellt.[49] Problematisch blieb zu diesem Zeitpunkt die Rechtsgrundlage für diese Regelung. Trotzdem verbreiteten sich die Schilder insbesondere in Verkehrszentren sehr schnell. Die Zusatztafeln wurden unter dem Vorfahrtszeichen Bild 52 angebracht.[50]

Am 28. Februar 1959 wurde vom Bundesverkehrsministerium folgende Beschriftung von Zusatztafeln zum Verkehrszeichen nach Bild 11 empfohlen. Diese Aufschriften konnten ein- oder zweizeilig ausfallen.[51]

1960

Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 7. Juli 1960 traten am 1. August 1960 folgende neue beziehungsweise geänderte Zeichen in Kraft:[40]

Die Zulassung der weißen Hinweisschilder auf Gottesdienste definierte ein Ministererlass vom 19. Juli 1960, der im Verkehrsblatt verkündet und am 31. August 1960 veröffentlicht wurde.[54] Ein weiterer Erlass vom 6. Juni 1961 machte deutlich, dass zusätzlich unter den Hinweisschildern ein Zusatzschild angebracht werden konnte, das den Namen der Kirche nannte oder die Anfahrt erläuterte. Die Kosten für die Aufstellung der Zeichen waren von den Gemeinden selbst zu tragen.

1961

Januar

Am 1. Januar 1961 trat eine neue Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) in Kraft. Unter anderem wurden damals Begriffe zu den bahnspezifischen Verkehrs- und Warnzeichen geändert. Aus „Warnlichtern“ wurden „Blinklichter“ und das „Warnkreuz“ wurde nun „Andreaskreuz“ genannt. Zudem wurden neue Maße für den Signalschirm festgelegt. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigte an, dass die Bahnstrecke eine elektrische Fahrleitung hatte. Bis 31. Dezember 1963 durften die bisherigen Warnkreuze und Warnlichter noch verwendet werden.[55] Am 1. Januar 1964 trat die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen vom 5. Juli 1939 und die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen vom 30. August 1941 als Bundesrecht außer Kraft.[56] Die Bilder 4c, 4f und 4g der Straßenverkehrs-Ordnung fielen mit der neuen Verordnung aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und damit aus der StVO heraus und wurden durch Bild 4 e – in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Bild 1 – ersetzt.

Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt.[57][58] Die neuen Zeichen löste eine ältere Vorgabe ab, die vorfahrtsregelnde Schilder mit Zusatztafeln vorsah.[59]

März

Nicht in der StVO aufgeführt wurden gelbe runde Schilder, welche Angaben zur militärischen Tragfähigkeit befahrbarer Bauwerke machten. Die ersten Schilder waren bereits 1960 aufgestellt worden. Die Regelungen dazu wurden aber erst in den vom damaligen Bundesministerium für Verteidigung eingeführten „Richtlinien für die Kennzeichnung von Brücken, Fähren und Fahrzeugen für den militärischen Straßenverkehr gemäß STANAG 2010“ vom 27. März 1961 festgelegt. Schilder dieses Typs hatten für den zivilen Verkehr keinerlei Bedeutung.[60] Die Vorschriften zur Aufstellung der Schilder waren deutschlandweit einheitlich geregelt, jedoch gab es auch zusätzliche Regelungen, die von den Bundesländern erlassen werden konnten. So war es in Bayern verboten, die Schilder aus Holz anzufertigen. Auch die optische Gestaltung der Sinnbilder konnte stark voneinander abweichen, wenn auch zumeist in etwa auf die empfohlenen Darstellungen (siehe unten) zurückgegriffen wurde. Ebenfalls abweichend war die Farbgebung der Schilder. Üblich war ein heller Gelbton oder eine gelborange Färbung.

April

Am 25. April 1961 wurde vom Bundesverkehrsministerium ein Schreiben zur „Beschilderung der Park- und Rastplätze an Bundesautobahnen“ erlassen, in dem zwei neue Zeichen eingeführt wurden.[61]

1962

Auf Grundlage des Bildes 38c wurde am 25. September 1962 das Hinweiszeichen für KZ-Friedhöfe durch den Bundesverkehrsminister erlassen. Das Zeichen war auch für KZ-Gedenkstätten zu verwenden.[62]

1964

Mit der StVO-Änderung vom 30. April 1964 wurde unter anderem ein leicht verändertes Bild 30c eingeführt, das den Fußgängern auf Überwegen Vorrang vor dem Automobilverkehr gab.[63] Vom Bundesverkehrsminister wurden im Verkehrsblatt 1964, S. 251, Richtlinien für die Durchführung verkehrslenkender Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden bekanntgegeben. Dazu wurden im Bundesgesetzblatt Wegweiser für Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs im Bild veröffentlicht. Diese Verordnung trat am 1. Juni 1964 in Kraft.[26][64]

1965

Im Verkehrsblatt wurden am 30. März 1965 zwei Verkehrszeichen zur Kennzeichnung der Fußgängerüberwege veröffentlicht, die vorausgreifend zur geplanten Neufassung der StVO benötigt wurden. Erstmals wurde nun statt der Bezeichnung „Bild“ die Nennung als „Zeichen“ eingeführt.[65]

Spezielle Autobahnrastplatz-Hinweisschilder wurden ab 1965 aufgestellt. Sie sollten an die Vertreibungsgebiete der Deutschen erinnern. Am 22. September 1964 hatte der damalige Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm hierzu ein entsprechendes Ersuchen an die obersten Straßenbaubehörden der Länder eingereicht, um Rastplätze entsprechend zu benennen.[66]

An der Bundesautobahn 8, längs der 30 Kilometer langen Teilstrecke Weyarn–München, wurde in diesem Jahr im Abstand von je zwei Kilometern eine damals neuartige fernbedienbare Verkehrszeichen-Anlage der Firma Siemens aufgebaut. Von der Autobahnpolizeiwache Holzkirchen aus war so eine Fernbeeinflussung des Verkehrs möglich, so dass dieser während der auftretenden Verkehrsspitzen flüssig gehalten werden konnte. Ziel war es, die vorhandenen Fahrspuren besser zu nutzen. Die Fernsteuerbefehle wurden von der Leitstelle mittels des von Siemens entwickelten Tonfrequenz-Multiplexsystems TST20 zu den Anlagen geleitet.[67]

1966

Nachdem sich die für 1966 geplante Einführung einer Neufassung der StVO bis auf weiteres verzögerte, wurden etliche ausgewählte neue Verkehrszeichen zugelassen.[68] Der entsprechende Runderlass des Bundesverkehrsministers zu dieser Veröffentlichung stammte vom 29. Dezember 1965.[69] Seine Veröffentlichung erfolgte am 31. Januar 1966.[70] Einige Verkehrszeichen, wie die 1958 eingeführten weißen innerörtlichen Wegweiser und das Schülerlotsen-Schild, die bisher nicht zum Verkehrszeichenkatalog gehörten und lokal beschafft und aufgestellt werden mussten, wurden nun offizieller Teil der Straßenverkehrs-Ordnung. Das überarbeitete Bild 21 b „Überholverbot für Kraftfahrzeuge untereinander“ wurde mit seinen Bemaßungen allerdings erst am 20. Februar 1967 im Verkehrsblatt veröffentlicht,[71] das überarbeitete Bild 34 „Hilfsposten“ folgte am 13. März 1967.[72]

Zusätzlich wurde 1966 das Zusatzschild „Frostschäden“ und „Umleitung“ durch das Verkehrsblatt eingeführt.[76]

1967

April

Aus einem Wettbewerb, den der Verband deutscher Wandervereine 1965 ausgeschrieben hatte, ging ein neues Verkehrszeichen hervor, das ein „frisches Wanderpaar“ zeigte[77] und auf Bild 32 beruhte. Das Hinweisschild „Wanderparkplatz“ wurde erstmals am 7. April 1967 im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht.[78] Darauf ging auch der Erlass des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten (Nr. V 794. 4–342 vom 6. September 1967) ein.[79] Bei der Vorstellung der StVO von 1970 wurde das Zeichen im Bundesgesetzblatt nicht gezeigt, kam aber durch eine Wiederveröffentlichung im Verkehrsblatt erneut in den Verkehrszeichenkatalog.

Mai

Am 28. Mai 1967 trat die neue Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 in Kraft. Diese wurde nun als „EBO“ abgekürzt. Alle Zeichen zur Sicherung der Bahnübergänge, wie sie die Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 1. Januar 1961 festgelegt hatte, blieben in Kraft. Neu hinzu kam in Bild 4 ein Lichtzeichen mit der Farbfolge Gelb-Rot.[80]

1968

März

Am 29. März 1968 wurde im Verkehrsblatt die Verwendung des neuen Autobahnsinnbildes in Verkehrszeichen nach Bild 45 StVO erlassen. Danach konnte nun anstelle des Wortes „Autobahn“ das Sinnbild verwendet werden, wie es in dem 1966 eingeführten Bild für „Beginn der Autobahn“ eingeführt worden war.[81] Eine Musterabbildung der neuen Zeichenkombination wurde nicht vorgestellt.

Juni

Im Verkehrsblatt wurden die bereits 1964 eingeführten Wegweiser für Bedarfumleitungen nochmals konkretisiert und am 12. Juni 1968 in leicht veränderter Ausführung neu veröffentlicht.[82]

November

Am 8. November 1968 wurde in die StVO eine Vorschrift eingeführt, die Autofahrer verpflichtet, im Wagen stets ein rückstrahlendes Warndreieck mitzuführen, das Bild 1 zeigte.[83]

1969

1970

März

Mit der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 13. März 1970 wurden zwei nicht in der StVO aufgeführte Sonderschilder verordnet, die von den Behörden im Bedarfsfall angeordnet werden konnten. Das Wildtollwut-Schild wurde nach der Feststellung von Tollwutfällen bei Wildtieren aufgestellt. Das Tollwutschild wurde bei entsprechenden Fällen bei Hunden und Katzen angebracht.[85]

April

Am 15. April 1970 wurde die Verwendung weiterer Verkehrszeichen aus dem Entwurf der noch nicht fertiggestellten, neuen Straßenverkehrs-Ordnung zugelassen.[86]

Lokal angeordnete Zeichenkombinationen

Lokal angeordnete Zeichenkombinationen, die in dieser Form nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung enthalten waren.

Autobahnbeschilderung

Die Beschilderung für Autobahnen war nicht in der Novelle enthalten und wurde aus dem „Erlass über Verkehrszeichen und Einrichtungen an Reichsautobahnen vom 15.4.1938“ als Bundesrecht übernommen. Dies bestätigte § 3 der „Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (1. AVVFStr.) vom 3.7.1951“ geändert durch die „Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (2. AVVFstr.) vom 11. Februar 1956“.[87] Auch die Farbgebung der Vorkriegszeit blieb erhalten. Der Farbton RAL 5002 entsprach RAL 32 h, das in den 1930er Jahren Verwendung fand.[88] In der Regel wurden die großen Autobahnschilder zunächst noch aus Holz und Sperrholz gefertigt. Sie besaßen eine weiße Umrandung, die entweder aufgemalt oder als weiß gestrichene Holzrahmung ausgeführt sein konnte. Zu den Neuerungen der späten 1950er Jahre gehörten jedoch auch die sich immer schneller verbreitenden Autobahnschilder aus Aluminium-Strangpressprofilen. Sie wurden zunächst noch nach US-amerikanischem Vorbild gefertigt.[89] Trotz schneller Verbreitung dieser wesentlich haltbareren Schilder gehörte die hölzerne Autobahnausschilderung auch am Ende der 1960er Jahre auf älteren Strecken noch zum Straßenbild.

Neben dem Bild 2g „Wildwechsel“ standen damals an den Autobahnen zusätzlich aufgestellte Warntafeln in blauer und grüner Farbe, wobei die Zeichnung des Wildes und die Beschriftung mit der Entfernungsangabe in weiß ausgeführt war. Oft war dabei die Beschriftung in rückstrahlendem Material ausgeführt.[90]

Tafeln am rechten Fahrbahnrand

Auch nach Vorstellung einer neuen Schildergeneration 1958, in der beispielsweise die Entfernungen der Baken geändert wurde, blieben auch noch Anfang der 1970er Jahre die älteren Schilder in Gebrauch. Die blauen Tafeln und Baken übernahmen bis auf einige neu eingeführte Zeichen die Vorgaben der Vorkriegszeit. Das Verkehrs-Lexikon von 1966 erwähnte noch: „Abfahrten von der Bundesautobahn werden durch blaue Baken mit weißen Streifen und Angabe der Entfernung bis zur Abfahrt (600, 400, 200 Meter) kenntlich gemacht.“[91]

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zu den Erlassen und Verwaltungsvorschriften

1958

Auf dem Internationalen Kongress für Verkehrssicherheit, der vom 21. bis 23. September 1958 in Kopenhagen stattfand, wurden auf Basis der „Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 11. Februar 1956“ erstmals in der Bundesrepublik Deutschland neue Verkehrszeichen und neue Gestaltungsvorgaben für Autobahnen durch Fritz Heller, Ministerialrat vom Bundesverkehrsministerium, bekanntgegeben. Gleichzeitig wurden die Fahrbahnmarkierungen an das europäische Übereinkommen über Straßenmarkierungen vom 13. Dezember 1957 und an die Empfehlungen von Sachverständigengruppen angepasst[92] und die Einführung der Europastraßennummerierung bekanntgegeben.[48]

Besondere Maßvorgaben für den Schriftsatz auf den Schildern wurden nicht vorgeschrieben. Die Schilderhersteller sollten sich aber bei den Maßverhältnissen an den Goldenen Schnitt halten. Die Schrift musste der DIN-Norm 1451 entsprechen, wobei die Schriftarten Eng, Mittel und Breit zum Einsatz kommen konnten. Die Mittel- und Breitschrift war aus Schönheitsgründen zu bevorzugen.[93]

Insgesamt zeigte sich bei den Autobahntafeln auch nach 1958 die erstrebte vorgeschriebene Ausführung und Typographie – wie bereits in der Vergangenheit – nicht immer, wobei sich gegen Ende der 1960er Jahre eine Vereinheitlichung abzeichnete.

Schilder am rechten Fahrbahnrand
Vorwegweiser an einer Schilderbrücke
Schilder im Mittelstreifen
Schilder an der Zufahrt zur Autobahn

Weitere Autobahnschilder

Schilder am rechten Fahrbahnrand
Schilder im Mittelstreifen

Literatur

  • Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen (Hrsg.): Merkblatt für die Anordnung von Fahrbahn-Markierungen auf Stadtstraßen, 1956.
  • Fritz Heller: Regeln zur Bemessung und Gestaltung beschrifteter Verkehrsschilder. In: Straße und Autobahn 12 (1957), S. 455–465.
  • Straßenmarkierungen, Leiteinrichtungen und Schutzeinrichtungen. Hinweise für die Anordnung und Ausführung von Fahrbahnmarkierungen auf Bundesfernstraßen (HMB); Hinweise für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leiteinrichtungen (HLB); Richtlinien für abweisende Schutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen; Richtlinien für die Errichtung von Blendschutzzäunen an Bundesautobahnen, Sonderdruck aus: Straßenbau von A-Z, Erich Schmidt Verlag, Bielefeld 1970.

Weblinks

Anmerkungen

  1. Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 217.
  2. Visuelle Erfassung der Verkehrszeichen ist begranzt. In: Der Öffentliche Gesundheitsdienst. 24, 1962 S. 258.
  3. Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1217.
  4. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 344–345.
  5. Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
  6. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 316.
  7. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 345.
  8. Adolf Meyer: Betonwaren für den Straßenbau. Bauverlag, 2. Auflage, Wiesbaden 1963. S. 82.
  9. Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen. In: Straße und Autobahn, Heft 4, 1980, S. 287.
  10. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 344.
  11. Arthur Lämmlein: Straßenbau-Taschenbuch. Franckh'sche Verlagshandlung, Stuttgart 1964. S. 435.
  12. a b Eberhard Lendle: Die Herstellung von Verkehrsschildern mit Hilfe des Siebdruck-Verfahrens. In: Druck – Print. Archiv für Drucktechnik 12/1969, Keppler, Heusenstamm 1969, S. 990.
  13. Industrie-Berichte: Scotchlite-Reflexfolie für Seezeichenzwecke In: Hansa. Wöchentlich erscheinendes Zentralorgan für Schiffahrt, Schiffbau, Hafen, 94, 29/30, 1957, S. 1640.
  14. W. Killing: Rationalisierungsmaßnahmen in der deutschen Verkehrszeichenindustrie und ihre Erfolge. In: Straße und Autobahn. Heft 1, 1964, S. 30; Ernst Decke: Verkehrsbeschilderung. In: Der Tiefbau 64, (1964), S. 153 ff.; hier S. 155.
  15. W. Killing: Rationalisierungsmaßnahmen in der deutschen Verkehrszeichenindustrie und ihre Erfolge. In: Straße und Autobahn. Heft 1, 1964, S. 30–31.
  16. Peter Stähle: Seebohms neue Regeln – Geheimnistuerei um die neue Straßenverkehrsordnung. In: Die Zeit, 17 vom 23. April 1965. S. 11.
  17. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. 78, 5. Mai 1965, S. 670.
  18. Bundesgesetzblatt 108, 1, Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1611.
  19. Straßenverkehrsrecht (= Beck'sche Kurz-Kommentare 5) Beck, München 1966, S. 114–115.
  20. Straßenverkehrsrecht (= Beck'sche Kurz-Kommentare 5) Beck, München 1966, S. 114.
  21. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2000
  22. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 337.
  23. a b Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbahn über das Geschäftsjahr 1957. 1957, S. 34.
  24. Ernst Decke: Verkehrssicherungsmaßnahmen und die neue StVO. In: Tiefbau Ingenieurbau Straßenbau 3, März 1972, S. 189 ff.; hier: In: S. 202.
  25. Kurt Kottenberg: Der Fußgänger im Straßenverkehr. In: Der Städtetag, April 1964, S. 151–153, hier: S. 152.
  26. a b Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Nr. 22, Tag der Ausgabe: Bonn, 9. Mai 1964, S. 305–307 mit Abbildungen zu den neuen Zeichen.
  27. Beck’sche Kurz-Kommentare: Johannes Floegel, Fritz Hartung: Straßenverkehrsrecht. Straßenverkehrs-Ordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Straßenverkehrsgesetz, Bestimmungen de StGB, der StPO und des JGG zum Schutz des Trassenverkehrs mit einem Anhang ergänzender Vorschriften. 8. Auflage, C. H. Beck, München 1966. S. 138
  28. Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom 13. November 1937. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 56, Berlin, 16. November 1937, S. 1193; Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung vom 24. August 1953. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 56, Bonn, 3. September 1953, S. 1216.
  29. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 368.
  30. a b c Der Bundesminister für Verkehr (29. März 1968): Verwendung des neuen Autobahnsinnbilds in Verkehrszeichen nach Bild 45 StVO. In: Straßenverkehrstechnik, 7/8, 1968. S. 82.
  31. Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 341.
  32. Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 340.
  33. Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939
  34. Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397–398; hier: S. 397.
  35. Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146–2153; hier: S. 2148 und S. 2153.
  36. Elsners Taschen-Jahrbuch für den Straßenbau 1954. Elsner 1954, S. 209.
  37. Adolf Meyer: Betonwaren für den Straßenbau. Bauverlag, Wiesbaden/Berlin 1963, S. 75.
  38. Arthur Lämmlein (Hrsg.): Straßenbau-Taschenbuch Franckh, Stuttgart 1964, S. 426.
  39. Freistaat Bayern: Gesamtverkehrsplan Bayern Bayerische Staatsregierung, 1970, S. 90.
  40. a b Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Nr. 35, S. 527.
  41. Hinweiszeichen für Kriegsgräberstätten. In: Verkehrsblatt, 1957, S. 105.
  42. Kriegsgräberstätte im Friedhof am Kottendorfer Feld in Wulfen, Wulfen-Wiki, abgerufen am 7. April 2016.
  43. Hinweiszeichen für Zeltplätze. In: Verkehrsblatt, 1957, S. 273.
  44. Deutsche Politik 1960. Jahresbericht der Bundesregierung, 1960, S. 314.
  45. Bundesgesetzblatt, 61, Teil 2, Bonn, am 28. Dezember 1960, S. 2421–2423; hier: S. 2421–2422
  46. Nichtamtliche Hinweiszeichen. In: Verkehrsblatt, 1958, S. 431.
  47. a b c d e f g h i j k l m Straßenverkehrsrecht (= Beck'sche Kurz-Kommentare 5) Beck, München 1966, S. 149.
  48. a b Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 76.
  49. Die abknickende Vorfahrtrichtung und ihre Beschilderung. In: Verkehrsblatt, 1959, S. 146.
  50. Geknicktes Recht. In: Der Spiegel 48, 1960, S. 93–95.
  51. Beschriftung von Zusatztafeln zum Verkehrszeichen nach Bild 11 der Anlage zur StVO. In: Verkehrsblatt 1959, S. 147.
  52. Beck’sche Kurz-Kommentare: Johannes Floegel, Fritz Hartung: Straßenverkehrsrecht. Straßenverkehrs-Ordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Straßenverkehrsgesetz, Bestimmungen de StGB, der StPO und des JGG zum Schutz des Straßenverkehrs mit einem Anhang ergänzender Vorschriften. 8. Auflage, C. H. Beck, München 1966. S. 138
  53. a b G. Hetzel: Änderung der Vorschriften für den Straßenverkehr. In: Technische Überwachung, Band 2, 1961, S. 29–31; hier: S. 30.
  54. Hinweisschilder auf Gottesdienste. In: Verkehrsblatt, Heft 16, 1960, S. 333.
  55. Bundesgesetzblatt, 61, Teil 2, Bonn, am 28. Dezember 1960, S. 2421–2423; hier: S. 2421–2422
  56. Bundesgesetzblatt, 51, Teil 1, Bonn, am 20. August 1963, S. 681–684; hier: S. 684.
  57. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen Zeichens.
  58. Verkehrsblatt, 1961, S. 22
  59. Abknickende Vorfahrt. In: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, Band 44, Carl Heymanns Verlag, Köln, Berlin 1966, S. 260
  60. Straßenverkehrsrecht (= Beck'sche Kurz-Kommentare 5) Beck, München 1966, S. 115.
  61. Bundesverkehrsministerium, StB 4 - Ba — 4097 Vms 61 Anlage. - 2 - (25. April 1961)
  62. Hinweiszeichen für KZ-Friedhöfe. In: Verkehrsblatt, Heft 19, 1962, S. 539.
  63. Beck’sche Kurz-Kommentare: Johannes Floegel, Fritz Hartung: Straßenverkehrsrecht. Straßenverkehrs-Ordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Straßenverkehrsgesetz, Bestimmungen de StGB, der StPO und des JGG zum Schutz des Trassenverkehrs mit einem Anhang ergänzender Vorschriften. 8. Auflage, C. H. Beck, München 1966. S. 114.
  64. Siehe auch: Der Bundesminister für Verkehr: Einrichtung von Bedarfsumleitungen. In: Straße und Autobahn, Band 15, 1964, S. 215.
  65. Kennzeichnung der Fußgängerüberwege. In: Verkehrsblatt, Heft 7, 1965, S. 200 ff.
  66. Claudia Pinl: Warthe im Westerwald. Erinnerungskultur an westdeutschen Autobahn-Parkplätzen. In: Informationen. Gesellschaft für Volkskunde in Rheinland-Pfalz, 20, 2006, S. 52–59; hier: S. 55–56.
  67. Verkehrszeichen-Anlage an der Autobahn Holzkirchen–München. Steuerung des Wochenendverkehrs schon vor der Stadt. In: Der Tiefbau 8, August 1965, S. 802 ff.; hier: S. 802.
  68. Verkehrsblatt, 1966, S. 49 ff.
  69. StV 2 Nr. 2100 BV/65
  70. Verwendung von Verkehrszeichen aus dem Entwurf einer neuen Straßenverkehrs-Ordnung. In: Verkehrsblatt 2, 1966, S. 49.
  71. Verkehrszeichen „Überholverbot für Kraftfahrzeuge untereinander“ nach Bild 21 b der Anlage zur StVO. In: Verkehrsblatt 1967, S. 225.
  72. Verkehrszeichen „Hilfsposten“ nach Bild 34 der Anlage zur StVO. In: Verkehrsblatt 1967, S. 225.
  73. a b Straßenverkehrsrecht (= Beck'sche Kurz-Kommentare 5) Beck, München 1966, S. 140.
  74. Verwendung von Verkehrszeichen aus dem Entwurf einer neuen StVO. In: Verkehrsblatt, 1966, 20, S. 49 ff.: hier: S. 52.
  75. a b Straßenverkehrsrecht. Straßenverkehrs-Ordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Straßenverkehrsgesetz, Bestimmungen des StGB, der StPO und des JGG zum Schutze des Straßenverkehrs mit einem Anhang ergänzender Vorschriften (= Beck’sche Kurz-Kommentare Bd. 5) Beck, München 1966, S. 2334.
  76. Verkehrsblatt 23, 1966, S. 642.
  77. Georg Fahrbach: Das neue Verkehrszeichen für Wanderparkplätze. In: Deutsches Wandern 1967, S. 63.
  78. Verkehrszeichen für Wanderparkplätze. In: Verkehrsblatt 1967, Nr. 128, S. 298.
  79. Rolf Zundel, Dietrich Kettler: Landschaftspflege- und Erholungsmaßnahmen im Walde. Erfahrungen und Empfehlungen zum Europäischen Naturschutzjahr 1970. Freiburg im Breisgau 1970. S. 45.
  80. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). In: Bundesgesetzblatt Teil II, 1967, Nr. 20 vom 12. Mai 1967, S. 1563–1603; hier: S. 1592.
  81. Verwendung des neuen Autobahnsinnbildes in Verkehrszeichen nach Bild 45 StVO. In: Verkehrsblatt, Heft 8, 1968, S. 159.
  82. Richtlinien für verkehrslenkende Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden, der Straßenbaubehörden und der Polizei (Verkehrslenkungsrichtlinien). In: Verkehrsblatt, Heft 11, 1968, S. 239 ff.; hier: S. 242–243.
  83. Verordnung zur Änderung der Fahrzeugteileverordnung. In: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Nr. 77, Tag der Ausgabe: Bonn, 13. November 1968, S. 1136–1137.
  84. Verwendung des neun Sinnbildes für Autobahnen. In: Straßenverkehrstechnik, 4, 1969, S. 120.
  85. Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 13. März 1970. In: Bundesgesetzblatt 24, Teil 1, Bonn, am 21. März 1970, S. 289–294; hier: S. 290–291.
  86. Verwendung von Verkehrszeichen aus dem Entwurf einer neuen Straßenverkehrs-Ordnung. In: Verkehrsblatt 9, 1970, S. 261.
  87. Bundesanzeiger Nr. 38
  88. Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106; hier: S. 104.
  89. Kurt Domke: Aluminium – ein neuer Werkstoff im Straßenbau. In: Der Tiefbau 59, 1959, S. 31 ff.; hier: S. 32.
  90. Helmut Dillenburger: Das praktische Autobuch, Bertelsmann, Gütersloh 1964, S. 132.
  91. Walter Linden: Dr. Gablers Verkehrs-Lexikon, Betriebswirtschaftlicher Verlag, Wiesbaden 1966, S. 157.
  92. Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 65.
  93. Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 74.

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Abb. 16 - Vorwegweiser mit Kennzeichnung einer Europastraße, Autobahn-Normalien 1958.svg
Abb. 14: Vorwegweiser. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: An den Zubringerstraßen und deren Einfahrten zu den Autobahnen sollen die auf den Autobahnen durchlaufenden Europastraßen gleichfalls kenntlich gemacht werden. Desgleichen sollen Europastraßen, die auf anderen Straßen durchlaufen, auf den Autobahnen an den Knotenpunkten, wo sie kreuzen, ein- oder ausmünden, bekanntgegeben werden (Abbildung 16). Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 71-72 (Abbildung mit Größenangaben)
Bild 2d - Bewegliche Brücke, StVO 1956.svg
Bild 2d: Bewegliche_Brücke. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 350. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 13 und Bild 14 - Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder, StVO 1956.svg
Leut StVO zulässige Zeichenkombination aus Bild 13 und Bild 14: Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder. In dieser Form – mit weißer Lichtkante – von 1956 bis 1971 Teil der westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung. Die Lichtkante an den Schildern wurde in Westdeutschland erstmals mit der StVO von 1956 eingeführt.
Zeichen 134 - Fußgängerüberweg, StVO 1965.svg
Zeichen 134: Fußgängerüberweg nach Anlage 1. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer StVO-Neufassung 1965 vorgestellt und 1966 eingeführt. Lichtkante und Dreieck: weiß; Symbol: schwarz; Rond: rot. Quelle: Verkehrsblatt, 1965, S. 201.
Bild 30d - Kennzeichnung, Erweiterung oder Einschränkung eines gesetzlichen Parkverbots, StVO 1964.svg
Bild 30d: Kennzeichnung, Erweiterung oder Einschränkung eines gesetzlichen Parkverbots. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Nr. 22, Tag der Ausgabe: Bonn, 9. Mai 1964, S. 305–307 mit Abbildung des neuen Zeichens.
Bild 30c - Fußgängerüberweg, StVO 1964.svg
Bild 30c: Fußgängerüberweg. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Nr. 22, Tag der Ausgabe: Bonn, 9. Mai 1964, S. 305–307 mit Abbildung des neuen Zeichens.
Bild 4g - Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang, StVO 1953 und 1956.svg
Bild 4g: Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1222. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 36a - Skizze für eine weiße unterbrochene Linie auf der Fahrbahn, StVO 1953.svg
Bild 36a: Skizze für eine weiße unterbrochene Linie auf der Fahrbahn. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1165. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Außerdem: Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 21b - Überholverbot, StVO 1966.svg
Bild 21b: Überholverbot. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ (Folge 10) des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 zu sehen. Das 600 x 600 mm große Zeichen hatte laut Verkehrsblatt eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild - Sackgasse, StVO 1966.svg
Bild: Sackgasse. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt. Wie vorgeschrieben, war das Zeichen insgesamt 500 mm breit und 750 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. Der weiße „Ast“ des Sackgassensymbols war 460 mm hoch und 50 mm breit. Das rote Rechteck war 180 mm breit und 75 mm hoch. Außer der Regelgröße von 750 mm x 500 mm war für dieses Zeichen auch eine Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hatte das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit zu sein.
Bild - Wanderparkplatz, StVO 1967.svg
Bild: Wanderparkplatz. Das Hinweisschild „Wanderparkplatz“ wurde erstmals am 07. April 1967 im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht. Quelle: Verkehrszeichen für Wanderparkplätze. In: Verkehrsblatt 1967, Nr. 128, S. 298. Das Zeichen sollte laut Verkehrsblatt 750 mm hoch und 500 mm breit sein. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. Die Höhe des P-Zeichens betrug 280 mm, die Breite 190 mm, die Stärke des Buchstabens 40 mm. Er mußte 100 mm vom linken und 80 mm vom oberen äußeren Rand entfernt stehen. Der weiße Kasten in dem das Sinnbild „Wanderer“ abgebildet war, maß in der Breite 350 mm.
Zusatzzeichen - nach 100 Metern – vor 1971.svg
Zusatzzeichen: nach 100 Metern. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Zeichen dieser Art wurden bis 1971 aufgestellt.
Anlage 2 -Kraftfahrlinien (Durchmesser 350 mm), StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, gründgerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 cm lang.“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 17b - Fußgängerweg, StVO 1956.svg
Bild 17b: Fußgängerweg. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/71 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 357. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 33a - Gegenverkehr muß warten, StVO 1960.svg
Bild 33a: Gegenverkehr muß warten. Für den Rotton und Blauton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 07. Juli 1960. Das Zeichen war 730 x 480 mm groß, die Lichtkante war 10 mm breit. Quelle: Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. In: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Nr. 35, S. 551. Tag der Ausgabe: Bonn, 21. Juli 1960.
Verkehrszeichen Flugbetrieb, StVO 1966.jpg
Autor/Urheber: Ludwig-wagner, Lizenz: CC BY 3.0
Das Schild warnt vor den Flugzeuggefahren. Das Zeichen in dieser Ausführung wurde 1966 eingeführt. Für die Neufassung der StVO 1970 (eingeführt 1971) wurde das Sinnbild nochmals leicht überarbeitet.
Wegweisertafel, nach 1956; die Tafel faßte alle Wegweiser einer Kreuzungszufahrt zusammen.svg
Wegweisertafel; die Tafel faßte alle Wegweiser einer_Kreuzungszufahrt zusammen. Aufgrund der herzförmigen Pfeile und der relativ „modernen“ Umsetzung der DIN 1451 wird diese aus mehreren Sperrholzlagen gefertigte Tafel möglicherweise erst nach 1966 aufgestellt worden sein. Damals wurden die Tabellenwegweiser erstmals offiziell eingeführt. Auch wenn die Umrahmung noch der 1953 bestätigten StVO von 1937 entspricht. Die Buchstaben der Tafel waren aufgemalt, die Pfeile bereits geklebt. Für den Gelbton wurde zwischen 1942 und 1971 das RAL-Farbtonregister 840 R eingesetzt. Der dort für Verkehrszeichen verzeichnete Gelbton ist in der Abbildung – den RAL-Vorgaben entsprechend digital umgesetzt – wiedergegeben. Das Original der Tafel befand sich noch 2013 im Wormser Hafen im Einsatz. Das Wort „Ludwigshafen“ war zwischenzeitlich von einem allgemeinen Wegweiser zu Bundesautobahnen, wie er zwischen 1968 und 1992 verwendet wurde, weitgehend verdeckt worden.
Zusatztafel nach Bild 52a - Abknickende Vorfahrt - e, StVO 1960.svg
Zusatztafel nach Bild 52a: Abknickende Vorfahrt. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
Abb. 7 - Ankündigungsschild, Autobahn-Normalien 1958.svg
Abb. 7: Ankündigungsschild. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: 3.321 Ankündigungsschild (Abbildung 7): a) Name des angekündigten Knotenpunktes, b) Entfernung bis zur Ausmündung (2000 m). Die Gesamtgröße des Schildes umfaßt 2,0 x 2,50 Meter. Die Höhe der Buchstaben beträgt 0,31 Meter. Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 85 (Abbildung und Größenangaben)
Bild 27 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Rechts oder geradeaus, StVO 1956.svg
Bild 27: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts oder geradeaus. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 360. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 8 - Dreistreifige Bake (links) - vor beschranktem Übergang, StVO 1956.svg
Bild 8: Dreistreifige Bake (links) – vor beschranktem Übergang. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Gegenstück zur Dreistreifige Bake (links), wie sie hier abgebildet ist: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 353. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 4 - Kreuzung, StVO 1956.svg
Verkehrszeichen (Deutschland): Bild 4 "Kreuzung"; in dieser Form eingeführt mit der StVO 1956. Der damals gültiger RAL-Farbton für die Umrandung war Feuerrot RAL 3000 (Farbcode: #AB2524). Mit der StVO 1970 änderte sich diese Farbe.
Zusatzzeichen - Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk, StVO 1970.svg
Zusatzschild: Wildtollwut! Gefährdeter Bezirk. Das Zeichen war bereits vor der StVO-Neufassung von 1970 eingeführt worden. Es war nach der Feststellung von Wildtollwut zu verordnen. Quelle: Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 13. März 1970. In: Bundesgesetzblatt 24, Teil 1, Bonn, am 21. März 1970, S. 289–294; hier: S. 290–291. Größe: 250 × 500 mm; Lichtkantenbreite 14 mm, roter Rand: 15 mm.
Bild 5 - Beschrankter Bahnübergang, StVO 1956.svg
Bild 5: Beschrankter Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 353. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 2 - Querrinne, StVO 1956.svg
Bild 2: Querrinne. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 350. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 28 - Einbahnstraße - StVO 1953.svg
Bild 28: Einbahnstraße. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identische Ausführung in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 360. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Zusatzzeichen - Allgemeine zeitliche Beschränkung und Beschränkung der Ladezeit.svg
Zusatzzeichen: Allgemeine zeitliche Beschränkung und Beschänkung der Ladezeit. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet.
Bild 8 - Dreistreifige Bake (rechts) - vor beschranktem Übergang, StVO 1956.svg
Bild 8: Dreistreifige Bake (rechts) – vor beschranktem Übergang. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 353. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Geknickte Vorfahrt nach links, StVO 1959.svg
Zusatzzeichen: Geknickte Vorfahrt nach links. Quelle: Geknicktes Recht. In: Der Spiegel 48, 1960, S. 93–95, hier S. 94. Das Schild wurde über dem entzerrten Foto aus der Zeitschrift „Spiegel“ nachgezeichnet.
Bild - Zeltplatz, StVO 1966.svg
Bild: Zeltplatz; 1966 eingeführt.
Zusatztafel nach Bild 52a - Abknickende Vorfahrt - f, StVO 1960.svg
Zusatztafel nach Bild 52a: Abknickende Vorfahrt. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
Bild 4 e - Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang, StVO 1953 und 1956.svg
Bild 4 e: Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1222. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 51b - Vorwegweiser für Lastkraftwagenverkehr, StVO 1956.svg
Bild 51b: Vorwegweiser für Lastkraftwagen (linksweisend)
Beginn der Autobahn - StVO 1966.svg
Beginn der Autobahn (nummernlos). Erstmals vorgestellt 1966. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt. Wie im Verkehrsblatt, Heft 2, 1966, S. 59, wiedergegeben, war das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit.
Verkehrszeichen Autobahnbeginn (Bild 17c mit Zusatzzeichen Autobahn) - Kombination aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970.svg
Zeichen Autobahnbeginn (Bild 17c mit Zusatzzeichen Autobahn). Das Vorbild für dieses Schild ist im „Fernsehfahrkurs, Telekurs für Autofahrer, Folge 10“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben.
Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster für Verkehrszeichen Bild 56 a (Anlage 3), StVO 1968.svg
Bild 56 a: Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster des Verkehrszeichens nach Anlage 3. Dimensionen des Schildes: 650 x 500 mm. Randstärke: 10 mm, Ausrundungsradius: 10 mm, Schrifthöhe 140 mm, RAL-Farbton: 5002. Quelle: Verkehrsblatt, Heft 11, 1968, S. 243 mit Abbildung des neuen Zeichens. Bild 56 war bereits in etwas anderer Ausführung 1964 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und wurde 1968 nochmals konkretisiert.
Zusatztafel - Länge der Gefällstrecke; StVO 1956.svg
Zusatztafel: Länge der Gefällstrecke, Zeichen der StVO-Novelle von 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 340.
Zusatzschild - Ende, StVO 1956.svg
Zusatzzeichen: Ende des Verbots. Das weiße Schild mußte einen schwarzen Rand besitzen und eine Höhe von 200 Millimeter und eine Länge von 400 Millimeter mit der schwarzen Aufschrift „Ende“ haben. Das Schild konnte bei Verboten und Geboten (z.B: Parkverbot, Haltverbot) für längere Straßenstrecken eingesetzt werden. (Straßenverkehrs-Ordnung in: Bundesgesetzblatt, Nr. 19, Bonn den 30. April 1956, S. 341.)
Bild 55 - Tafel für Umleitung des Verkehrs, StVO 1956.svg
Bild 55: Tafel für Umleitung des Verkehrs. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 29. März 1956 (Quelle: Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -. In: Bundesgesetzblatt, Teil I, 1956, Nr. 19 vom 30.04.1956; hier: S. 374.
Zusatztafel nach Bild 52a - Abknickende Vorfahrt - a, StVO 1960.svg
Zusatztafel nach Bild 52a: Abknickende Vorfahrt. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
Bild 4 - Lichtzeichen, EBO 1967.svg
Am 28. Mai 1967 trat die neue Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 in Kraft. Diese wurde als „EBO“ abgekürzt. Alle Zeichen zur Sicherung der Bahnübergänge, wie sie die Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 1. Januar 1961 festgelegt hatte, blieben in Kraft. Neu hinzu kam in Bild 4 ein Lichtzeichen mit der Farbfolge Gelb-Rot.
Bild 23 - Parkverbot - zeitliche Beschränkung des Verbots, StVO 1956.svg
Bild 23: Parkverbot — zeitliche Beschränkung des Verbots. 600 x 600 mm große Verkehrszeichen gehörte zu der von 1956 bis 1971 gültigen StVO. Es hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 2h - Tiere, StVO 1956.svg
Bild 2h: Tiere. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 351. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 13a - Verkehrsverbot für Lastkraftfahrzeuge über ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht, StVO 1956.svg
Bild 13a: Verkehrsverbot für Lastkraftfahrzeuge über ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 355. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Zusatzzeichen - Fußgänger andere Straßenseite benutzen.svg
Zusatzzeichen: Fußgänger andere Straßenseite benutzen. Nach einer Farbphotographie aus den 1960er Jahren.
Bild 4f - Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang, StVO 1953 und 1956.svg
Bild 4f: Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1222. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster für Verkehrszeichen Bild 56 a (Anlage 4), StVO 1968.svg
Bild 56 a: Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster des Verkehrszeichens nach Anlage 4. Dimensionen des Schildes: 650 x 500 mm. Randstärke: 10 mm, Ausrundungsradius: 10 mm, Schrifthöhe 140 mm, RAL-Farbton: 5002. Quelle: Verkehrsblatt, Heft 11, 1968, S. 243 mit Abbildung des neuen Zeichens. Bild 56 war bereits in etwas anderer Ausführung 1964 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und wurde 1968 nochmals konkretisiert.
Zusatzzeichen - Straßenschäden - vor Einführung der StVO 1970.svg
Zusatzzeichen: Straßenschäden. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet.
Pfeilschild - Einfahrt von Bundesautobahnen, 1950er Jahre.svg
Pfeilschild - Einfahrt von Bundesautobahnen, nach einem Standbild aus einem Privatfilm der 1950er Jahre.
Zusatzbild - Verlauf des Verbots (Parkverbot), StVO 1956.svg
Zusatzbild zu Bild 22 und Bild 23, jedoch insbesondere auch solitär gebaucht: Verlauf des Verbots. Das Bild war Teil der 1956 eingeführten StVO. Gesehen 2016 an der Bodenseestraße zwischen Aufseßerstraße und Wiesentfelser Straße, Neuaubing, München sowie am Schloß Hohentübingen 2016 und 2017 in Bad Tölz. Das Schild sollte eine Höhe von 200 mm und eine Länge von 600 mm besitzen und dicht unter dem Verbotsschild angebracht werden (Straßenverkehrs-Ordnung in: Bundesgesetzblatt, Nr. 19, Bonn den 30. April 1956, S. 341.)
Bild 19 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite, StVO 1956.svg
Bild 19: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 357. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Ankündigungstafel einer Autobahnraststätte, 1968.svg
Ankündigungstafel einer westdeutschen Autobahnraststätte. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt.
Beispiel - Fette Mittelschrift DIN 1451 (alt).svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Fette Mittelschrift nach DIN 1451. Alte, bis 1980 genutzte Form. Die hier gezeigte Type ist eine vom Mediatus entwickelte Variante aus historischen Zeichen. Siehe für Grundsätzlichkeiten u.a.: P. Krieg: Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen und Prüfung der Haltbarkeit. In: Straße und Autobahn, 4, 1980, S. 196–200; hier: S. 196.
Zusatzzeichen - Kuppe.svg
Zusatzzeichen: Kuppe. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Zeichen dieser Art wurden bis 1971 aufgestellt.
Zusatzzeichen - Abstand 50 Meter, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970.svg
Zusatzzeichen - Abstand 50 Meter, Zusatztafel zu einer Geschwindigkeitsbeschränkungstafel auf 20 Kilometer an einer Kaserneneinfahrt für Panzer. Schild nach den Vorgaben der StVO von 1956; entstanden vor Einführung der StVO von 1970 (in Kraft getreten 1971).
Bild 30c - Fußgängerüberweg mit Vorrang - b, StVO 1956.svg
Bild 30c: Fußgängerüberweg mit Vorrang (Bild 2). Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 362. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Zusatzzeichen - Bankett nicht befahrbar, StVO 1956.svg
Zusatztafel zu Bild 1 - Bankett nicht befahrbar. Nach einem sehr guten Filmstandbild aus dem Jahr 1957. Das Schild war 900 mm breit und 370 mm hoch.
Abb. 13 - Beschrankter Bahnübergang ohne Rückstrahlband und ohne Gitterbehang - Bundesbahn-Zentralamt München.svg
Abb. 13: Beschrankter Bahnübergang ohne Rückstrahlband und ohne Gitterbehang. Nach DB-Vorgaben aus dem Bundesbahn-Zentralamt München. Die Reichsbahn-Einheitsschranken erhielten in den 1950er Jahren neue Anstriche. So wurden die Absperrbalken nun durchgehend Rot-Weiß gestrichen, wobei der rote Strich unmittelbar am Schrankengestell 800 mm, der am Schrankenende 270 mm und die dazwischen 1000 mm breit sein mußten. Die Aufstellhöhe des Warnkreuzes betrug 2500 mm. Am 1. Januar 1961 trat eine neue Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) in Kraft. Damit wurden die gekürzten Versionen der Warnkreuze aus dem amtlichen Werk gestrichen und ab dem 31. Dezember 1963 ungültig. Die Masten der Warnkreuze bestanden nach den amtlichen Vorgaben dieser Zeit entweder aus Holz, Beton oder alten Eisenbahnschienen.
Zusatztafel nach Bild 52a - Abknickende Vorfahrt - g, StVO 1960.svg
Zusatztafel nach Bild 52a: Abknickende Vorfahrt. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
Anlage 4 - Haltestellenzeichen für Straßenbahnen, StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 4 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939. Geregelt war nur der Durchmesser des kreisrunden Zeichens. Für die Stärke der Linien waren Form und Maße freigestellt. An einer Doppelhaltestelle war das Haltestellenzeichen doppelt anzubringen. Das Haltestellenzeichen wurde am oberen Ende eines Ständers angebracht, der bis 0,5 m hoch grün und darüber gelb gestrichen war. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 38c - Hinweiszeichen für KZ-Friedhöfe StVO 1962.svg
Bild 38c: Hinweiszeichen für KZ-Friedhöfe. Länge: 1500 mm. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der schwarze Rand war 15 mm breit. Das Zeichen wurde durch den Bundesverkehrsminister am 25. September 1965 erlassen und im Verkehrsblatt, Heft 19, 1962, Seite 539, veröffentlicht.
Geschwindigkeitsbeschränkung an Übergängen ohne Baken - Bundesbahn Zentralamt München.svg
Geschwindigkeitsbeschränkung an Übergängen ohne Baken. Verkehrsschildanordnung des Bundesbahn Zentralamts München während der zweiten Hälfte der 1950er Jahre. Nach einer historischen Abbildung. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956.
Bild 7 - Dreistreifige Bake (links) - vor unbeschranktem Übergang, StVO 1960.svg
Bild 7: Dreistreifige Bake (links) vor unbeschranktem Übergang. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 07. Juli 1960. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Nr. 35, S. 550. Tag der Ausgabe: Bonn, 21. Juli 1960.
Bild 12 - Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt, StVO 1956.svg
Bild 12: Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 355. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild - Schülerlotsen, StVO 1966.svg
Bild: Schülerlotsen. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt. Die Zeichen waren 750 mm hoch und 500 mm breit; Zeichen mit einer Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm waren zulässig.
Anlage 1 - Straßenbahnen, StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 33 - Vorsichtszeichen, StVO 1956.svg
Bild 33: Vorsichtszeichen. Für das Blau wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 364. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Schild war laut Verkehrsblatt 500 × 750 mm hoch, die Lichtkante 10 mm breit.
Bild 23 - Parkverbot, StVO 1956.svg
Bild 23: Parkverbot. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Zeichen war insgesamt 600 x 600 mm groß. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der weiße Binnenraum umfaßte 420 x 420 mm. Das „P“ war 350 mm hoch und oben 180 mm breit.
Bild 7 – dreistreifige Bake (rechts) vor unbeschranktem Bahnübergang, StVO 1966.svg
Bild 7: dreistreifige Bake (rechts) vor unbeschranktem Bahnübergang. Das Zeichen wurde in dieser Ausführung im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Bild 2f - Kinder, StVO 1956.svg
Bild 2f: Kinder. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 372. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Zusatzschild - bei Nässe, StVO 1970.svg
Zusatzschild: bei Nässe; nach der StVO von 1970, eingeführt 1971. Wie in den Verkehrsblätternvorgeschrieben, waren Zusatzschilder dieser Art insgesamt 500 mm breit und 250 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der schwarze Rahmen war 15 mm breit. Der Ausrundungsradius betrug 60 mm. Das Zusatzschild wurde in Verbindung mit Zeichen 274 StVO „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ eingesetzt. (BGH-Beschluß vom 20. Dezember 1977, 4StR 560/77; Strafrecht). Das Zusatzschild in dieser Ausführung, mit der Aufschrift „bei Nässe“, durfte bis zum 31. Dezember 1988 verwendet werden.
Verkehrsverbotsschild, Osterhofen, Bayern, StVO 1956.jpg
Osterhofen, Gemeinde Bayrischzell, Landkreis Miesbach, Regierungsbezirk Oberbayern, Bayern: Das Verkehrszeichen gibt eine beliebte Kombination aus Bild 13 (Verkehrsverbot für Kraftwagen) und Bild 14 (Verkehrsverbot für Krafträder) der im Mai 1956 gültig gewordenen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1937 wieder. Das kombinierte Zeichen selbst besaß keine eigene Nummer. Mit der StVO von 1956 wurde erstmals die weiße Umrandung der Verkehrsschilder eingeführt. Zeichen dieser Art wurden bis 1. März 1971 hergestellt. Damals trat eine neue Neufassung der StVO in Kraft. Das Zusatzzeichen Anliegerverkehr frei schränkt das Verkehrsverbot ein. Es gehört ebenfalls in die Zeit vor 1971.
Bild 15 und Bild 16 - Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen; StVO 1956.svg
Laut StVO zulässige Zeichenkombination aus Bild 15 und Bild 16:Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen. In dieser Form – mit weißer Lichtkante – von 1956 bis 1971 Teil der westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung. Die Lichtkante an den Schildern wurde in Westdeutschland erstmals mit der StVO von 1956 eingeführt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 341.
Zusatzzeichen - Achtung! Baustelleneinfahrt, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970 nach den Vorgaben der StVO von 1956.svg
Zusatzzeichen: Achtung! Baustelleneinfahrt. Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970 nach den Vorgaben der StVO von 1956.
Bild 32 - Parkplatz nur für PKW, Zeichen vor 1971.svg
Bild 32: Parkplatz nur für PKW. Schild aus der Zeit vor Einführung der StVO von 1970. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für den Blauton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben
Bild 53 - Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung, StVO 1937.svg
Bild 53: Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1209. Das Signal wurde bis zur Neufassung der StVO von 1970 in dieser Form in Westdeutschland eingesetzt.
Zusatzzeichen - Rollsplitt, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970 nach den Vorgaben der StVO von 1956.svg
Zusatzzeichen: Rollsplitt. Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970 nach den Vorgaben der StVO von 1956.
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - z.B. 100 km Kilometer pro Stunde, StVO 1956.svg
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten (z.B. 80 km, 100 km usw. pro Stunde). Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 56 - Wegweiser für Umleitungen, StVO 1956.svg
Bild 56: Wegweiser für Umleitungen. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 374. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild - Ausfahrtstafel unmittelbar an der Ausfahrt - StVO 1956.svg
Bild: Wegweiser unmittelbar an einer Rast- und Tankstellen-Ausfahrt. Diese Tafel stand im Mittelstreifen der Autobahn und war aus Metall gefertigt. Nach einem Bundesarchiv-Foto an der Bundesautobahn 8 aus dem Jahr 1964. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis 1971 aufgestellt.
Hinweiszeichen für Zeltplätze, Verkehrsblatt 1957.svg
Hinweiszeichen für Zeltplätze; Nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgeführt, aber am 25. Mai 1957 vom Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt 1957, S. 273 („Hinweiszeichen für Zeltplätze“) veröffentlichtes Zeichen.
Zusatztafel nach Bild 52a - Abknickende Vorfahrt - b, StVO 1960.svg
Zusatztafel nach Bild 52a: Abknickende Vorfahrt. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
Bild 34a - Pannenhilfe, StVO 1956.svg
Bild 34a: Pannenhilfe. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 365. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Schild war laut Verkehrsblatt 500 × 750 mm hoch, die Lichtkante 10 mm breit.
Leitpflock in der BRD (mit Reflektoren).svg
Leitpflock nach den in der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Vorgaben. Die 1,20 Meter langen hölzernen Leitpflöcke besaßen einen Durchmesser von 15 Zentimeter und einen zwanzig Zentimeter hohen weißen Kopf sowie darunter einen zwölf Zentimeter breiten schwarzen Ring. Sie sollten 0,70 Meter über der Geländeoberkante herausragen. Insbesondere in den sechziger Jahren wurden sehr viele Leitpflocke mit runden oder rechteckigen Reflektoren ausgestattet.
Bild Polizei, StVO vor 1971.svg
Bild: Polizei. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ (Folge 10) des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 zu sehen und wurde von mir entzerrt und über einem Standfoto nachgezeichnet. Für den Blauton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben.Wie vorgeschrieben, war das Zeichen insgesamt 500 mm breit und 750 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. der weiße Kasten für das Sinnbild „Telefonhörer“ war 300 mm breit und 300 mm hoch. Der Abstand vom äußeren Rand zum weißen Kasten betrug links, rechts und oben 100 mm. Der aus der DIN-Engschrift mittig gesetzte Schriftzug „Polizei“ mußte offiziell 80 mm hoch sein (hier: 100 mm). Außer der Regelgröße von 750 mm x 500 mm war für dieses Zeichen auch eine Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hatte das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit zu sein.
Anlage 2 - Kraftfahrlinien - Kraftpost.svg
Verkehrszeichen Kraftfahrlinien hier mit der Beschriftung „Kraftpost“ in der Farben der Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Mit der Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 14. August 1953 wurde die Gültigkeit der 1939 veröffentlichten Haltestellenzeichen bestätigt. Siehe: Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Vom 14. August 1953. In: Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 51 vom 21.08.1953, S. 974-977; hier: S. 974. Für die Farben war damals das RAL-Farbtonregister 840 R im Einsatz. Die Kraftpost verkehrte bis 1985 in Westdeutschland. In der DDR wurde die Kraftpost bereits 1953 aufgelöst.
Wasserschutzgebiet, StVO 1966.svg
Wasserschutzgebiet (nummernlos). Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt.
Bild - Andreaskreuz stehend mit Blitzpfeil.svg
Bild: Andreaskreuz stehend mit Blitzpfeil. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ (Folge 10) des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 zu sehen.
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle, StVO 1956.svg
Bild 1: Allgemeine Gefahrstelle. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 350. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 34b - Fernsprechstelle, StVO 1956.svg
Bild 34b: Fernsprechstelle. Für das Blau wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Das Schild war laut Verkehrsblatt 500 × 750 mm hoch, die Lichtkante 10 mm breit.
Zusatzschild - Frostschäden, StVO 1966.svg
Zusatzschild Frostschäden. Das Schild wurde mit einer Verlautbarung im Verkehrsblatt 1966 eingeführt. Quelle: Verkehrsblatt, Heft 23, 1966, S. 642.
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen.svg
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen. Die Zeichen wurden von mir selbst und Andreas 06 als Vektordateien erstellt. Es handelt sich um die Zeichen E - Unbeschrankter Bahnübergang, Bild 17c - Kraftfahrstraße, Zeichen 306 - Vorfahrtsstraße.
Hinweisschild auf Gottesdienste - Evangelischer Gottesdienst, Verkehrsblatt 1960.svg
Hinweisschild auf Gottesdienste: Evangelischer Gottesdienst; Sinnbild in RAL Verkehrspurpur. Nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgeführt, aber vom Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt, Heft 16, 1960, S. 333 veröffentlichtes Zeichen. Die Schilder sind 750 x 750 mm groß.
Bild 45 - Wegweiser zur Bundesautobahn - ab 1968.svg
Bild 45: Wegweiser zur Bundesautobahn; neue Version ab 1968. Für den Blauton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Siehe: Der Bundesminister für Verkehr (29.03.1968): Verwendung des neuen Autobahnsinnbilds in Verkehrszeichen nach Bild 45 StVO. In: Straßenverkehrstechnik, 7/8, 1968. S. 82.
Bild - Bake an Autobahnen - 200 Meter zur Ausfahrt - vor 1971.svg
Bild: Bake an Autobahnen – 200 Meter zur Ausfahrt. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt.
Bild 27a - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Links oder geradeaus, StVO 1956.svg
Bild 27a: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Links oder geradeaus. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 360. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 47 - Vorwegweiser, StVO 1956.svg
Bild 47: Vorwegweiser. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 371. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Verkehrszeichen-Kombination (Bild 17c mit Zusatzzeichen) - Autobahnende nach 600 Metern, vor 1971.svg
Verkehrszeichen-Kombination (Bild 17c mit Zusatzzeichen): Autobahnende nach 600 Metern. Das Vorbild für dieses Schild ist im „Fernsehfahrkurs, Telekurs für Autofahrer, Folge 10“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben.
Abb. 14 - Vorwegweiser, Autobahn-Normalien 1958.svg
Abb. 14: Vorwegweiser. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: 3.34 Im Zuge der Zubringerstraße und auf den Rampen der Anschlußstellen wird folgendes bekanntgegeben: 3.341 auf den zur Autobahn weisenden blauen Vorwegweisern (Abbildung 14). Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 72 (Abbildung mit Größenangaben)
Bild 30b - Skizze für eine weiße Haltlinie quer über die Fahrbahn, StVO 1953 und 1956.svg
Bild 30b: Skizze für eine weiße Haltlinie quer über die Fahrbahn. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1165. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild - Hinweis auf innerörtliche Ziele - Flughafen, StVO 1966.svg
Bild: Hinweis auf innerörtliche Ziele. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Abb. 6 - Ankündigungsbake (200 m), Autobahn-Normalien 1958.svg
Abb. 6: Ankündigungsbake. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: '3.313: Baken zur Ankündigung der Ausfahrt: Standort 300 m, 200 m und 100 m vor der Ausmündung. Die Gesamtgröße des Schildes umfaßt 0,65 x 1,50 Meter. Die Höhe der Buchstaben beträgt 0,31 Meter. Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 70 (Abbildung und Größenangaben)
Verbot für Lastkraftwagen und Busse (Verkehrszeichen, Deutschland).svg
Autor/Urheber:

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

, Lizenz: PD-Amtliches Werk

Verbot für Lastkraftwagen und Busse. Verkehrszeichen nach den Richtlinien der StVO-Novelle von 1956. Schilder dieser Art wurden bis Einführung der Neufassung der StVO 1971 aufgestellt.

Abb. 13 - Wegweiser, Autobahn-Normalien 1958 -2.svg
Abb. 13: Wegweiser. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: 3.333 Wegweiser (Abbildung 13). Es war insgesamt 2,75 x 2 Meter groß. Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 72 (Abbildung mit Größenangaben)
Bild - Lichtzeichenanlage, StVO 1966.svg
Bild: Lichtzeichenanlage. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Bild 43 - Wegweiser für unbefestigte Straßen, StVO 1956.svg
Bild 43: Wegweiser für unbefestigte Straßen. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Schild war 200 mm hoch und sollte eine Mindestlänge von 750 mm besitzen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 367. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Richtungstafel in Kurven, HLB 1957.svg
Richtungstafel in Kurven. Zeichen laut der im März 1957 vorgestellten Hinweise für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leiteinrichtungen auf Bundesfernstraßen (HLB).
Abb. 12 - Vorwegweiser, Autobahn-Normalien 1958.svg
Vorwegweiser. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: 3.332 Vorwegweiser (Abbildung 12).
Zusatzzeichen - auf 2000 m - vor Einführung der StVO 1970.svg
Zusatzzeichen: auf 2000 m. Das Vorbild für dieses Schild ist im „ Fernsehfahrkurs - Telekurs für Autofahrer - Folge 9 “ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standphoto nachgezeichnet. Zeichen dieser Art wurden bis 1971 aufgestellt.
Abb. 10 - Fernzielschild, Autobahn-Normalien 1958.svg
Abb. 10: Fernzielschild. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 vorgestellt. Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 71 (Abbildung mit Größenangaben)
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser, nach einem Foto vom November 1973.svg
Westdeutscher Autobahnausfahrt-Vorwegweiser, wie er bis 1958 aufgestellt wurde. Damals wurden neue Normen für Verkehrszeichen auf den Autobahnen gültig. Das hier gezeige Schild befand sich noch am 25. November 1973 am rechten Fahrbahnrand der Bundesautobahn A 8. Quelle: Angela Effenberger: Autofreier Sonntag. Der Wirt holte seine Gäste mit dem Pferdegespann ab. Onlineangebot der Augsburger Allgemeinen vom 25. November 2013.
Zusatztafel nach Bild 52a - Abknickende Vorfahrt - d, StVO 1960.svg
Zusatztafel nach Bild 52a: Abknickende Vorfahrt. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
Ehemals Bild 33a - Gegenverkehr muß warten, StVO 1966.svg
ehemals Bild 33a: Gegenverkehr muß warten. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt und ersetzte das erst 1960 eingeführte Vorgängerzeichen. Wie im Verkehrsblatt 1966, S. 51 verlautbart, war das Zeichen 500 mm hoch und ebenso breit. Die Lichtkante war 10 mm breit, sie konnte bei Bedarf auch etwas breiter ausfallen, wobei das Zeichen selbst nicht größer werden durfte. Die Pfeilschäfte waren 60 mm breit.
Bild 23 - Parkverbot mit Links- und Rechtspfeil, StVO 1956.svg
Bild 23: Parkverbot mit Links- und Rechtspfeil. Das Zeichen gehörte zu der von 1956 bis 1971 gültigen StVO. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Abb. 11 - Ankündigungsschild, Autobahn-Normalien 1958.svg
Bild: Ankündigungstafel einer Ausfahrt in 1000 Metern. Das Vorbild für dieses Schild ist im „Fernsehfahrkurs - Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: 3.331 Ankündigungsschild (Abbildung 11) : a) Name der Anschlußstelle, b) Entfernung bis zur Ausmündung (1000 m). Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 72 (Abbildung)
Blinklicht mit Halbschranke, BO 1961.svg
Blinklicht mit Halbschranke. In dieser Form eingeführt am 1. Januar 1961. Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil II, Nr. 61, Bonn am 28. Dezember 1960, S. 2421-2423. Die Maßvorgaben und das Gesamterscheinungsbild wurden von Bild 4 der Anlage A aus dem genannten Bundesgesetzblatt entnommen. Die verwendeten Farben sind eine digitale Umsetzung der damals verwendeten RAL-Farben nach dem vom RAL herausgegebenen digitalen RAL-Farbprogramm.
Bild 2j - Seitenwind, StVO 1966.svg
Bild 2j: Seitenwind. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Bild 2b - Gefährliches Gefälle, StVO 1956.svg
Bild 2b: Gefährliches Gefälle. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 351. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Zusatzzeichen - Spielstraße - Anliegerverkehr frei, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970 nach den Vorgaben der StVO von 1956.svg
Zusatzzeichen: Spielstraße – Anliegerverkehr frei. Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970 nach den Vorgaben der StVO von 1956. Nachgezeichnet nach einem entzerrten Foto aus dem Jahr 1970.
Geschwindigkeitsbeschränkung an Übergängen mit Baken - Bundesbahn Zentralamt München.svg
Geschwindigkeitsbeschränkung an Übergängen mit Baken, Bundesbahn Zentralamt München. Verkehrsschildanordnung des Bundesbahn Zentralamts München während der 20 Hälfte der 1950er Jahre. Nach einer historischen Abbildung. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956.
Bild 15a - Verkehrsverbot für Lastkraftfahrzeuge über ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht an Sonn- und Feiertagen, StVO 1956.svg
Bild 15a: Verkehrsverbot für Lastkraftfahrzeuge über ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht an Sonn- und Feiertagen. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 356. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Geknickte Vorfahrt nach rechts, StVO 1959.svg
Zusatzzeichen: Geknickte Vorfahrt nach rechts. Quelle: Geknicktes Recht. In: Der Spiegel 48, 1960, S. 93–95, hier S. 94. Das ursprüngliche Schild „Geknickte Vorfahrt nach links" wurde über dem entzerrten Foto aus dem Spiegel nachgezeichnet. Das hier gezeigte Zusatzschild „Geknickte Vorfahrt nach rechts" ist eine Spiegelung des Fotos aus dem Spiegel.
Bild 14 - Verkehrsverbot für Krafträder, StVO 1956.svg
Bild 14: Verkehrsverbot für Krafträder. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 355. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 52 - Zeichen für Vorfahrtstraßen, StVO 1956.svg
Bild 52: Zeichen für Vorfahrtstraßen. Das Zeichen wurde in dieser Form erstmals 1956 eingeführt und basierte auf einem Vorgängerbild. Die Vermaßung ist auf der entsprechenden Seite der StVO wiedergegeben. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 372. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Zeichen war auf die Spitzen gestellt 500 mm hoch. Die Randbreite betrug 10 mm und die Stärke der roten Umfassung war 60 mm.
Bild 25 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Geradeaus, StVO 1956.svg
Bild 25: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Geradeaus. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 359. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 32 - Parkplatz, StVO 1956.svg
Bild 32: Parkplatz. Für das Blau wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 364. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Schild war laut Verkehrsblatt 500 × 750 mm hoch, die Lichtkante 10 mm breit.
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - hier 20 km, StVO 1956.svg
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten – hier 20 km/h. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante. Zeichen dieser Art wurden bis zur Einführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358.
Bild - Bake an Autobahnen - 600 Meter zur Tankstellenausfahrt - vor 1971.svg
Bake an Autobahnen: 600 Meter bis zur nächsten Tankstellenausfahrt. Zeichen im Stil der 1956 eingeführten Novelle der StVO von 1937. Schilder dieser Art wurden bis zur Gültigwerdung der Neufassung der StVO im Jahr 1971 aufgestellt. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben.
Bild 45 - Wegweiser zur Bundesautobahn, StVO 1956.svg
Bild 45: Wegweiser zur Bundesautobahn. Für den Blauton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 370. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 51a - Vorwegweiser für Lastkraftwagenverkehr, StVO 1956.svg
Bild 51a: Vorwegweiser für Lastkraftwagen (rechtsweisend)
Bild 22 - Haltverbot, StVO 1956.svg
Bild 22: Haltverbot. Für den Blau- und Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichneten Töne sind in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Zeichen war insgesamt 600 x 600 mm groß. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der blaue Binnenraum umfaßte 420 x 420 mm.
Zeichen 323 - Fußgängerüberweg, StVO 1965.svg
Zeichen 323: Fußgängerüberweg nach Anlage 2. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir ursprünglich über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer StVO-Neufassung 1965 vorgestellt und 1966 eingeführt. Quelle: Verkehrsblatt, Heft 7, 1965, S. 202.
Bild 45 - Wegweiser zur Bundesautobahn mit Kilometerangabe.svg
Bild 45: Wegweiser zur Bundesautobahn mit Kilometerangabe. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis 1968/1969 aufgestellt.
Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster für Verkehrszeichen Bild 56 a (Anlage 5), StVO 1968.svg
Bild 56 a: Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster des Verkehrszeichens nach Anlage 5. Dimensionen des Schildes: 650 x 500 mm. Randstärke: 10 mm, Ausrundungsradius: 10 mm, Schrifthöhe 140 mm, RAL-Farbton: 5002. Quelle: Verkehrsblatt, Heft 11, 1968, S. 243 mit Abbildung des neuen Zeichens. Bild 56 war bereits in etwas anderer Ausführung 1964 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und wurde 1968 nochmals konkretisiert.
Bild 29 - Haltzeichen an Zollstellen, StVO 1956.svg
Haltzeichen an Zollstellen. Form nach der StVO 1953 und identisch 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227 sowie Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 360.
Ende der Autobahn, StVO 1966.svg
Ende der Autobahn (nummernlos). Für das Blau und Rot wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Die dort verzeichneten Töne sind in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt. Wie im Verkehrsblatt, Heft 2, 1966, S. 59, wiedergegeben, war das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit.
Bild - allgemeiner Wegweiser zur Bundesautobahn in Großstädten - ab 1968.svg
Bild: allgemeiner Wegweiser zur Bundesautobahn in Großstädten. Dieses Zeichen wurde 1968 eingeführt und war für Ballungszentren vorgesehen in denen ganz allgemein auf Autobahnen hingewiesen werden sollte. Quelle: "Verwendung des neun Sinnbildes für Autobahnen". In: "Straßenverkehrstechnik", Heft 4, 1969 S. 120. Für den Blauton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben.
Bild 37 - Ortstafel (Vorderseite), StVO 1956.svg
Bild 37: Ortstafel (Vorderseite). Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Die Ortstafel war 1000 x 650 mm groß. Der äußere, gelbe Rahmen war 10 mm breit, der darauffolgende, schwarze Rahmen war 25 mm breit. Der schwarze Rahmen war an den äußeren Enden gerundet, seine inneren Ecken waren rechtwinkelig ausgeformt. Die Unterkante des Nummernschildes war in einer Entfernung von 250 mm von der Unterkante des Ortsschildes anzubringen. Das Nummernschild selber mußte 400 mm breit sein. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 367. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 41 - Wegweiser für Bundesstraßen, StVO 1956.svg
Bild 41: Wegweiser für Bundesstraßen. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 369. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Zeichen war 333 mm hoch und 1500 mm lang.
Bild - Radfahrer kreuzen, StVO 1966.svg
Radfahrer kreuzen. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Abb. 15 - Wegweiser B, Autobahn-Normalien 1958.svg
Abb. 15: Wegweiser zur Autobahn. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: 3.332 Vorwegweiser (Abbildung 12). Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 72 (Abbildung)
Bild 2c - Engpaß, StVO 1956.svg
Bild 2c: Engpaß. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 350. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Pfeilschild - Ausfahrt von Bundesautobahnen, 1950er Jahre.svg
Pfeilschild - Ausfahrt von Bundesautobahnen, nach einem Standbild aus einem Privatfilm der 1950er Jahre.
Zusatzzeichen - für Lastkraftwägen und Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.svg
Zusatzzeichen: für Lastkraftwägen und Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen. Das Vorbild für dieses Schild ist im „Fernsehfahrkurs, Telekurs für Autofahrer, Folge 10“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Dieses Schild stand am Irschenberg-Abstieg der Autobahn A8 in Richtung Rosenheim.
Zusatztafel nach Bild 52a - Abknickende Vorfahrt - c, StVO 1960.svg
Zusatztafel nach Bild 52a: Abknickende Vorfahrt. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
Bild 22 - Haltverbot mit Rechtspfeil, StVO 1956.svg
Bild 22: Haltverbot mit Rechtspfeil. Das Vorbild für dieses Schild stammt von einem guten Foto aus der Zeit zwischen 1968 bis 1970.
Bild 2i - Gegenverkehr, StVO 1960.svg
Bild 2i: Gegenverkehr; 1960 eingeführtes Verkehrszeichen. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 07. Juli 1960. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Nr. 35, S. 550. Tag der Ausgabe: Bonn, 21. Juli 1960.
Bild - Wegweiser zu einer Sehenswürdigkeit.svg
Bild: Wegweiser zu einer Sehenswürdigkeit. Nach einem Foto aus dem Jahr 1970.
Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster für Verkehrszeichen Bild 56 a (Anlage 2), StVO 1968.svg
Bild 56 a: Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster des Verkehrszeichens nach Anlage 2. Dimensionen des Schildes: 650 x 500 mm. Randstärke: 10 mm, Ausrundungsradius: 10 mm, Schrifthöhe 140 mm, RAL-Farbton: 5002. Quelle: Verkehrsblatt, Heft 11, 1968, S. 242 mit Abbildung des neuen Zeichens. Bild 56 war bereits in etwas anderer Ausführung 1964 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und wurde 1968 nochmals konkretisiert.
Bild 10 - Einstreifige Bake (rechts), StVO 1960.svg
Bild 10: Einstreifige Bake (rechts). Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 07. Juli 1960. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Nr. 35, S. 551. Tag der Ausgabe: Bonn, 21. Juli 1960.
Bild - Bake an Autobahnen - 600 Meter zur Ausfahrt - vor 1971.svg
Bild: Bake an Autobahnen - 600 Meter zur Ausfahrt. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung mit #2B2C7C wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt.
Bild 21a - Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung, StVO 1956.svg
Bild 21a: Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild - Bake an Autobahnen - 400 Meter zur Ausfahrt - vor 1971.svg
Bild: Bake an Autobahnen - 400 Meter zur Ausfahrt. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt.
Normalschild für Fahrbahnbreiten (einspuriger Verkehr), STANAG 2010, 1961.svg
Normalschild für Fahrbahnbreiten b < 5,50 m (einspuriger Verkehr). Das damalige Bundesministerium für Verteidigung führte 1961 Beschilderungsrichtlinien nach STANAG 2010 ein, welche die militärischen Tragfähigkeit von befahrbaren Bauwerken regelte. Das Normalschild sollte einen Durchmesser von ≥ 41 cm haben. Ab 1993 wurden diese Zeichen auf Autobahnen abgebaut. Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium die Beschilderung nicht mehr an. Fristen für den Abbau sind nicht ausgegeben worden. Farbton des Schildes: RAL-Verkehrsgelb. Nicht in der StVO aufgeführt, aber vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichtes Zeichen.
Bild 32 - Parkplatz mit Pfeil, StVO 1956.svg
Bild 32: Parkplatz mit Pfeil. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 zu sehen. Für den Blauton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen in dieser Ausführung wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 364. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Schild war laut Verkehrsblatt 500 × 750 mm hoch, die Lichtkante 10 mm breit.
Abb. 11 - Ankündigungsschild, Autobahn-Normalien 1958-.svg
Abb. 11: Ankündigungsschild. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: 3.34 Im Zuge der Zubringerstraße und auf den Rampen der Anschlußstellen wird folgendes bekanntgegeben: 3.341 auf den zur Autobahn weisenden blauen Vorwegweisern (Abbildung 14). Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 72 (Abbildung mit Größenangaben)
Abb. 6 - Ankündigungsbake (100 m), Autobahn-Normalien 1958.svg
Abb. 6: Ankündigungsbake. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: '3.313: Baken zur Ankündigung der Ausfahrt: Standort 300 m, 200 m und 100 m vor der Ausmündung. Die Gesamtgröße des Schildes umfaßt 0,65 x 1,50 Meter. Die Höhe der Buchstaben beträgt 0,31 Meter. Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 70 (Abbildung und Größenangaben)
Bild 17 - Radweg, StVO 1966.svg
Bild 17: Radweg. Das Zeichen wurde in dieser Ausführung im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Bild 26b - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Rechts oder links, StVO 1956.svg
Bild 26b: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts oder links. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 359. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster für Verkehrszeichen Bild 56 a (Anlage 6), StVO 1968.svg
Bild 56 a: Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster des Verkehrszeichens nach Anlage 6. Dimensionen des Schildes: 650 x 500 mm. Randstärke: 10 mm, Ausrundungsradius: 10 mm, Schrifthöhe 140 mm, RAL-Farbton: 5002. Quelle: Verkehrsblatt, Heft 11, 1968, S. 243 mit Abbildung des neuen Zeichens. Bild 56 war bereits in etwas anderer Ausführung 1964 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und wurde 1968 nochmals konkretisiert.
Beschilderung der Park- und Rastplätze an Bundesautobahnen, April 1961, Beilage 2.svg
Hinweisschild nach Beilage 2 (1961): Parkplatz bitte sauber halten. Dieses nummernlose Hinweisschild zur Beschilderung der Park- und Rastplätze an Bundesautobahnen wurde als überarbeitete Version im November 1971 erneut veröffentlicht (siehe: Beschilderung der Park- und Rastplätze an Bundesautobahnen. In: Straße und Autobahn 11 (1971), S. 520). Breite des Schildes: 1500 mm; Höhe: 500 mm. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. Die Versalhöhe des Wortes Parkplatz hatte 140 mm hoch zu sein, die Worte bitte sauber halten waren in der Versalhöhe 105 mm hoch auszuführen.
Bild 10 - Einstreifige Bake (rechts), StVO 1953.svg
Bild 10: Einstreifige Bake (rechts). Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1224. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 354. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild - Ufer, StVO 1966.svg
Bild: Ufer. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Bild - Steinschlag, StVO 1966.svg
Bild: Steinschlag. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Bild 35 - Ring für Laternenpfähle - Zeichen für Laternen, die nicht die ganze nacht über brennen, StVO 1953 und 1956.svg
Bild 35: Ring für Laternenpfähle – Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1230. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 366. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 4c - Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang, StVO 1953 und 1956.svg
Bild 4d: Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen_Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1222. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 26a - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Links, StVO 1956.svg
Bild 26a: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Links. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 359. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 38b - Tafel für Hinweise auf Flüsse, StVO 1956.svg
Bild 38b: Tafel für Hinweise auf Flüsse. Größe 333 x 1250 mm. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der schwarze Rahmen war 15 mm breit. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 368. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 38a - Tafel für abseits der Straße gelegene Orte, StVO 1956.svg
Bild 38a: Tafel für abseits der Straße gelegene Orte. Größe 333 x 1250 mm. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 368. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild - Flugbetrieb, StVO 1966.svg
Bild: Flugbetrieb. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Andreaskreuz mit Blinklicht für unbeschrankte oder halbbeschrankte Bahnübergänge - BO 1961.svg
Andreaskreuz mit Blinklicht. Diese Zeichen waren alleine oder in Verbindung mit einer zugbedienten Halbschranke zu verwenden. In dieser Form wurden die Zeichen am 1. Januar 1961 eingeführt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil II, Nr. 61, Bonn am 28. Dezember 1960, S. 2421-2423.
Bild 31a - Skizze für eine weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn, StVO 1953 und 1956.svg
Bild 31a: Skizze für eine weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1165. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Außerdem: Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 37 - Ortstafel (Vorderseite) Oberammergau, 1966.svg
Bild 37 - Ortstafel (Vorderseite) Oberammergau, 1966. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Das Ortsschild war 1000 x 650 mm groß. Der äußere, gelbe Rahmen war 10 mm breit, der darauffolgende, schwarze Rahmen war 25 mm breit. Der schwarze Rahmen war an den äußeren Enden gerundet, seine inneren Ecken waren rechtwinkelig ausgeformt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 367. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 14a - Verkehrsverbot für Fahrräder, StVO 1956.svg
Bild 14a: Verkehrsverbot für Fahrräder. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 355. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 4b - Skizze für die Markierung von Fußgängerüberwegen, StVO 1953.svg
Bild 4b: Skizze für die Markierung von Fußgängerüberwegen auf der Fahrbahn. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1163. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Zusatztafel nach Bild 52a - Abknickende Vorfahrt - h, StVO 1960.svg
Zusatztafel nach Bild 52a: Abknickende Vorfahrt. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
Hinweisschild auf Gottesdienste - Katholische Messe, Verkehrsblatt 1960.svg
Hinweisschild auf Gottesdienste: Katholische Messe; Sinnbild in RAL Verkehrsgelb. Nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgeführt, aber vom Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt, Heft 16, 1960, S. 333 veröffentlichtes Zeichen. Die Schilder sind 750 x 750 mm groß.
Bild - Hinweis auf innerörtliche Ziele, StVO 1966.svg
Bild: Hinweis auf innerörtliche Ziele. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - z.B. 30 km, 40 km usw. je Stunde, StVO 1956.svg
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten (z.B. 30 km, 40 km usw. je Stunde). Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 51 - Vorwegweiser, StVO 1956.svg
L'ancien panneau poteau indicateur (1956–1971).
Bild - Polizei, StVO 1966.svg
Bild: Polizei. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt. Wie vorgeschrieben, war das Zeichen insgesamt 500 mm breit und 750 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. der weiße Kasten für das Sinnbild „Telefonhörer“ war 300 mm breit und 300 mm hoch. Der Abstand vom äußeren Rand zum weißen Kasten betrug links, rechts und oben 100 mm. Der aus der DIN-Engschrift mittig gesetzte Schriftzug „Polizei“ mußte 80 mm hoch sein. Außer der Regelgröße von 750 mm x 500 mm war für dieses Zeichen auch eine Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hatte das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit zu sein.
Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster für Verkehrszeichen Bild 56 a (Anlage 1), StVO 1968.svg
Bild 56 a: Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster des Verkehrszeichens nach Anlage 1. Dimensionen des Schildes: 650 x 500 mm. Randstärke: 10 mm, Ausrundungsradius: 10 mm, Schrifthöhe 140 mm, angegebene RAL-Farbtöne (blau): 5002; (weiß): 9001. Quelle: Verkehrsblatt, Heft 11, 1968, S. 242 mit Abbildung des neuen Zeichens. Bild 56 war bereits in etwas anderer Ausführung 1964 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und wurde 1968 nochmals konkretisiert.
Bild 17c - Kraftfahrstraße, StVO 1966.svg
Bild 17c: Kraftfahrstraße. Das Zeichen wurde in dieser Ausführung im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt. Als Vorlage diente ein entzerrtes sehr gutes Standfoto aus der 1968 gedrehten BR-Produktion Fernsehfahrkurs - Telekurs für Autofahrer - Folge 5.
Bild 21c - Verbot der Durchfahrt bei Gegenverkehr, StVO 1960.svg
Bild 21c: Verbot der Durchfahrt bei Gegenverkehr. 1960 eingeführtes Verkehrszeichen. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 07. Juli 1960. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Nr. 35, S. 551. Tag der Ausgabe: Bonn, 21. Juli 1960.
Warnkreuz mit einem roten Blinklicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang.svg
Blinklichtanlage für eingleisigen Übergang. Auch in Verbindung mit automatischen Halbschranken, aber Warnkreuz für mehrgleisige Übergänge. Halt vor Warnkreuz bei rotem Blinklicht. Quelle: Bundesbahn-Zentralamt München, 1950er Jahre. Die DB unterschied damals zwischen Warnlicht- und Blinklichtanlagen. Das änderte sich erst mit in Kraft treten der neuen BO von 1961. Grundlage für die Entwicklung des hier gezeigten Blinklichts bildeten Bestrebungen der Union International des Chemin de Fer (UIC) ab 1950, unter anderem diese Art der Sicherungssysteme staatenübergreifend zu vereinheitlichen. Mit Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums wurde bereits 1953 eine größere Anzahl der neuen Blinklichtanlagen aufgestellt. Am 1. Januar 1961 trat eine neue Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) in Kraft. Damit wurden diese Version des Blinklichts aus dem amtlichen Werk gestrichen und nicht mehr neu aufgestellt.
Zusatzzeichen - Hier kein Fußgängerübergang.svg
Zusatzzeichen: Hier kein Fußgängerübergang. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Die auf Bauchhöhe angebrachten Zeichen wurden mit der StVO 1956 aufgestellt. Das wiedergegebene Zeichen wurde nach einem entzerrten Foto aus München nachgebildet.
Bild 27b - Kreisverkehr; vorgeschriebene Fahrtrichtung - Rechts; alle Fahrzeuge im Kreis haben die Vorfahrt, StVO 1956.svg
Bild 27b: Kreisverkehr; vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts; alle Fahrzeuge im Kreis haben die Vorfahrt. Für den Blauton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 360. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 7 - Dreistreifige Bake (rechts) - vor unbeschranktem Übergang, StVO 1956.svg
Bild 7: Dreistreifige Bake (rechts) – vor unbeschranktem Übergang. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Gegenstück zur Dreistreifige Bake (links), wie sie hier abgebildet ist: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 353. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Abb. 15 - Wegweiser A, Autobahn-Normalien 1958.svg
Abb. 15: Wegweiser zur Autobahn. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: 3.332 Vorwegweiser (Abbildung 12). Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 72 (Abbildung)
Leitpfosten, StVO 1957.svg
Leitpfosten. Auf dem Internationalen Kongress für Verkehrssicherheit, der vom 21. bis 23. September 1958 in Kopenhagen stattfand, wurden auf Basis der „Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 11. Februar 1956“ erstmals in der Bundesrepublik Deutschland neue Verkehrszeichen und neue Gestaltungsvorgaben für Autobahnen durch Fritz Heller, Ministerialrat vom Bundesverkehrsministerium, bekanntgegeben. Gleichzeitig wurden die Fahrbahnmarkierungen an das europäische Übereinkommen über Straßenmarkierungen vom 13. Dezember 1957 und an die Empfehlungen von Sachverständigengruppen angepasst und die Einführung der Europastraßennummerierung bekannt gegeben.
Hinweise für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leiteinrichtungen (HLB), Abschnitt 5: Leitpfosten, 16. März 1957:
  • 5.1 Die Leitpfosten sind eine aus den Leitsteinen und Leitpflöcken entwickelte Leiteinrichtung, die die seitliche Grenze des Verkehrsraumes und den Verlauf der Straße anzeigt. Leitpfosten sind künftig bei Straßen mit mittlerem und starkem Verkehr an Stelle der Leitsteine und Leitpflöcke anzuwenden.
  • 5.21 Die Leitpfosten sind 12 cm breite weiße Pfosten mit einem Tageskennzeichen und einem Nachtkennzeichen für Kraftfahrer. Ihre Höhe beträgt 100 cm über dem Fahrbahnrand. Sie werden aus Beton oder Stahlblech hergestellt (Bild 4). Holz ist in waldreichen Gegenden ausnahmsweise zugelassen. Kunststoffe können in der Form der Beton- und Stahlblechausführungen verwendet werden.
  • 5.22 Um besonders deutlich erkennbar zu sein, werden die Sichtflächen der Leitpfosten der Fahrbahn zugewendet. Die Leitpfosten haben deshalb einen winkelförmigen Grundriß. Der Scheitel des Winkels befindet sich an der auf der Straßenseite befindlichen Kante des Leitpfostens. Der Winkel beträgt 30° (Bild 5). Leitpfosten aus Holz können einen runden Querschnitt und einen Durchmesser von 12–14 cm haben.
  • 5.31 Das Tageskennzeichen ist ein 25 cm hoher schwarzer Streifen, der, mit einer Neigung von 30° von der Außenseite der Straße nach der Fahrbahnseite fallend, unter einem 20 cm hohen weißen Kopf angebracht ist. Durch diese Neigung des Streifens unterscheiden sich die Leitpfosten auf der linken und auf der rechten Seite der Straße. Dies erleichtert in Krümmungen das Zurechtfinden vor allem bei Neuschnee und Nebel. Die schwarze Farbe hebt das darin befindliche Reflexzeichen aufgrund des starken Kontrastes sehr deutlich hervor.
  • 5.32 Als Nachtkennzeichen dienen Reflexzeichen. Sie sind auf der rechten Seite als senkrecht stehendes Rechteck mit den Maßen 4 x 18 cm ausgebildet. Auf der linken Seite wird das Nachtkennzeichen durch zwei im Abstand von 10 cm übereinander angebrachten runden Reflexzeichen vom Durchmesser 6 cm dargestellt. Die Nachtkennzeichen sind im Regelfalle auf beiden Seiten weiß.
  • 5.33 Zur Fahrbahn einspringende Abschnitte des Straßenrandes erhalten Leitpfosten mit gelben Nachtkennzeichen. Das gleiche gilt für die Eckpfosten an Straßeneinmündungen.
  • 5.34 Für die weißen Reflexzeichen sind Reflexstoffe zu wählen, die das Licht in der Farbe der Scheinwerfer zum Ausgangspunkt zurückstrahlen, für die gelben Reflexzeichen solche, die das Licht im Farbton 1007 RAL–840 R oder einem möglichst ähnlichen Farbton zurückwerfen.
Bild 24 - Rechts vorbeifahren, StVO 1956.svg
Bild 24: Rechts vorbeifahren. Für das Blau wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
RAL-Gütesiegel für Verkehrszeichen, 1965.svg
Autor/Urheber: RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Lizenz: CC0
Das 1960 eingeführte RAL-Gütesiegel für Verkehrszeichen, wie es bis 1983 genutzt wurde. Amtliche Verkehrsschilder im öffentlichen Raum mußten mit dem Gütesiegel auf der Rückseite ausgestattet sein. Links oben weist es eine lochgestanzte fünfstellige Zahl auf. Die ersten beiden Ziffern sind eine kodierte Herstellerangabe. Diese Ziffern werden dem Produzenten des Schildes durch den RAL verliehen. Das Quartal wird durch die mittlere Zahl angegeben und über das Herstellungsjahr geben die letzten beiden Ziffern Auskunft.
Bild 24b - Vorgeschriebene Fahrtrichtung- Rechts, StVO 1956.svg
Bild 24b: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 359. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Leitpflock in der BRD.svg
Leitpflock nach den in der frühen Bundesrepublik Deutschland festgelegten Vorgaben. Gleiches galt für die Deutsche Demokratische Republik. Die 1,20 Meter langen hölzernen Leitpflöcke besaßen einen Durchmesser von 15 Zentimeter und einen zwanzig Zentimeter hohen weißen Kopf sowie darunter einen zwölf Zentimeter breiten schwarzen Ring. Sie sollten 0,70 Meter über der Geländeoberkante herausragen.
Bild 6 - Unbeschrankter Bahnübergang, StVO 1956.svg
Bild 6: „Unbeschrankter Bahnübergang“. Form nach der StVO 1956, produziert bis 1971. Form nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 353. Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956.
Bild 36b - Skizze für weiße Pfeile auf der Fahrbahn, StVO 1953 und 1956.svg
Bild 36b: Skizze für weiße Pfeile auf der Fahrbahn. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1230. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 366. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 30a - Halt! Vorfahrt achten! StVO 1956.svg
Bild 30a - Halt! Vorfahrt achten! Das bis 1971 produzierte westdeutsche Verkehrszeichen „HALT“ in der Fassung der StVO vom 29. März 1956 mit drei abgerundeten Ecken; hergestellt bis 1971. Das Zeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 41 - Wegweiser für Bundesstraßen, Original, StVO 1956.svg
Bild 41: Wegweiser für Bundesstraßen. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ (Folge 10) des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 zu sehen und wurde von mir entzerrt und über einem Standfoto nachgezeichnet.
Sonderschild für Fahrbahnbreiten (zweispuriger Verkehr), Kettenfahrzeuge, STANAG 2010.svg
Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Kettenfahrzeuge. Das damalige Bundesministerium für Verteidigung führte 1961 Beschilderungsrichtlinien nach STANAG 2010 ein, welche die militärischen Tragfähigkeit von befahrbaren Bauwerken regelte. Das Schild sollte einen Durchmesser von ≥ 51 cm haben. Sie werden seit 1993, zunächst auf Autobahnen, abgebaut. Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium eine Neuaufstellung der Lastenklassen-Beschilderung nicht mehr an. Fristen für ihren Abbau wurden aber bis zur Neufassung der StVO von 2013 nicht ausgegeben. Farbton des Schildes: RAL-Verkehrsgelb. Nicht in der StVO aufgeführt, aber vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichtes Zeichen.
Zu Bild 30c - Blinklicht für Fußgängerüberweg, StVO 1956.svg
Zu Bild 30c: Blinklicht für Fußgängerüberweg. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 362. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 17c - Kraftfahrstraße, StVO 1956.svg
Bild 17c: Gebot für Kraftfahrzeuge, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu nutzen. Das Zeichen wurde mit der überarbeiteten Fassung der StVO vom 29. März 1956 erstmals eingeführt und in dieser Form bis 1971 hergestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 357. Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 49 - Vorwegweiser, StVO 1956.svg
Bild 49: Vorwegweiser. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 371. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 38c - Tafel für Hinweise auf Sehenswürdigkeiten (Kriegsgräberstätten), StVO 1957.svg
Bild 38c: Tafel für Hinweise auf Sehenswürdigkeiten (Kriegsgräberstätten). Größe 333 x 1250 mm. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956 nach dem Ministererlaß vom 22. Januar 1957.
Zusatzzeichen - Lastkraftwägen, Omnibusse, Wohnwägen.svg
Zusatztafel: für Lastkraftwägen, Omnibusse, Wohnwägen. Schild aus der Zeit vor Einführung der StVO von 1970. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet.
Bild 2a - Schleudergefahr, StVO 1956.svg
Bild 2a: Schleudergefahr. Der Rotton wurde aus dem RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 350. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild - Vorwegweiser - 600 Meter vor einer Ausfahrt - vor 1971.svg
Bild: Vorwegweiser - 600 Meter vor einer Ausfahrt. Das Vorbild für dieses Schild, das unmittelbar neben der damaligen Autobahnkilometertafel 484,0 stand, ist im „Fernsehfahrkurs, Telekurs für Autofahrer, Folge 10“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt.
Bild 38c - Tafel für Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, StVO 1956.svg
Bild 38c: Tafel für Hinweise auf Sehenswürdigkeiten. Größe 333 x 1250 mm. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der schwarze Rand war 15 mm breit. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 368. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 18 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht, StVO 1956.svg
Bild 18: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 357. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 7 - Dreistreifige Bake (links) - vor unbeschranktem Übergang, StVO 1956.svg
Bild 7: Dreistreifige Bake (links) – vor unbeschranktem Übergang. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 353. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 21b - Überholverbot für Kraftfahrzeuge untereinander, StVO 1956.svg
Bild 21b: Überholverbot für Kraftfahrzeuge untereinander. Das 600 x 600 mm große Zeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Verkehrszeichen Marl Polsum 2019.JPG
Autor/Urheber: Nordenfan, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Verkehrszeichen aus der Bildtafel der Verkehrszeichen 1956 - 1971, Stand 2019 - Marl, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland
Abb. 8 - Vorwegweiser, Autobahn-Normalien 1958.svg
Abb. 8: Vorwegweiser. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: 3.322 Vorwegweiser (Abbildung 8). Es war insgesamt 3 x 4 Meter groß, die Schrift allgemein 30 Zentimeter hoch und die Schrift der E-Zeichen 25 Zentimeter hoch. Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 71 (Abbildung)
Normalschild für Fahrbahnbreiten (zweispuriger Verkehr), STANAG 2010.svg
Normalschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr). Das damalige Bundesministerium für Verteidigung führte 1961 Beschilderungsrichtlinien nach STANAG 2010 ein, welche die militärischen Tragfähigkeit von befahrbaren Bauwerken regelte. Das Normalschild sollte einen Durchmesser von ≥ 41 cm haben. Ab 1993 wurden diese Zeichen auf Autobahnen abgebaut. Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium die Beschilderung nicht mehr an. Fristen für den Abbau sind nicht ausgegeben worden. Farbton des Schildes: RAL-Verkehrsgelb. Nicht in der StVO aufgeführt, aber vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichtes Zeichen.
Zusatzzeichen an Baustellen - Ampel, Zeichen vor Einführung der StVO 1970.svg
Zusatzzeichen an Baustellen: Ampel folgt. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Zeichen dieser Art wurden bis 1971 aufgestellt.
Bild 33 - Vorsichtszeichen mit Textbeispiel "Schule", StVO 1956.svg
Bild 33: Vorsichtszeichen mit Textbeispiel. Für das Blau wurde zur StVO 1956 das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Als Vorlage diente ein Standfoto aus der BR-Produktion Fernsehfahrkurs - Telekurs für Autofahrer - Folge 5. Das Schild war laut Verkehrsblatt 500 × 750 mm hoch, die Lichtkante 10 mm breit.
Bild 17a - Reitweg, StVO 1956.svg
Bild 17a: Reitweg. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 356. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Zusatzzeichen - werktags - zeitliche Einschränkung, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970.svg
Zusatzzeichen - werktags - mit zeitlicher Einschränkung. Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970 nach den Vorgaben der StVO von 1956. Nach einem Foto aus der Zeit zwischen 1968 bis 1970.
Beschilderung der Park- und Rastplätze an Bundesautobahnen, April 1961, Beilage 1.svg
Hinweisschild nach Beilage 1 (1961): Rastplatz bitte sauber halten. Dieses nummernlose Hinweisschild zur Beschilderung der Park- und Rastplätze an Bundesautobahnen wurde als überarbeitete Version im November 1971 erneut veröffentlicht (siehe: Beschilderung der Park- und Rastplätze an Bundesautobahnen. In: Straße und Autobahn 11 (1971), S. 520). Breite des Schildes: 1500 mm; Höhe: 500 mm. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. Die Versalhöhe des Wortes Rastplatz hatte 140 mm hoch zu sein, die Worte bitte sauber halten waren in der Versalhöhe 105 mm hoch auszuführen.
Zusatzschild - Anfang, StVO 1956.svg
Zusatzzeichen: Anfang des Verbots. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer – Folge 5“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 zu sehen und wurde von mir nachgezeichnet. Das weiße Schild mußte einen schwarzen Rand besitzen und eine Höhe von 200 Millimeter und eine Länge von 400 Millimeter mit der schwarzen Aufschrift „Anfang“ haben. Das Schild konnte bei Verboten und Geboten (z.B: Parkverbot, Haltverbot) für längere Straßenstrecken eingesetzt werden. (Straßenverkehrs-Ordnung in: Bundesgesetzblatt, Nr. 19, Bonn den 30. April 1956, S. 341.)
Bild 30c - Fußgängerüberweg mit Vorrang - a, StVO 1956.svg
Bild 30c: Fußgängerüberweg mit Vorrang (Bild 1). Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 362. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Zeichen gehörte offenbar mit wenig Resonanz von 1956 bis 1964 zur westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung.
Zusatzzeichen - drei scharfe Kurven folgen.svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Zusatztafel: drei scharfe Kurven folgen. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet.
Anlage 1 - Straßenbahnen (Durchmesser 450 mm), StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Zusatztafel nach Bild 52a - Abknickende Vorfahrt nach links, StVO 1960.svg
Zusatztafel nach Bild 52a: Abknickende Vorfahrt nach links. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
Bild 17 - Radweg, StVO 1956.svg
Bild 17: Radweg. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 356. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Zeichen 376 - Autobahngasthaus, StVO 1970.svg
Zeichen 376: Autobahngasthaus; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1599. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Wie im de:Verkehrsblatt (Verkehrsblatt 1972, Heft 14, S. 487) vorgeschrieben, war das Zeichen insgesamt 500 mm breit und 750 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. Der weiße Kasten für das 228 mm breite Sinnbild „Autobahngasthaus“ war 300 mm breit und 300 mm hoch. Der Abstand vom äußeren Rand zum weißen Kasten betrug links, rechts und oben 100 mm. Außer der Regelgröße von 750 mm x 500 mm war für dieses Zeichen auch eine Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hatte das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit zu sein.
Bild 48 - Vorwegweiser, StVO 1956.svg
Bild 48: Vorwegweiser. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 371. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild - Autobahnausfahrt, vor Einführung der StVO 1970.svg
Bild - Autobahnausfahrt. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis 1971 aufgestellt.
Zeichen 385 - Kriegsgräberstätte, StVO 1970.svg
Zeichen 385: Zeichen 385 als Hinweis auf eine Kriegsgräberstätte. Nach Vorgabe aus der StVO von 1970. Nach den Vorgaben im Verkehrsblatt, 22, 1970, war das Zeichen mindestens 333 mm hoch und höchstens 1000 mm breit.
Bild 24a - Links vorbeifahren, StVO 1956.svg
Bild 24a: Links vorbeifahren. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 359. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 30 - Vorfahrt achten! StVO 1956.svg
Bild 30: Vorfahrt achten! Form nach der StVO vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 361. Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956. Darstellung mit dem damals gültigen RAL-Farbton Feuerrot RAL 3000 (Farbcode: #AB2524).
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - z.B. 50 km je Stunde, StVO 1956.svg
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten – hier 50 km/h. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante. Zeichen dieser Art wurden bis zur Einführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358.
Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster für Verkehrszeichen Bild 56 a (Anlage 7), StVO 1968.svg
Bild 56 a: Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs; Muster des Verkehrszeichens nach Anlage 7. Dimensionen des Schildes: 650 x 500 mm. Randstärke: 10 mm, Ausrundungsradius: 10 mm, Schrifthöhe 140 mm, RAL-Farbton: 5002. Quelle: Verkehrsblatt, Heft 11, 1968, S. 243 mit Abbildung des neuen Zeichens. Bild 56 war bereits in etwas anderer Ausführung 1964 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und wurde 1968 nochmals konkretisiert.
Zusatzzeichen - Tollwut! Gefährdeter Bezirk, StVO 1970.svg
Zusatzschild: Tollwut! Gefährdeter Bezirk. Das Zeichen war bereits vor der StVO-Neufassung von 1970 eingeführt worden. Es war nach der Feststellung von Hunde- und/oder Katzentollwut zu verordnen. Quelle: Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 13. März 1970. In: Bundesgesetzblatt 24, Teil 1, Bonn, am 21. März 1970, S. 289–294; hier: S. 290–291. Größe: 250 × 500 mm; Lichtkantenbreite 14 mm, roter Rand: 15 mm.
Zusatzzeichen - Anliegerverkehr frei, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970 nach den Vorgaben der StVO von 1956.svg
Zusatzzeichen: Anliegerverkehr frei. Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970 nach den Vorgaben der StVO von 1956. Breite dieser Schilder: 600 mm. Die Gestaltung dieser Schilder wich trotz klarer Vorgaben von Hersteller zu Hersteller teils stark voneinander ab.
Zeichen 377 - Autobahnkiosk, StVO 1970.svg
Zeichen 377: Autobahnkiosk; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1599. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Außer der Regelgröße von 750 mm x 500 mm war für dieses Zeichen auch eine Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hatte das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit zu sein.
Zusatzzeichen - nach 20 Metern, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970.svg
Zusatzzeichen: nach 20 Metern. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Zeichen dieser Art wurden bis 1971 aufgestellt.
Bild 4d - Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang, StVO 1953 und 1956.svg
Bild 4d: Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1222. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 23 - Parkverbot mit Rechtspfeil, StVO 1956.svg
Bild 23: Parkverbot mit Rechtspfeil (Anfang). Das Vorbild für dieses Schild stammt von einem guten Foto aus der Zeit zwischen 1968 bis 1970. Es war laut Vorschrift 600 x 600 mm groß und hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 8 - Dreistreifige Bake (links) - vor beschranktem Übergang, StVO 1960.svg
Bild 8: Dreistreifige Bake (links) – vor beschranktem Übergang. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 07. Juli 1960. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Nr. 35, S. 550. Tag der Ausgabe: Bonn, 21. Juli 1960.
Anlage 2 -Kraftfahrlinien, StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, gründgerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 cm lang.“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Zusatzzeichen - Ampel, 200 m, Zeichen zur StVO 1956.svg
Zusatzzeichen: Ampel, 200 m. Dieses Zeichen wurde nach einem entzerrten Bild von 1963 angefertigt. Für die Farben war damals das RAL-Farbtonregister 840 R im Einsatz.
Bild 16a - Verkehrsverbot für Fahrräder an Sonn- und Feiertagen, StVO 1956.svg
Bild 16a: Verkehrsverbot für Fahrräder an Sonn- und Feiertagen. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 356. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 50 - Vorwegweiser, StVO 1956.svg
Bild 50: Vorwegweiser. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Schild hatte eine Größe von 1250 x 850 mm. Die äußere gelbe Umrandung war 10 mm stark, der schwarze Rand war 25 mm stark. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 371. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 24c - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Rechts, StVO 1956.svg
Bild 24c: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts. Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 359. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang - Bundesbahn Zentralamt München.svg
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Verkehrsschildanordnung des Bundesbahn Zentralamts München während der 2. Hälfte der 1950er Jahre. Nach einer historischen Abbildung. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Am 1. Januar 1961 trat eine neue Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) in Kraft. Damit wurden diese Version des Warnlichts aus dem amtlichen Werk gestrichen und nicht mehr neu aufgestellt.
Bild 26 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Links, StVO 1956.svg
Bild 26: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Links Für den Blauton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 359. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600x600 mm große Schild besaß eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 45a - Wegweiser für Lastkraftwagenverkehr, StVO 1956.svg
Bild 45a: Wegweiser für Lastkraftwagenverkehr. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Gelbton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 370. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 13 - Verkehrsverbot für Kraftwagen, StVO 1956.svg
Verkehrsverbot für Kraftwagen (Zeichen 251). Form nach der StVO vom 29. März 1956 und so in Westdeutschland bis 1971 produziert. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 355. Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 9 - Zweistreifige Bake (links), StVO 1960.svg
Bild 9: Zweistreifige Bake (links). Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 07. Juli 1960. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Nr. 35, S. 551. Tag der Ausgabe: Bonn, 21. Juli 1960.
Bild 23 - Parkverbot (Mitte); StVO 1956.svg
Bild 23: Parkverbot (Mitte). Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Zeichen war insgesamt 600 x 600 mm groß. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der weiße Binnenraum umfaßte 420 x 420 mm. Die Zeichen der StVO-Novelle von 1956 waren laut Verkehrsblatt zwar stark normiert, variierten in der Realität aber deutlich. Dieses Zeichen wurde nach einem Photo aus der Zeit um 1965 angefertigt.
Bild 20 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe, StVO 1956.svg
Bild 20: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 357. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Zusatztafel Bild 52a - Kennzeichnung des bevorrechtigten Straßenzuges, StVO 1960.svg
Zusatztafel Bild 52a: Kennzeichnung des bevorrechtigten Straßenzuges. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
Bild 31 - Droschkenplatz, StVO 1956.svg
Bild 31: Droschkenplatz. Das Schild war einschließlich Rand 650 x 1000 mm groß. Für das Rot und Blau wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 363. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Schild war laut Verkehrsblatt 650 × 1000 mm hoch, die Lichtkante 10 mm breit.
Bild 34 - Hilfsposten, StVO 1956.svg
Bild 34: Hilfsposten. Für das Blau wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Das Schild war laut Verkehrsblatt 500 × 750 mm hoch, die Lichtkante 10 mm breit.
Bild 42 - Wegweiser für sonstige befestigte Straßen, StVO 1956.svg
Bild 42 - Wegweiser für sonstige befestigte Straßen. Für den Gelbton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Breite ohne Spitze: 1000 mm, Höhe: 333 mm. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 369. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Autobahnausfahrt - Ankündigungstafel unmittelbar am Autobahnende - vor Einführung der StVO 1970.svg
Autobahnausfahrt: Ankündigungstafel unmittelbar am Autobahnende. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben.
Weggabelung unmittelbar vor einem Bahnübergang mit Zusatzschild, BO 1961.svg
Andreaskreuz und Blinklichter - Anlage A (Zu $ 18) der BO von 1961: Liegt ein Bahnübergang unmittelbar hinter einer Wegegabelung, so wird durch einen Pfeil unter dem Andreaskreuz angezeigt, daß es nur für den Straßenverkehr in der Richtung des Pfeiles gilt.
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m, nach einem Foto aus dem Jahr 1956.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m. Die Vektorgraphik entstand nach einem sehr guten Foto: Die neue Beschilderung nach Freigabe der sanierten Autobahn A 1 zwischen Remscheid und Wermelskirchen im Jahr 1956. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL definierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Das Hauptschild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Straßenbahn-Doppelhaltestelle, StVO 1956.svg
Straßenbahn-Doppelhaltestelle. Das bis zur Einführung der StVO 1971 gültige Zeichen. Die Farbgebung war RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün.
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - z.B. 60 km je Stunde, StVO 1956.svg
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten – hier 60 km/h. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante. Zeichen dieser Art wurden bis zur Einführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358.
Bild 4 a - Fußgängerüberweg, StVO 1956.svg
Bild 4 a: Fußgängerüberweg. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis 1966 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Vorwegweiser - Hinweis zur Autobahn - vor 1971.svg
Vorwegweiser – 150 Meter vor der Kreuzung. Innerstädtischer Hinweis zur Autobahn und auf die abzweigenden Strecken aus der Zeit vor 1971.
Bild 56a - Wegweiser für Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs, StVO 1964.svg
Bild 56a: Wegweiser für Bedarfsumleitungen des Autobahnverkehrs. Dimensionen des Schildes: 650 x 500 mm. Randstärke: 10 mm, Ausrundungsradius: 10 mm. RAL-Farbton: 5002. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Nr. 22, Tag der Ausgabe: Bonn, 9. Mai 1964, S. 305–307 mit Abbildung des neuen Zeichens.
Bild - Vorwegweiser zur Autobahn, StVO 1966.svg
Bild: Vorwegweiser zur Autobahn. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Sonderschild für Fahrbahnbreiten (zweispuriger Verkehr), Räderfahrzeuge, STANAG 2010.svg
Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Räderfahrzeuge. Das damalige Bundesministerium für Verteidigung führte 1961 Beschilderungsrichtlinien nach STANAG 2010 ein, welche die militärischen Tragfähigkeit von befahrbaren Bauwerken regelte. Das Schild sollte einen Durchmesser von ≥ 51 cm haben. Ab 1993 wurden diese Zeichen auf Autobahnen abgebaut. Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium die Beschilderung nicht mehr an. Fristen für den Abbau sind nicht ausgegeben worden. Farbton des Schildes: RAL-Verkehrsgelb. Nicht in der StVO aufgeführt, aber vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichtes Zeichen.
Bild 2a - Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz, StVO 1966.svg
Bild 2a: Schleudergefahr. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Zusatzbild - Verlauf des Verbots, StVO 1956.svg
Verlauf des Verbots (Haltverbot). Das Bild war Teil der 1956 eingeführten westdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Bild 11 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, StVO 1956.svg
Bild 11: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 355. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 2e - Baustelle, StVO 1956.svg
Bild 2e: Baustelle. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 351. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 32 - Parkplatz mit Entfernungsangabe, StVO 1956.svg
Bild 32: Parkplatz mit Entfernungsangabe. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956.
Bild 15 - Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen, StVO 1956.svg
Verkehrszeichen: Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen. Form nach der StVO vom 29. März 1956. Mit der Neuordnung der StVO im Jahre 1971 ersatzlos abgeschafft. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Zeichen 375 - Autobahnhotel, StVO 1970.svg
Zeichen 375: Autobahnhotel; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1599. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Wie im de:Verkehrsblatt (Verkehrsblatt 1972, Heft 14, S. 487) vorgeschrieben, war das Zeichen insgesamt 500 mm breit und 750 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. der weiße Kasten für das 228 mm breite Sinnbild „Autobahnhotel“ war 300 mm breit und 300 mm hoch. Der Abstand vom äußeren Rand zum weißen Kasten betrug links, rechts und oben 100 mm. Außer der Regelgröße von 750 mm x 500 mm war für dieses Zeichen auch eine Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hatte das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit zu sein.
Bild 38 - Ortstafel (Rückseite), StVO 1956.svg
Bild 38: Ortstafel (Vorderseite). Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Das Ortsschild war 1000 x 650 mm groß. Der äußere, gelbe Rahmen war 10 mm breit, der darauffolgende, schwarze Rahmen war 25 mm breit. Der schwarze Rahmen war an den äußeren Enden gerundet, seine inneren Ecken waren rechtwinkelig ausgeformt. Die Unterkante des Nummernschildes war in einer Entfernung von 250 mm von der Unterkante des Ortsschildes anzubringen. Das Nummernschild selber mußte 400 mm breit sein. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 367. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Zusatzzeichen - Fahrräder auf dem Gehsteig schieben, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970.svg
Zusatzzeichen: Fahrräder auf dem Gehsteig schieben, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970. Nach einem Foto aus dem Würzburg der 1960er Jahre.
Bild 31b - Skizze für eine weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn neben einer weißen unterbrochenen Linie, StVO 1953 und 1956.svg
Bild 31b: Skizze für eine weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn neben einer weißen unterbrochenen Linien. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1165. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Außerdem: Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild - Tabellenwegweiser, StVO 1966.svg
Bild: Wegweisertafel (Tabellenwegweiser). Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Autobahn-Schilderbrücke - Vorwegweiser - nach einem Film-Standbild von 1962.svg
Autobahn-Schilderbrücke: Vorwegweiser – nach einem Film-Standbild von 1962.
Bild 33 - Vorsichtszeichen mit Textbeispiel, StVO 1956.svg
Bild 33: Vorsichtszeichen mit Textbeispiel. Nach einem entzerrten Foto. Für das Blau wurde zur StVO 1956 das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970/1971 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Das Schild war laut Verkehrsblatt 500 × 750 mm hoch, die Lichtkante 10 mm breit.
Bild 36 - Schild für Laternen an Überspannungen - Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen.svg
Bild 36: Schild für Laternen an Überspannungen – Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1230. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 366. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Verlauf des Verbots (Parkverbot), StVO 1956.jpg
(c) Mediatus (H.J.)/Wikimedia Commons/CC-BY-SA-3.0 & GFDL
Zusatztafel „Verlauf des Verbots" mit Bild 23 „Parkverbot“. Ein auch im Jahr 2017 noch im Einsatz befindliches Schild. Die erste Version dieses Schildes wurde für die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1937 eingeführt, die am 1. Januar 1938 rechtsgültig wurde. Das damals rechteckige Schild ohne schwarze Umrandung war 150 x 500 mm groß. Das hier gezeigte Schild gehört – wie die abgerundeten Ecken und der schwarze Rand zeigen – zur westdeutschen StVO-Novelle von 1956 und war bis zum 1. März 1971, als die erste westdeutsche Nachkriegs-StVO von 1970 in Kraft trat, ein verbindlich gültiges Verkehrszeichen. Mit der StVO von 1970 wurde das Schild aus dem Verkehrszeichenkatalog gestrichen. Die Bemaßungen des hier gezeigten plastisch aus Blech gestanzten Schildes, das ursprünglich im Siebdruckverfahren bedruckt war und spätere in den weißen und schwarzen Zonen Übermalungen erhielt, habe ich abgenommen. Sie sind folgende:
  • Gesamtbreite: 5950 mm
  • Gesamthöhe: 1950 mm
  • Lichtkantenbreite: 50 mm
  • Randbreite: 100 mm
  • Ausrundungshalbmesser: 600 mm
  • Pfeilspitzenhöhe: 550 mm
  • Pfeilspitzenlänge: 350 mm
  • Pfeillänge gesamt: 1600 mm
  • Höhe Ende Pfeilschaft: 400 mm
  • Tiefe Ende Pfeilschaft:100 mm

Das Schild hat acht mit der Stanzung bereits eingetiefte Bohrlöcher für verschiedene Anwendungszwecke. Das hier verwendete Bild 23 entspricht nicht den detaillierten Vorgaben, die 1956 erlassen worden sind. Schilder dieser Art wurde nicht nur aus Blech gestanzt, sondern auch auf Mauern gemalt. So habe ich 2016 an der Burgsteige, der Auffahrt zum Schloß Hohentübingen, eine solche aufgemalte Version dokumentieren können.

Im August 2022 wurde das oben photographierte Schild entfernt, da das Gebäude, an dem es befestigt war, kernsaniert wurde.
Bild 47 - Vorwegweiser - Hinweis zur Autobahn, StVO 1956.svg
Bild 47 – Vorwegweiser mis Hinweis zur nächsten Autobahn. Das Vorbild für dieses Schild ist im Fernsehfahrkurs - Telekurs für Autofahrer - Folge 8 des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standphoto nachgezeichnet. Das Originalschild stand an der Bundesstraße 472 aus Richtung Miesbach kommend als Vorwegweiser zur Kreuzung Kreuzstraße. Kreuzstraße gehörte damals zur selbständigen Gemeinde Dürnbach.
Bild 34c - Tankstelle, StVO 1956.svg
Bild 34c: Tankstelle. Für das Blau wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Das Schild war laut Verkehrsblatt 500 × 750 mm hoch, die Lichtkante 10 mm breit.
Bild 9 - Zweistreifige Bake (links), StVO 1953.svg
Bild 9: Zweistreifige Bake (links). Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1224. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 354. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Abb. 13 - Wegweiser, Autobahn-Normalien 1958.svg
Bild: Hölzerner Ausfahrtswegweiser unmittelbar an der Ausfahrt. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 vorgestellt. Es wurde folgendermaßen vorgestellt: 3.333 Wegweiser (Abbildung 13) über dem Einzelpfeil die Ausfahrtsziele. Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 72 (Abbildung und Abmessungen). Typographisch weicht das hier gezeigte Schild von den Normvorgaben der DIN-Schrift ab. Die Gesamtgröße des Schildes betrug 2,75 x 2 Meter.
Zusatzzeichen - nach 600 Metern – vor 1971.svg
Zusatzzeichen: nach 600 Metern. Das Vorbild für dieses Schild ist im „Fernsehfahrkurs, Telekurs für Autofahrer, Folge 10“ des Bayerischen Rundfunks von 1968 sehr deutlich zu sehen.
Bild 18a - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Achslast, StVO 1956.svg
Bild 18a: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Achslast. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 357. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Autobahnrastplatz-Hinweisschild, StVO 1964.svg
Autobahnrastplatz-Hinweisschild vom Parkplatz an der Autobahn 2 zwischen Kamener Kreuz und der Abfahrt Bönen. Ab 1964 erhielten jeweils einige Autobahnrastplätze in den Bundesländern zur Erinnerung an ehemalige ostdeutsche Städte auf Anweisung des damaligen Bundesverkehrsministers Hans-Christoph Seebohm deren Namen. Quelle: Claudia Pinl: Warthe im Westerwald. Erinnerungskultur an westdeutschen Autobahn-Parkplätzen. In: Informationen. Gesellschaft für Volkskunde in Rheinland-Pfalz, 20, 2006, S. 52–59. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben.
Zusatzzeichen - nach 200 Metern.svg
Zusatzzeichen: nach 200 Metern. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 sehr deutlich zu sehen und wurde von mir über einem Standfoto nachgezeichnet. Zeichen dieser Art wurden bis 1971 aufgestellt.
Bild 6 - Unbeschrankter Bahnübergang, StVO 1966.svg
Bild: Unbeschrankter Bahnübergang. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Zusatzschild - Umleitung; StVO 1966.svg
Zusatzschild Umleitung. Das Schild wurde mit einer Verlautbarung im Verkehrsblatt 1966 eingeführt. Quelle: Verkehrsblatt, Heft 23, 1966, S. 642.
Bild 3 - Kurve, StVO 1956.svg
Bild 3: Kurve. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 351. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Abb. 6 - Ankündigungsbake (300 m), Autobahn-Normalien 1958.svg
Abb. 6: Ankündigungsbake. Für das Blau wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im September 1958 folgendermaßen vorgestellt: '3.313: Baken zur Ankündigung der Ausfahrt: Standort 300 m, 200 m und 100 m vor der Ausmündung. Die Gesamtgröße des Schildes umfaßt 0,65 x 1,50 Meter. Die Höhe der Buchstaben beträgt 0,31 Meter. Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 70 (Abbildung und Größenangaben)
Bild 34 - Hilfsposten, StVO 1966.svg
Bild 34: Hilfsposten. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt. Wie vorgeschrieben, war das Zeichen insgesamt 500 mm breit und 750 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. Der weiße Kasten für das Sinnbild „Rotes Kreuz“ war 300 mm breit und 300 mm hoch. Der Abstand vom äußeren Rand zum weißen Kasten betrug links, rechts und oben 100 mm. Das gleichschenklige Rote Kreuz war 270 mm hoch und 270 mm breit und saß mittig in dem weißen Kasten.
Bild 44 - Bundesstraßen-Nummernschild, StVO 1956.svg
Bild 44: Bundesstraßen-Nummernschild. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 370. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das Schild war 400 mm breit und 250 mm hoch.
Andreaskreuz mit Blinklicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang - BO 1961.svg
Andreaskreuz mit Blinklicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Das Blinklicht mit dem Leuchtschriftzug 2 Züge durfte nur an Wegen ohne einen allgemeinen Kraftwagenverkehr aufgestellt werden. Kreuzten zwei Züge den Bahnübergang erschien die Leuchtschrift und der Wecker ertönte. In dieser Form wurden die Zeichen am 1. Januar 1961 eingeführt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil II, Nr. 61, Bonn am 28. Dezember 1960, S. 2421-2423.
Europastraßen-Nummernschild, 1958.svg
Bild: Europastraßen-Nummernschild. Auf dem Internationalen Kongreß für Verkehrssicherheit, der vom 21. bis 23. September 1958 in Kopenhagen stattfand, wurde durch Fritz Heller, Ministerialrat vom Bundesverkehrsministerium, die Einführung der Europastraßennumerierung bekanntgegeben. Quelle: Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostrasse 4, 1959, S. 76.
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - z.B. 80 km Kilometer pro Stunde, StVO 1956.svg
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten (z.B. 80 km pro Stunde). Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 358. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild 2g Wildwechsel, StVO 1956.svg
Bild 2g: Wildwechsel. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Zeichen dieser Art wurden bis zur StVO 1970 hergestellt. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 351. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937, 4. Auflage, Dezember 1942 - in der für die BRD gültigen Form.svg
Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937, 4. Auflage, Dezember 1942. Es hieß in Elsners Taschen-Jahrbuch für den Straßenbau 1954: „Für Form und Abmessungen der Leitsteine und Kilometersteine gelten die vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL).“ Zuätzlich deffiniert wurde daß, wenn der Naturstein zu dunkel ausfallen sollte, dieser hell zu streichen war. (Paul Trapp: Was der Straßenwärter von Leiteinrichtungen wissen muß! In: ÖTV-Presse. Zentralorgan der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 5, 1954, S. 78 ff.; hier: S. 78.). Außerdem sollten die Steine nur an der Außenseite von Kurven sowie an Wegeeinmündungen und Kreuzungen Anstriche erhalten. Der Anstrich für Leitsteine bestand wie bereits 1942 vorgegeben, aus einem 0,20 Meter hohem weißen Kopf und gleich darunter ein 0,12 Meter hoher schwarzer Strich (Rudolf Kraus: Die Straße. Leitfaden für den Unterricht an höheren technischen Lehranstalten. Braun, Karlsruhe 1951, S. 52.). Wie auch die konkreten Angaben im Taschenbuch für Bauingenieure beweisen, blieben auch die Abmessungen der Leitsteine identisch mit der ursprünglichen Richtlinie von 1942 (Ferdinand Schleicher (Hrsg.): Taschenbuch für Bauingenieure, Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1955, S. 503.). DIe Straßennummerierung befand sich allerdings nun nicht mehr auf den Leitsteinen sondern auf speziell behauenen oder aus Beton gegossenen Kilometersteinen, wobei die dem Verkehr zugewandte breitere Seite die Kilometerzahl und die Schmalseite zur Straße hin die aufgemalte schwarze Nummerierung auf gelbem Grund besaß (Paul Trapp: Was der Straßenwärter von Leiteinrichtungen wissen muß! In: ÖTV-Presse. Zentralorgan der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 5, 1954, S. 78 ff.; hier: S. 111.). Auch 1964 hatte sich an den Angaben nichts verändert. Dazu gibt das Straßenbau-Taschenbuch genaue Auskunft. Quelle: Arthur Lämmlein (Hrsg.): Straßenbau-Taschenbuch Franckh, Stuttgart 1964, S. 426.
Bild - Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn, StVO 1966.svg
Bild: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Zusatzzeichen - Seitenstreifen nicht befahrbar, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970.svg
Zusatzzeichen: Seitenstreifen nicht befahrbar, Zeichen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970. Nach einem Photo aus dem Jahr 2011.
Bild 46 - Vorwegweiser, StVO 1956.svg
Bild 46: Vorwegweiser. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Schild hatte eine Größe von 1250 x 850 mm. Die äußere gelbe Umrandung war 10 mm stark, der schwarze Rand war 25 mm stark. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 371. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 16 - Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen, StVO 1956.svg
Bild 16: Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 356. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956. Das 600 x 600 mm große Verkehrszeichen hatte eine 10 mm breite Lichtkante.
Bild - Parken auf Gehwegen, StVO 1966.svg
Bild: Parken auf Gehwegen. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt.
Sonderschild für Fahrbahnbreiten (einspuriger Verkehr) - STANAG 2010, 1961.svg
Sonderschild für Fahrbahnbreiten b < 5,50 m (einspuriger Verkehr). Das damalige Bundesministerium für Verteidigung führte 1961 Beschilderungsrichtlinien nach STANAG 2010 ein, welche die militärischen Tragfähigkeit von befahrbaren Bauwerken regelte. Das Schild sollte einen Durchmesser von ≥ 51 cm haben. Für den Gelbton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Ton ist in der Abbildung wiedergegeben. Das Vorbild für dieses Schild ist in einem „Telekurs für Autofahrer“ des Bayerischen Rundfunks von 1968/1969 zu sehen und wurde von mir entzerrt und über einem Standfoto nachgezeichnet.