Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1953 bis 1956
Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1953 bis 1956 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 24. August 1953 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am 1. September 1953 in Kraft.[1] Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) eingegangen. Auf Grundlage der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 3. Juli 1951 werden hier auch die Autobahn-Verkehrszeichen behandelt.
Die StVO von 1953 ersetzte nicht die seit 1938 gültige Straßenverkehrs-Ordnung, sondern war eine Novelle für die junge Bundesrepublik. Bereits am 1. Dezember 1951[2] waren weitreichendere textliche Veränderungen an der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgenommen worden. Mit der Novelle von 1953 wurden zum einen viele Vorgaben der bis dahin geltenden Vorkriegsordnung bestätigt, zum anderen auf neue Entwicklungen und Erkenntnisse im Straßenverkehr eingegangen. Zudem wurde die StVO von 1937 an die Verhältnisse in der Bundesrepublik angepasst. Es war vorgesehen, dass die alten Verkehrszeichen während einer Übergangsfrist bis zum 31. März 1955 zu ersetzen waren.[3] Nachdem sich das Verkehrsaufkommen durch den raschen Wirtschaftsaufschwung unmittelbar nach Gründung der Bundesrepublik drastisch erhöhte und neue, gesteigerte Ansprüche an die Verkehrssicherheit notwendig wurden, war bereits 1956 eine weitere, umfassende Überarbeitung der StVO notwendig.
62nd. Military Police Highway Patrol Company
Ende 1948 wurde in der US-amerikanischen Besatzungszone eine Autobahn-Militärpolizei (Military Police Highway Patrol) ins Leben gerufen, die bis 1958 existierte. Die mit amerikanischen Streifenwagen ausgerüsteten Einheiten waren auf dem gesamten Autobahnnetz der US-Zone im Einsatz. Zu den Aufgaben dieser Polizisten gehörte es, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten und in den ländlichen Gebieten unterstützend bei der Strafverfolgung tätig zu werden. Außerdem war die Highway Patrol auf Verkehrshilfsdienste versiert und half bei Verkehrsunfällen. Häufig begleitete ein deutscher Polizist die Einsätze, um unter anderem als Dolmetscher zu fungieren und deutsches Recht umzusetzen.[4]
Farben
Wie bereits 1949 bestätigt,[5] wurde den Verkehrszeichen erneut das die amtlichen Farben enthaltene RAL-Farbtonregister 840 R zugrunde gelegt.[6] Diese Farbtonregister war erstmals 1940, zu Beginn des Krieges, eingeführt worden und ersetzte die seit Juni 1932 gültige Musterkarte.[7] Im Jahr 1953 erschien die erste Nachkriegsausgabe dieses Registers.
Die in dem Farbtonregister 840 R für die Verkehrszeichen festgelegten Farbtöne waren:
- RAL 3000 (rot)
- RAL 1007 (gelb)
- RAL 5002 (blau)
- RAL 9005 (schwarz)
- RAL 9001 (weiß)
Die heutigen Namen der RAL-Farben bestanden zum damaligen Zeitpunkt noch nicht.
Typographie
Die typographische Grundlage bildete das Normblatt DIN 1451 in seiner Ausgabe vom Februar 1951.[8] Als Empfehlung wurde festgelegt, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von 7 Millimeter einhalten sollten. Große Buchstaben sollten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[6]
Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen.
Herstellung
Für die Hersteller galt die Vorgabe, dass die Schilder licht- und wetterbeständig ausgeführt waren. Das Zeichen „Halt! Vorfahrt achten!“ (Bild 30a) hatte zudem entweder von Innen beziehungsweise Außen beleuchtet zu sein oder eine rückstrahlende Wirkung zu besitzen. Diese Vorschrift bezog sich auf die rote Umrandung sowie den weißen Schriftzug „Halt“. Als zulässig wurde es angesehen, auch alle anderen Zeichen rückstrahlend auszustatten, wobei sich die Hersteller dabei insbesondere auf die Warnzeichen (Bilder 1 bis 10) konzentrieren sollten.[6] Die Industrie hatte zu dieser Zeit bereits Anstrichstoffe für reflektierende Lackierungen entwickelt. Verkehrsschilder, die durch Autoscheinwerfer angestrahlt wurden, zeigten eine rückstrahlende Wirkung.[9]
I. Warnzeichen
(Bilder 1 bis 10)
- Bild 1
Allgemeine Gefahrenstelle - Bild 2
Querrinne - Bild 2a
Schleudergefahr - Bild 3
Kurve - Bild 4
Kreuzung - Bild 4a
Fußgängerüberweg - Bild 4b
Skizze für die Markierung von Fußgängerüberwegen auf der Fahrbahn
Kennzeichen für Bahnübergänge in Schienenhöhe
(Bilder 4c bis 10)
Im Dezember 1955 wurde für das Land Niedersachsen bestimmt, dass ab dem 1. Januar 1959 Bild 4e statt 4d aufgestellt werden kann und Bild 4g die Stelle von Bild 4f einnehmen kann.[10]
- Ohne Nummer: Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang mit Fahrleitung
- Bild 4c
Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang - Bild 4d
Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang - Bild 4e
Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang - Bild 4f
Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang - Bild 4g
Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang - Bild 5
Beschrankter Bahnübergang - Bild 6
Unbeschrankter Bahnübergang - Bild 7
Dreistreifige Bake (links) – vor unbeschranktem Übergang - Bild 8
Dreistreifige Bake (rechts) – vor beschranktem Übergang - Bild 9
Zweistreifige Bake (links) - Bild 10
Einstreifige Bake (rechts) - Das Warnkreuz gilt nur in Richtung des Pfeils
II. Gebots- und Verbotszeichen
(Bilder 11 bis 31b)
Zeitliche Beschränkungen der Gebote oder Verbote wurden durch weiße Aufschriften auf dem roten Rand der Tafeln angegeben.[11]
- Bild 11
Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art - Bild 12
Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt - Bild 13
Verkehrsverbot für Kraftwagen - Bild 14
Verkehrsverbot für Krafträder - Bild 14a
Verkehrsverbot für Fahrräder - Bild 15
Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen - Bild 16
Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen - Bild 16a
Verkehrsverbot für Fahrräder an Sonn- und Feiertagen - Bild 17
Radweg - Bild 17a
Reitweg - Bild 17b
Fußgängerweg - Bild 18
Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht - Bild 19
Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite - Bild 20
Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe - Bild 21
Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - Bild 21
Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten, alternative Darstellung nach einem Originalmuster - Bild 21a
Überholverbot für Kraftfahrzeuge untereinander - Bild 22
Haltverbot - Bild 23
Parkverbot - Bild 23
Parkverbot (Mitte) - Bild 24
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts - Bild 25
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Geradeaus - Bild 26
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen - Bild 27
Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen oder geradeaus - Bild 28
Einbahnstraße - Bild 29
Haltzeichen an Zollstellen - Bild 30
Vorfahrt achten! - Bild 30a
Halt! Vorfahrt achten! Die Längsmaße dieses Schildes waren 150 Millimeter länger, als bei allen anderen dreieckigen Zeichen.[12] - Bild 30b
Skizze für eine weiße Haltlinie quer über die Fahrbahn - Bild 31
Droschkenplatz - Bild 31a
Skizze für eine weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn - Bild 31b
Skizze für eine weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn neben einer weißen unterbrochenen Linie
III. Hinweiszeichen
(Bilder 32 bis 51)
Zeitliche Beschränkungen für Bild 32 wurde durch weiße Aufschriften auf dem Schild angegeben. Bei Bild 33 kann der Grund für die Mahnung, beispielsweise „Schule“ unter dem Dreieck angegeben werden. In diesem Fall rutschte das Dreieck an den oberen Rand der Tafel, die dadurch in ihrer Gesamtheit nicht größer wurde. Bild 34 konnte zusätzlich einen weißen Pfeil beinhalten, um die Richtung des Hilfspostens anzugeben oder nähere Angaben in weißer Schrift zu machen. Außer dem Sinnbild des Roten Kreuzes konnte auch das Sinnbild einer anderen amtlich anerkannten Organisation dargestellt werden.[13]
- Bild 32
Parkplatz - Bild 33
Vorsichtzeichen - Bild 34
Hilfsposten
Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen
(Bilder 35 bis 36)
- Bild 35
Ring für Laternenpfähle - Bild 36
Schild für Laternen an Überspannungen
Weitere weiße Linien und Pfeile auf der Fahrbahn
- Bild 36a
Skizze für eine weiße unterbrochene Linie auf der Fahrbahn - Bild 36b
Skizze für weiße Pfeile auf der Fahrbahn
Ortstafel
(Bilder 37 bis 38)
Anstelle des Verwaltungsbezirk konnte in den Grenzräumen seit Einführung der am 1. Januar 1938 gültig gewordenen StVO gegebenenfalls der Begriff „Zollgrenzbezirk“ angegeben werden. Hierzu gab es kein eigenes Bild in der Vorschrift.[14]
- Bild 37
Ortstafel (Vorderseite) - Bild 38
Ortstafel (Rückseite)
Wegweiser für Bundesfernstraßen
(Bilder 39 bis 41)
Die Wegweiser sollten in der Regel nur Orte beinhalten, die in dem amtlichen Kartenwerk „Übersichtskarte von Mitteleuropa 1:300 000 beinhaltet waren.“[15]
- Bild 39
Wegweiser für Bundesfernstraßen - Bild 40
Wegweiser für Bundesfernstraßen - Bild 41
Wegweiser für Bundesfernstraßen
Wegweiser für sonstige befestigte Straßen
(Bild 42)
Die Wegweiser sollten in der Regel nur Orte beinhalten, die in dem amtlichen Kartenwerk „Übersichtskarte von Mitteleuropa 1:300 000 beinhaltet waren.“[15]
- Bild 42
Wegweiser für sonstige befestigte Straßen
Wegweiser für unbefestigte Straßen
(Bild 43)
Diese Wegweiser waren für Orte vorgesehen, die für Kraftwagen ungeeignet waren. Hier war stets nur der Name des nächsten Ortes anzugeben.[15]
- Bild 43
Wegweiser für unbefestigte Straßen (Mindestlänge 750 Millimeter)
Bundesfernstraßen-Nummernschild
- Bild 44
Bundesfernstraßen-Nummernschild
Bild 45 aus der StVO von 1937 entfiel ersatzlos.[6]
Vor-Wegweiser
(Bilder 46 bis 51)
- Bild 46
- Bild 47
- Bild 48
- Bild 49
- Bild 50
- Bild 51
Zeichen für Vorfahrtstraßen
- Bild 52
Zeichen für Vorfahrtstraßen
IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen
(Bilder 53 bis 58)
Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen
(Bilder 53 bis 54)
- Bild 53
Wegweiser für Umleitungen
(Bilder 55 bis 56)
- Bild 55
Umleitung mit Umleitungspfeil - Bild 56
Umleitung ohne Umleitungspfeil
Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Bundesfernstraßen
(Bilder 57 bis 58)
- Bild 57
Entsprechende Tafeln wurden auch auf den Autobahnen eingesetzt.
Unnummerierte, aber seit 1. Januar 1938 gültige Zeichen
Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung von 1953 wurden folgende Zeichen bestätigt, die ohne Nummerierung verordnet werden konnten.[11]
- Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder[16]
- Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen[16]
Zusatztafeln
- Zusatztafel zu Bild 22 und 23: Anfang des Verbots
- Zusatztafel zu Bild 22 und 23: Ende des Verbots
- Verlauf des Verbots (Haltverbot)
- Verlauf des Verbots (Parkverbot)
- Gefällstrecke
- Nach 1500 Metern
- Sackstraße
- Gegenverkehr; Schild an der Autobahn
- Nicht überholen/No Passing. Kombinierte deutsch-englische Zusatztafel an einer Autobahn. Der englische Zusatz war für Angehörige der Besatzungsmacht gedacht.
- Gegenverkehr hat Vorfahrt, Zusatztafel zu Bild 1
- Drei scharfe Kurven folgen, Zusatztafel zu Bild 1
- Vier aufeinanderfolgende Querrinnen, Zusatztafel zu Bild 1
Warnschilder für Baustellen
Diese damals allgegenwärtigen Zeichen gehörten nicht zu den amtlichen Verkehrszeichen der StVO.
- Warnschild: Bauarbeiten
- Warnschild I: Achtung! Bauarbeiten
- Warnschild für Baustellen II: Straßenbauarbeiten. Langsam fahren!
- Warnschild für Baustellen VI: Fußgänger gegenüberliegenden Bürgersteig benutzen
- Planskizze Umleitung. Nach einem zur zeitweiligen Nutzung an einer Autobahn aufgestellten Schild, 1955.
Bis 1956 eingeführte Bilder
- Bild 1a
Baustelle - Bild 1c
Baustelle
Nicht in der StVO aufgeführt, aber im Reichsverkehrsblatt veröffentlichte Zeichen
Folgende Haltestellenzeichen wurden ursprünglich im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 172 vom 28. Juli 1939 verordnet und im Reichsverkehrsblatt 1939[17] veröffentlicht, sie sind jedoch nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung enthalten gewesen, obwohl sie als Verkehrszeichen im Sinne der StVO galten. Mit der Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 14. August 1953 wurde die Gültigkeit der 1939 veröffentlichten Haltestellenzeichen bestätigt.[18] Die Verordnung von 1939 wurde erst 2006 aufgehoben.[19]
- Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1
(Durchmesser 350 mm) - Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1
(Durchmesser 450 mm) - Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2
(Durchmesser 250 mm) - Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2
(Durchmesser 350 mm) - Beispiel eines Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien der Kraftpost
- Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 4 (Doppelhaltestelle)
Leiteinrichtungen
Die Bestimmungen der Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) vom Dezember 1942 galten in der Bundesrepublik teilweise weiter. Es hieß in Elsners Taschen-Jahrbuch für den Straßenbau 1954: „Für Form und Abmessungen der Leitsteine und Kilometersteine gelten die vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL).“[20] Allerdings gab es textliche Modifizierungen, wie das Fachbuch Die Straße von 1951 und das Taschenbuch für Bauingenieure von 1955 bestätigen. An Wegeeinmündungen und Kreuzungen mussten für jede Fahrtrichtung weiße Baumspiegel (0,70 Meter hoch, 0,30 Meter breit, 0,50 Meter über der Fahrbahnfläche) an den Baumstämmen angebracht werden. Waren keine Bäume vorhanden, waren Leitsteine aus Granit, Kalkstein oder Diorit aufzustellen. Sollte der Naturstein zu dunkel ausfallen, war er hell zu streichen.[21] Betonsteine sollten nur dann Verwendung finden, wenn die Frachtkosten für Natursteine zu hoch waren.[22] Außerdem sollten die Steine nur an der Außenseite von Kurven sowie an Wegeeinmündungen und Kreuzungen Anstriche erhalten, wobei an Dämmen neben Leitsteinen auch Leitpflöcke gesetzt werden konnten. Der Anstrich für Leitsteine bestand wie bereits 1942 vorgegeben, aus einem 0,20 Meter hohen weißen Kopf und gleich darunter ein 0,12 Meter hoher schwarzer Strich. Insgesamt sollten überall dort, wo keine anderen gut erkennbaren Merkmale anzutreffen waren, Leitsteine oder Leitpföcke gesetzt werden.[23] Wie auch die konkreten Angaben im Taschenbuch für Bauingenieure beweisen, blieben auch die Abmessungen der Leitsteine identisch mit der ursprünglichen Richtlinie.[24] Die 1,20 Meter langen hölzernen Leitpflöcke besaßen einen Durchmesser von 15 Zentimeter und einen 20 Zentimeter hohen weißen Kopf sowie darunter einen zwölf Zentimeter breiten schwarzen Ring. Sie sollten 0,70 Meter über der Geländeoberkante herausragen.[21] Die Straßennummerierung befand sich nun nicht mehr auf den Leitsteinen, sondern auf speziell behauenen oder aus Beton gegossenen Kilometersteinen, wobei die dem Verkehr zugewandte breitere Seite die Kilometerzahl und die Schmalseite zur Straße hin die aufgemalte schwarze Nummerierung auf gelbem Grund besaß.[25] Ein Kilometerstein konnte einen Leitstein, falls erforderlich, ersetzen. Als weitere Leiteinrichtungen bestanden Schutzanlagen und Trennstriche.[21]
- In dieser Form wurden Leitsteine in der BRD eingesetzt
- Kilometerstein (Schmalseite zur Fahrbahn)
- Kilometerstein in Fahrtrichtung
- Leitpflock
Kennzeichnung der Bahnübergänge in Schienenhöhe
Beschrankter Bahnübergang
- Beschrankter Wegübergang ein- oder mehrgleisig vor einer leicht modifizierten Reichsbahn-Einheitsschranke
Übergänge mit Warnlichtanlagen
Diese Zeichen waren nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelte die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO).
Ein langsam blinkendes weißes Licht (45 Blinken pro Minute) bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Ein schnell blinkendes rotes Licht (90 Blinken pro Minute) bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt.[26] Zur Sicherung der unbeschrankten Bahnübergängen waren mehrere Warnlichtanlagemodelle im Einsatz. Die technisch anspruchsvollste Ausführung war für mehrgleisige unbeschrankte Bahnübergänge vorgesehen. Wenn sich zwei Züge aus beiden Richtungen dem Übergang näherten schaltete sich neben dem obligatorischen roten Warnlicht die Aufschrift „Zwei Züge“ ein und ein Wecker ertönte. Die Paragraphen 79 (1) und 82 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung regelten den Umgang mit der Signalanlage. Sowohl die Arme des Warnkreuzes, als auch die weiß-rote Umrandung des Tragschildes waren mit runden Rückstrahlern versehen, um die Zeichen bei Dunkelheit für Kraftfahrer noch besser erkennbar zu machen.
Noch gültige Warnlichtanlagen der Vorkriegszeit
- Warnkreuz mit Doppelwarnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
- Warnkreuz mit Doppelwarnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
- Warnkreuz mit weißem Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
- Warnkreuz mit rotem Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
- Warnkreuz mit rotem Warnlicht, Leuchtaufschrift und Wecker für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang
- Neuere Ausführung des Warnsignalschirms für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
Zeigten die bisherigen, sehr zuverlässigen Warnlichtanlagen in Deutschland eine weiße, langsam blinkende Optik, wenn der Übergang frei war und ein rotes, rasch blinkendes Licht, wenn sich ein Zug nähert, so experimentierte die Deutsche Bundesbahn zu Beginn der 1950er Jahre mit versuchsweise in Betrieb genommenen Anlagen, die nur noch ein rotes Blinklicht besaßen.[27] Grundlage für diese Entwicklung bildeten Bestrebungen der Union International des Chemin de Fer (UIC) ab 1950, unter anderem diese Art der Sicherungssysteme staatenübergreifend zu vereinheitlichen.[28] Mit Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums wurde bereits 1953 eine größere Anzahl der neuen Blinklichtanlagen aufgestellt.[29]
Warn- und Blinklichtanlagen der Deutschen Bundesbahn
- Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankte eingleisige Bahnübergänge
- Warnkreuz mit Blinklicht für unbeschrankte eingleisige Bahnübergänge
Autobahnbeschilderung
Die Beschilderung für Autobahnen war nicht in der Novelle enthalten und wurden aus dem „Erlaß über Verkehrszeichen und Einrichtungen an Reichsautobahnen vom 15.4.1938“ als Bundesrecht übernommen. Dies bestätigte § 3 der „Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (1. AVVFStr.) vom 3.7.1951“.[30] Auch die Farbgebung der Vorkriegszeit blieb erhalten. Der Farbton RAL 5002 entsprach RAL 32 h, das in den 1930er Jahren Verwendung fand.[31] In der Regel waren die großen Autobahntafeln aus Holz und Sperrholz gefertigt und besaßen damit eine deutlich geringere Lebensdauer als die später verwendeten Metallschilder. Die Tafeln besaßen eine weiße Umrandung, die entweder aufgemalt oder als Holzrahmung ausgeführt sein konnte.
„Die Grundfarbe aller auf der Autobahn stehenden Schilder ist blau, die Schrift weiß. Anschlußstellen der Autobahnen werden 1 km vorher durch Ankündigungsschilder angezeigt, die den Namen der Anschlußstelle und die Entfernungsangabe 1000 m tragen. Etwa 50 m vor Beginn der Ausfahrt steht dann das Hauptschild, welches vorher durch drei Zwischenzeichen (Baken) im Abstand von 600, 400 und 200 m angezeigt wird. Das Hauptschild weist auf die nächstliegenden größeren Fahrtziele. Im Mittelstreifen steht außerdem das Stationsschild, welches den gleichen Namen trägt wie das Ankündigungsschild 1000 m vor der Anschlußstelle. Alle bisher genannten Schilder [mit Ausnahme der Baken] haben die Abmessungen 2,50 mal 1,80 m. Die auf der Autobahn stehenden Schilder werden vorzugsweise rückstrahlend ausgeführt, wobei rückstrahlende Buchstaben auf nicht rückstrahlenden blauen Grund gesetzt werden.“[32]
Der Text von 1956 zeigt, dass alle wesentlichen Vorgaben der Autobahnbeschilderung bis 1939 in die Nachkriegszeit übernommen worden sind. So neben der Farbgebung auch die Größen der Schilder[33] sowie die Baken.[34]
Schilder im Mittelstreifen
- Autobahnausfahrt-Ankündigungsschild: 1000 Meter. Beispiel aus der Zeit zwischen 1948 und 1958.
- Hauptschild, 50 Meter vor der Ausfahrt (1953)
- Stationsschild unmittelbar vor einer Ausfahrt
- Ferndistanzschild. Diese Grafik wurde nach einem Foto von 1956 gefertigt. Damals gehörten Tafeln mit Hinweisen auf verlorene Ostgebiete noch zur westdeutschen Wiedervereinigungspolitik.
Schilder am rechten Fahrbahnrand
- Beispiel für einen Autobahnausfahrt-Vorwegweiser aus dem Jahr 1953.
- Weiteres Beispiel für einen Autobahnausfahrt-Vorwegweiser zwischen 1948 und 1958.
- Großer Autobahn-Vorwegweiser
- Entfernungstafel, die nach 1945 für die amerikanischen Besatzungstruppen entstand
- Autohof-Ankündigungstafel
(1947) - Entfernungsbake an Autobahnen: 600 Meter zur Ausfahrt
- Entfernungsbake an Autobahnen: 400 Meter zur Ausfahrt
- Entfernungsbake an Autobahnen: 200 Meter zur Ausfahrt
- Pfeilschild: Ausfahrt von Bundesautobahnen
- Pfeilschild: Richtungspfeilschild unmittelbar an der Autobahneinfahrt, 1955
- Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel unmittelbar am Autobahnende
- Ankündigungstafel: Ausfahrt zu einer Autobahnraststätte
Tafeln im Tankstellenbereich
- Hinweisschilder zu den Zapfsäulen, um 1955
Literatur
- Der Bundesminister für Verkehr: Hinweise für die Anordnung und Ausführung von Fahrbahnmarkierungen auf Bundesfernstraßen (HMB). Verkehrs- und Wirtschafts-Verlag, 1954
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1166.
- ↑ Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Nr. 54, Tag der Ausgabe: Bonn, 28. November 1951, S. 918.
- ↑ Ersetzen neuer Verkehrszeichen bis zum 31.03.1955. In: Verkehrsblatt, 1953, Nr. 289, S. 331.
- ↑ Erinnerungsseite der 62nd Highway Patrol (MP) – Germany (Memento vom 22. Mai 2016 im Internet Archive).
- ↑ Gregor Maria Kirschbaum (Hrsg.): Das Straßenrecht. Fortsetzungswerk in Lose-Blatt-Form. Eine vollständige Sammlung aller wichtigen Rechtsvorschriften aus Straßenverkehr und Straßenbau, mit Ergänzungen und Erläuterungen nach dem neuesten Stand der Rechtsfortbildung. Kirschbaum, Bielefeld 1949, S. 30.
- ↑ a b c d Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1217.
- ↑ Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
- ↑ Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen. In: Straße und Autobahn, Heft 4, 1980, S. 287.
- ↑ Otto Merz: Die Lackierung in der blechverarbeitenden Industrie. In: Oberflächenbehandlung in der Blechverarbeitung 2, Düsseldorf 1951, S. 57.
- ↑ Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 14. Dezember 1955. Anlage C zu § 13 Abs. 2. In: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Sb. I, S. 756 ff.
- ↑ a b Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1214.
- ↑ Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1228.
- ↑ Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1215.
- ↑ Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom 13. November 1937. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 56, Berlin, 16. November 1937, S. 1193; Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung vom 24. August 1953. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 56, Bonn, 3. September 1953, S. 1216.
- ↑ a b c Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1216.
- ↑ a b Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1192.
- ↑ Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939
- ↑ Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Vom 14. August 1953. In: Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 51 vom 21. August 1953, S. 974–977; hier: S. 974.
- ↑ Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146–2153; hier: S. 2148 und S. 2153.
- ↑ Elsners Taschen-Jahrbuch für den Straßenbau 1954. Elsner 1954, S. 209.
- ↑ a b c Paul Trapp: Was der Straßenwärter von Leiteinrichtungen wissen muß! In: ÖTV-Presse. Zentralorgan der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 5, 1954, S. 78 ff.; hier: S. 78.
- ↑ Ferdinand Schleicher (Hrsg.): Taschenbuch für Bauingenieure, Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1955, S. 503.
- ↑ Rudolf Kraus: Die Straße. Leitfaden für den Unterricht an höheren technischen Lehranstalten. Braun, Karlsruhe 1951, S. 52.
- ↑ Ferdinand Schleicher (Hrsg.): Taschenbuch für Bauingenieure, Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1955, S. 503.
- ↑ Paul Trapp: Was der Straßenwärter von Leiteinrichtungen wissen muß! In: ÖTV-Presse. Zentralorgan der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 5, 1954, S. 78 ff.; hier: S. 111.
- ↑ E. Besser: Lichttechnik im Eisenbahnbetrieb. In: Rudolf Fewig (Hrsg.): Handbuch der Lichttechnik, Teil 1, Springer, Berlin 1938, S. 881–894; hier: S. 893.
- ↑ Heinrich Korner: Neue Warnlichtanlagen für unbeschrankte Bahnübergänge. In: Elektrotechnische Zeitschrift Ausgabe B (Der Elektrotechniker), 2, (1953), S. 54.
- ↑ Richard Meyer: Struktur und Wandlungen des Eisenbahnrechts. In: Die Öffentliche Verwaltung. Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik Jahrgang 1950, S. 420–424; hier: S. 424; Heinrich Korner: Neue Warnlichtanlagen für unbeschrankte Bahnübergänge. In: Elektrotechnische Zeitschrift. Ausgabe B (Der Elektrotechniker), 2, (1953), S. 54.
- ↑ Deutschland im Wiederaufbau. Tätigkeitsbericht der Bundesregierung für das Jahr 1953. Bonn 1954, S. 216.
- ↑ Bundesanzeiger Nr. 132; Beck'sche Textausgaben, Straßenverkehrs-Ordnung, 10. Auflage, C. H. Beck, München, 2008, Einführung, S. 17, Fußnote 4
- ↑ Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106; hier: S. 104.
- ↑ Wolfgang Blaschke Die Ausfahrt an Anschlußstellen, ein aktuelles Problem der Autobahntrassierung. In: Forschungsarbeiten aus dem Straßenwesen 26, Kirschbaum, Bielefeld 1956, S. 85–86.
- ↑ Eduard Schönleben: Der Betrieb der Reichsautobahnen. In: Die Straße 1, 4. Jahrgang, (1937), S. 4–12; hier: Abb. 4: Hauptschild an der Reichsautobahn
- ↑ K. Pfanstiel (Hrsg.): Lehrbuch für Kraftfahrer aller Klassen. Degener, 1938, S. 45.
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Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen. Die Zeichen wurden von mir selbst und Andreas 06 als Vektordateien erstellt. Es handelt sich um die Zeichen E - Unbeschrankter Bahnübergang, Bild 17c - Kraftfahrstraße, Zeichen 306 - Vorfahrtsstraße.
Bild 25: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus – StVO 1953. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 23: Parkverbot (MItte). Die Abbildung hält sich genau an die Vermaßung aus dem Bundesgesetzblatt. Farbton nach dem damals zugrundegelegten RAL-Farbtonregister 840 R. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1226. Die Pfeile wurde nach einer sehr guten Photographie aus den 1960er Jahren eingefügt.
Zusatzbild Verlauf des Verbots (Haltverbot). Von einer alten Fahrschul-Lehrtafel. Das rechteckige, weiße Schild mußte 150 mm hoch und 500 mm lang sein (Straßenverkehrs-Ordnung in: Bundesgesetzblatt 1953, Teil 1, S. 1214.)
Bild 4g: Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1222. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 36a: Skizze für eine weiße unterbrochene Linie auf der Fahrbahn. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1165. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Außerdem: Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 13: Verkehrsverbot für Kraftwagen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1225. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel auf dem Mittelstreifen unmittelbar an der Ausfahrt Mittfeld. Nach einem Photo aus dem Jahr 1953. Das Schild gibt den Farbton 32 h nach der RAL-Farbkarte 840 b2 wieder. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, gründgerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 cm lang.“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Zusatztafel: Verlauf des Verbots (Parkverbot). Das rechteckige, weiße Schild mußte 150 mm hoch und 500 mm lang sein (Straßenverkehrs-Ordnung in: Bundesgesetzblatt 1953, Teil 1, S. 1214.)
Bild 55: Wegweiser für Umleitungen mit Umleitungspfeil. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1236. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Warnschild für Baustellen I – Achtung! Bauarbeiten. Aus dem Werbeprospekt eines Schilderherstellers während der 1. Hälfte der 1950er Jahre.
Bild 28: Einbahnstraße. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Für den Rotton wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identische Ausführung in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 360. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 4 e: Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1222. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Autobahn-Hinweistafel unmittelbar an einer Ausfahrt. Nach einer entzerrten Postkarte der 1950er Jahre und den vorgeschriebenen Vermaßungen damaliger Autobahnschilder. Das Schild gibt den Farbton 32 h nach der RAL-Farbkarte 840 b2 wieder und besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Bild 4f: Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1222. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 5: Beschrankter Bahnübergang. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1223. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 16: Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1225. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Fette Mittelschrift nach DIN 1451. Alte, bis 1980 genutzte Form. Die hier gezeigte Type ist eine vom Mediatus entwickelte Variante aus historischen Zeichen. Siehe für Grundsätzlichkeiten u.a.: P. Krieg: Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen und Prüfung der Haltbarkeit. In: Straße und Autobahn, 4, 1980, S. 196–200; hier: S. 196.
Hinweisschilder zu den Zapfsäulen an einer Autobahntankstelle. Nach einer an der Tankstelle Pfungstadt-Ost aufgenommenen Photographie aus der Zeit um 1955.
Bild 15: Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1225. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Abb. 13: Beschrankter Bahnübergang ohne Rückstrahlband und ohne Gitterbehang. Nach DB-Vorgaben aus dem Bundesbahn-Zentralamt München. Die Reichsbahn-Einheitsschranken erhielten in den 1950er Jahren neue Anstriche. So wurden die Absperrbalken nun durchgehend Rot-Weiß gestrichen, wobei der rote Strich unmittelbar am Schrankengestell 800 mm, der am Schrankenende 270 mm und die dazwischen 1000 mm breit sein mußten. Die Aufstellhöhe des Warnkreuzes betrug 2500 mm. Am 1. Januar 1961 trat eine neue Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) in Kraft. Damit wurden die gekürzten Versionen der Warnkreuze aus dem amtlichen Werk gestrichen und ab dem 31. Dezember 1963 ungültig. Die Masten der Warnkreuze bestanden nach den amtlichen Vorgaben dieser Zeit entweder aus Holz, Beton oder alten Eisenbahnschienen.
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 4 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939. Geregelt war nur der Durchmesser des kreisrunden Zeichens. Für die Stärke der Linien waren Form und Maße freigestellt. An einer Doppelhaltestelle war das Haltestellenzeichen doppelt anzubringen. Das Haltestellenzeichen wurde am oberen Ende eines Ständers angebracht, der bis 0,5 m hoch grün und darüber gelb gestrichen war. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 7: Dreistreifige Bake (links) – vor unbeschranktem Übergang. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1223. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Ausfahrt zu einer Autobahnraststätte. Autobahnschild; gezeichnet nach dem digital entzerrten Bild auf einer Postkarte der Autobahn-Raststätte Gaebsen-Hann (Hannover) aus den 1950er Jahren.
Bild 39: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1232. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Zusatztafel: Gefällstrecke. StVO 1953. Nach einer zeitgenössischen Lehrtafel. Ursächlich zu finden in: Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –. Vom 24. August 1953. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 56, Bonn, 3. September 1953, S. 1213.
Bild 3: Kurve. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1221. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 21 a: Überholverbot für Kraftfahrzeuge untereinander. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1226. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Zusatztafel - drei scharfe Kurven folgen. Beispiel für eine Zusatztafel mit mehreren gleichartigen Gefahrenstellen die kurz aufeinanderfolgen. Die Abbildung wurde nach dem Foto eines älteren Originals aus den 1960er Jahren rekonstruiert. Diverse Varianten sind möglich, da das Zeichnen im Reichsgesetzblatt nicht näher geregelt wurde. Quelle: Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 291. Tafeln dieser Art wurden in ähnlicher Form bis 1971 in Westdeutschland aufgestellt.
Vereinfachte Form von Warnkreuz mit Warnlicht für den unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Bauform Pintsch; neuere, querliegende Ausführung des Warnsignalschirms. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Armen des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle für die Zeichnung: E. Behr: Sicherung von Wegübergängen in Schienenhöhe. In: VDI-Zeitschrift, 34 Band 82, (1939), S. 965 ff.; hier: S. 970. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 16a: Verkehrsverbot für Fahrräder an Sonn- und Feiertagen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1225. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Autor/Urheber: Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird Timo Müller als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben)., Lizenz: CC BY-SA 3.0
Kilometerstein an der ehemaligen B 214 in Sulingen von vorne. Die Zahl 214 auf gelbem Hintergrund steht für die Straßennumer, die Kilometerzahl steht auf beiden Seiten (siehe Image:Kilometerstein1R.jpg).
Im Unterschied zu den de:Hektometersteinen, wo auf der Vorderseite die volle Kilometerzahl und an den seiten die erste Nachkommerziffer (also 100 Meter) steht, ist bei den Kilometersteinen vorne die Straßennummer und an den Seiten die Kilometerzahl angegeben.Bild 53: Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1209. Das Signal wurde bis zur Neufassung der StVO von 1970 in dieser Form in Westdeutschland eingesetzt.
Verkehrszeichen Kraftfahrlinien hier mit der Beschriftung „Kraftpost“ in der Farben der Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Mit der Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 14. August 1953 wurde die Gültigkeit der 1939 veröffentlichten Haltestellenzeichen bestätigt. Siehe: Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Vom 14. August 1953. In: Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 51 vom 21.08.1953, S. 974-977; hier: S. 974. Für die Farben war damals das RAL-Farbtonregister 840 R im Einsatz. Die Kraftpost verkehrte bis 1985 in Westdeutschland. In der DDR wurde die Kraftpost bereits 1953 aufgelöst.
Bild 41: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1232. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 37: Ortstafel (Vorderseite). Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1231. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Verkehrszeichen - Bild 12: Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1225. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Autobahn-Vorwegweiser während der Nachkriegszeit wie sie bis zur StVO-Novelle von 1956 hergestellt wurden. Nach einem historischen Foto. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser. Quelle: Film-Standbild aus einer Dokumentation der Military Police Highway Patrols in Germany aus dem Jahr 1953. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Warnschild für Baustellen VI: Fußgänger gegenüberliegenden Bürgersteig benutzen. Aus dem Werbeprospekt eines Schilderherstellers während der 1. Hälfte der 1950er Jahre.
Bild 17 a: Reitweg. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1226.
Bild 17 b: Fußgängerweg. Das Schild in der westdeutschen Fassung der StVO vom 24. August 1953. In dieser Form hergestellt bis 1956. Spätere Ausführungen ab der StVO 1956, die bis 1970 produziert wurden, besitzen eine schmale weiße Umrandung.
Bild 30b: Skizze für eine weiße Haltlinie quer über die Fahrbahn. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1165. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m. Die Vektorgraphik entstand nach einem sehr guten Foto eines Angehörigen der 62nd. Military Police Highway Patrol Company, deren Einheit zwischen 1948–1958 in der US-Besatzungszone existierte. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL definierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Wenn sich zwei Züge dem Bahnübergang nähern schaltet das Blinklicht ein und die Aufschrift Zwei Züge erscheint. Zugleich ertönt ein Wecker. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 46: Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1234. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 44: Bundesfernstraßen-Nummernschild. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1233. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 24: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1226.
Ohne Nummer: Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192. Mit der StVO-Novelle von 1953 wurde das Zeichen in der damals neuen Farbgebung bestätigt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1214
Bake an Autobahnen: 400 Meter zur Ausfahrt. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. Ein Vorbild für das hier wiedergegebene Zeichen findet sich als grobe Skizze in Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Verordnungen. Schmidt, Berlin 1944. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Bild 22: Haltverbot. Die Abbildung hält sich genau an die Vermaßung aus dem Bundesgesetzblatt. Farbton nach dem damals zugrundegelegten RAL-Farbtonregister 840 R. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1956.
Bild 17: Radweg. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1226. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
:Zusatztafel Gegenverkehr. Schild im Stil der StVO 1953. Quelle: Baden-Württembergisches Landesarchiv. Wie bereits 1949 bestätigt, wurde den Verkehrszeichen erneut das die amtlichen Farben enthaltene RAL-Farbtonregister 840 R zugrundegelegt.
Bild 18: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1226. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Haltzeichen an Zollstellen. Form nach der StVO 1953 und identisch 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227 sowie Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 360.
Bild 4a: Fußgängerüberweg. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1221. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Das rote Licht blinkte schnell und bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 48: Vor-Wegweiser. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Das Schild war 1250 x 850 mm groß, der schwarze Rand wie bei der Ortstafel 40 mm breit. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1234. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 6: Unbeschrankter Bahnübergang. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1223. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Zusatzbild: Ende des Verbots. Das rechteckige, weiße Schild mußte 150 mm hoch und 300 mm lang sein (Straßenverkehrs-Ordnung in: Bundesgesetzblatt 1953, Teil 1, S. 1214.)
Bild 52: Zeichen für Vorfahrtstraßen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1234. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 57: Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Bundesfernstraßen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1237. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Ohne Nummer: Ohne Nummer – Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192. Mit der StVO-Novelle von 1953 wurde das Zeichen in der damals neuen Farbgebung bestätigt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1214
Zusatzbild zu Bild 22 und 23: Anfang des Verbots. Das rechteckige, weiße Schild mußte 150 mm hoch und 300 mm lang sein (Straßenverkehrs-Ordnung in: Bundesgesetzblatt 1953, Teil 1, S. 1214.)
Autobahn-Richtungspfeilschild an einer Autobahneinfahrt. Nach einem Foto von 1955. Quelle: Baden-Württembergisches Landesarchiv Die Farbe des aus Holzbrettern gefertigten Schildes blättert schon auf dem Foto von 1955 deutlich ab. Das Schild ist also deutlich älter. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben.
Bild 20: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1226. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 10: Einstreifige Bake (rechts). Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1224. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 354. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das rote Licht blinkte schnell und bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt. Das weiße Licht blinkte langsam und bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Die rot-weiße Umrandung am Tragschild sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quellen: Das Stellwerk, Januar 1936; Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 293.
Autohof-Ankündigungstafel: 600 m. Nach einem Foto vor der Autobahnüberführung Feudenheim - Neckarau im Jahre 1947. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL definierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Bild 35: Ring für Laternenpfähle – Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1230. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 366. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 4d: Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen_Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1222. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Warnschild für Baustellen II: Straßenbauarbeiten. Langsam fahren! Aus dem Werbeprospekt eines Schilderherstellers während der 1. Hälfte der 1950er Jahre.
Bild 31a: Skizze für eine weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1165. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Außerdem: Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 4b: Skizze für die Markierung von Fußgängerüberwegen auf der Fahrbahn. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1163. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 1: Allgemeine Gefahrenstelle. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1221. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 42: Wegweiser für sonstige befestigte Straßen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Das Schild war 333 mm hoch. Die parallel laufenden Schildflanken waren 1000 mm lang, der schwarze Rand war 20 mm breit. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1233. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 1a: Baustelle. Nach einem Vorbild aus dem zwischen 1953 und 1956 gedruckten Prospekt eines Herstellers. Dieses Schild war in der StVO von 1953 nicht abgebildet und beschrieben.
Bild 38: Ortstafel (Rückseite). Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1231. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Blinklichtanlage für eingleisigen Übergang. Auch in Verbindung mit automatischen Halbschranken, aber Warnkreuz für mehrgleisige Übergänge. Halt vor Warnkreuz bei rotem Blinklicht. Quelle: Bundesbahn-Zentralamt München, 1950er Jahre. Die DB unterschied damals zwischen Warnlicht- und Blinklichtanlagen. Das änderte sich erst mit in Kraft treten der neuen BO von 1961. Grundlage für die Entwicklung des hier gezeigten Blinklichts bildeten Bestrebungen der Union International des Chemin de Fer (UIC) ab 1950, unter anderem diese Art der Sicherungssysteme staatenübergreifend zu vereinheitlichen. Mit Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums wurde bereits 1953 eine größere Anzahl der neuen Blinklichtanlagen aufgestellt. Am 1. Januar 1961 trat eine neue Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) in Kraft. Damit wurden diese Version des Blinklichts aus dem amtlichen Werk gestrichen und nicht mehr neu aufgestellt.
Zusatztafel zu Bild 1 - Gegenverkehr hat Vorfahrt. Nach einem sehr guten Filmstandbild aus dem Jahr 1957. Das Schild war 900 mm breit und 370 mm hoch.
Leitpflock nach den in der frühen Bundesrepublik Deutschland festgelegten Vorgaben. Gleiches galt für die Deutsche Demokratische Republik. Die 1,20 Meter langen hölzernen Leitpflöcke besaßen einen Durchmesser von 15 Zentimeter und einen zwanzig Zentimeter hohen weißen Kopf sowie darunter einen zwölf Zentimeter breiten schwarzen Ring. Sie sollten 0,70 Meter über der Geländeoberkante herausragen.
Bild 36b: Skizze für weiße Pfeile auf der Fahrbahn. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1230. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 366. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Autor/Urheber: Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird Timo Müller als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben)., Lizenz: CC BY-SA 3.0
Kilometerstein an der ehemaligen B 214 in Sulingen von der Seite. Die 25 steht für die Kilometerzahl. Dies ist (oder besser: war) also der Kilometer 25 der B 214.
Im Unterschied zu den Hektometersteinen, wo auf der Vorderseite die volle Kilometerzahl und an den seiten die erste Nachkommaziffer (also 100 Meter) steht, ist bei den Kilometersteinen vorne (also zur Fahrbahn gerichtet) die Straßennummer und an den Seiten die Kilometerzahl angegeben.Zusatztafel: nach 1500 Metern. StVO 1953. Nach einer zeitgenössischen Lehrtafel.
Warnkreuz mit einem weißen Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Das weiße Licht blinkte langsam und bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Hinweisschild: Autobahn-Ende. Nach einem entzerrten Photo vom Ende der Bundesautobahn A1 in Bremen aus den 1950er Jahren.
Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1226. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 2: Querrinne. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1221. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Zusatztafel: 4 aufeinanderfolgende Querrinnen. Beispiel für eine Zusatztafel mit mehreren gleichartigen Gefahrenstellen die kurz aufeinanderfolgen. Diverse Varianten sind möglich, da das Zeichnen im Reichsgesetzblatt nicht näher geregelt wurde.
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1226. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Wegweiser zur Bundesautobahn unmittelbar an der Auffahrt. Nach einem sehr guten Filmstandbild aus dem Jahr 1954. Das Metallschild trug den Farbton 32 h nach der RAL-Farbkarte 840 b2. Die Bemaßung entstammt der bis 1958 gültigen Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Jwkb 286 vom 12. August 1939. Quelle des Schildes: Filmbeitrag Alarm auf der Autobahn in der Wochenschau Welt im Bild 126 vom 24.11.1954.
Bild 50: Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1234. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 51: Vor-Wegweiser. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1234. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bake an Autobahnen: 600 Meter zur Ausfahrt. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. Ein Vorbild für das hier wiedergegebene Zeichen findet sich als grobe Skizze in Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Verordnungen. Schmidt, Berlin 1944. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Pfeilschild – Ausfahrt von Bundesautobahnen. Diese bereits in gleicher Form während der Vorkriegsjahre aufgstellten Schilder wurden auch noch in den 1950er Jahren von Schildermalern in Handarbeit gefertigt. Darum wich die eigentlich genormte Typographie vielfach voneinander ab. Die Schildgröße entspricht der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Jwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 3“ bezeichnet und die Gesamtgröße des Schildes mit 0,82 x 3,13 m angegeben, wobei die Pfeilspitze vom äußeren Rand gemessen 9,63 m lang ist. Nähere Angaben zur weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen und war 32 h. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Bundesgesetz weiter.
Zusatztafel Nicht überholen - No Passing. Die in englische gehaltene Zusatztafel war für Angehörige der Besatzungsmacht gedacht. Schilder im Stil der StVO 1953. Quelle: Baden-Württembergisches Landesarchiv. Wie bereits 1949 bestätigt, wurde den Verkehrszeichen erneut das die amtlichen Farben enthaltene RAL-Farbtonregister 840 R zugrundegelegt.
Warnkreuze und Warnlicher für Wegübergänge; hier: Beschrankter Wegübergang ein- oder mehrgleisig mit Fahrleitung. Quelle: Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser. Die Vektorgraphik entstand nach einem sehr guten Foto eines Angehörigen der 62nd. Military Police Highway Patrol Company, deren Einheit zwischen 1948–1958 in der US-Besatzungszone existierte. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Bake an Autobahnen: 200 Meter zur Ausfahrt. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. Ein Vorbild für das hier wiedergegebene Zeichen findet sich als grobe Skizze in Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Verordnungen. Schmidt, Berlin 1944. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Bild 4d: Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1222. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 352. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 32: Parkplatz. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1229. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 30: Vorfahrt achten! Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1228. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, gründgerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 cm lang.“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Verkehrsschildanordnung des Bundesbahn Zentralamts München während der 2. Hälfte der 1950er Jahre. Nach einer historischen Abbildung. Für den Rotton wurde damals das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben. Dann änderte sich der Rotton der Umrandung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Am 1. Januar 1961 trat eine neue Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) in Kraft. Damit wurden diese Version des Warnlichts aus dem amtlichen Werk gestrichen und nicht mehr neu aufgestellt.
Planskizze Umleitung. Schild im Stil der StVO vor 1956. Quelle: Baden-Württembergisches Landesarchiv. Wie bereits 1949 bestätigt, wurde den Verkehrszeichen erneut das die amtlichen Farben enthaltene RAL-Farbtonregister 840 R zugrundegelegt.
Zusatztafel Sackstraße. Das Schild habe ich einem Film des Bayerischen Rundfunks aus dem Jahr 1964 entnommen. Es erscheint dort im Bildhintergrund. Da die Zusatztafeln der 1964 gültigen StVO anders genormt waren, gehört dieses Schild der älteren StVO an.
Bild 40: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1232. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 11: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art. Diese Zeichnung hält in verkleinertem Maßstab die historischen Maße genau ein (Höhe x Breite Schild: 600 mm, Höhe x Breite weißer Innenraum: 420 mm. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1225. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1226.
Bild 14: Verkehrsverbot für Krafträder. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1225. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 27: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts abbiegen oder geradeaus. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 4: Kreuzung. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1221. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 33: Vorsichtzeichen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1229. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 8: Dreistreifige Bake (rechts) – vor beschranktem Übergang. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1223. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Warnkreuze und Warnlichter - Anlage A (Zu $ 18) der BO von 1943: „Liegt ein Wegübergang unmittelbar hinter einer Wegegabelung, so wird durch einen Pfeil unter dem Warnkreuz angezeigt, daß es nur für den Straßenverkehr in der Richtung des Pfeiles gilt.“
Bild 31: Droschkenplatz. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1228. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Größe des Zeichens: 600 x 960 mm
Wegweiser zur Bundesautobahn. Nach einem sehr guten Filmstandbild aus dem Jahr 1957. Das Metallschild trug den Farbton 32 h nach der RAL-Farbkarte 840 b2.
Bild 2a: Schleudergefahr. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1221. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 26: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 56: Umleitung (ohne Umleitungspfeil). Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1236. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild: Bauarbeiten. Nach einem Vorbild aus dem zwischen 1953 und 1956 gedruckten Prospekt eines Herstellers. Dieses Schild war in der StVO von 1953 nicht abgebildet und beschrieben.
Bild 14a: Verkehrsverbot für Fahrräder. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1225. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Hinweistafel der 62nd US Highway Patrol (MP), Germany, zwischen 1948-1958. Schild nach den Vorgaben einer offiziellen Veröffentlichung. Breite und Höhe des oberen Schildbereiches (mit Rand): 5 Fuß, 4 Zoll. Die an Ketten gehängte kleine Entfernungstafel ist mit 6 x 18 Zoll bemaßt. Die Rot-Kreuz-Tafel hat 1 Fuß und 6 Zoll x 2 Fuß.
Bild 31b: Skizze für eine weiße nicht unterbrochene Linie auf der Fahrbahn neben einer weißen unterbrochenen Linien. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1165. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Außerdem: Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 29. März 1956. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 1c: Baustelle. Nach einem Vorbild aus dem zwischen 1953 und 1956 gedruckten Prospekt eines Herstellers. Dieses Schild war in der StVO von 1953 nicht abgebildet und beschrieben. Es kam erst etwas später – jedoch vor 1956 – in den Katalog.
Bild 36: Schild für Laternen an Überspannungen – Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1230. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 366. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 9: Zweistreifige Bake (links). Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Als Rot wurde das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1224. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953. Identisch in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, S. 354. Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956.
Bild 47: Vor-Wegweiser. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1234. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Autobahn-Entfernungstafel aus der amerikanischen Besatzungszeit nach 1945. Nach einem Standbild aus einem historischen Film. Das Schild war an der heutigen Bundesautobahn 8 aufgestellt. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben.
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten - 15 km. Nach einem Originalschild der Zeit.
Bild 43: Wegweiser für unbefestigte Straßen. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1233. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 49: Vor-Wegweiser. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1234. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Bild 34: Hilfsposten. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Das Zeichen war 500 x 700 mm groß.
Bild 30a: Halt! Vorfahrt achten! Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1228. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937, 4. Auflage, Dezember 1942. Es hieß in Elsners Taschen-Jahrbuch für den Straßenbau 1954: „Für Form und Abmessungen der Leitsteine und Kilometersteine gelten die vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL).“ Zuätzlich deffiniert wurde daß, wenn der Naturstein zu dunkel ausfallen sollte, dieser hell zu streichen war. (Paul Trapp: Was der Straßenwärter von Leiteinrichtungen wissen muß! In: ÖTV-Presse. Zentralorgan der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 5, 1954, S. 78 ff.; hier: S. 78.). Außerdem sollten die Steine nur an der Außenseite von Kurven sowie an Wegeeinmündungen und Kreuzungen Anstriche erhalten. Der Anstrich für Leitsteine bestand wie bereits 1942 vorgegeben, aus einem 0,20 Meter hohem weißen Kopf und gleich darunter ein 0,12 Meter hoher schwarzer Strich (Rudolf Kraus: Die Straße. Leitfaden für den Unterricht an höheren technischen Lehranstalten. Braun, Karlsruhe 1951, S. 52.). Wie auch die konkreten Angaben im Taschenbuch für Bauingenieure beweisen, blieben auch die Abmessungen der Leitsteine identisch mit der ursprünglichen Richtlinie von 1942 (Ferdinand Schleicher (Hrsg.): Taschenbuch für Bauingenieure, Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1955, S. 503.). DIe Straßennummerierung befand sich allerdings nun nicht mehr auf den Leitsteinen sondern auf speziell behauenen oder aus Beton gegossenen Kilometersteinen, wobei die dem Verkehr zugewandte breitere Seite die Kilometerzahl und die Schmalseite zur Straße hin die aufgemalte schwarze Nummerierung auf gelbem Grund besaß (Paul Trapp: Was der Straßenwärter von Leiteinrichtungen wissen muß! In: ÖTV-Presse. Zentralorgan der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 5, 1954, S. 78 ff.; hier: S. 111.). Auch 1964 hatte sich an den Angaben nichts verändert. Dazu gibt das Straßenbau-Taschenbuch genaue Auskunft. Quelle: Arthur Lämmlein (Hrsg.): Straßenbau-Taschenbuch Franckh, Stuttgart 1964, S. 426.
Bild 23: Parkverbot. Die Abbildung hält sich genau an die Vermaßung aus dem Bundesgesetzblatt. Farbton nach dem damals zugrundegelegten RAL-Farbtonregister 840 R. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1227. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1226.
Autobahn-Ferndistanzschild, entzerrt und gezeichnet nach einem Photo von 1956. Das Schild stand an der A4 kurz vor Ende der Autobahn bei Obersuhl. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.