Steinkrebs1
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SteinkrebsDer Steinkrebs oder Bachkrebs ist die kleinste europäische Flusskrebsart. Er besiedelt typischerweise sommerkalte Fließgewässer mit steinigem Substrat, die frei von organischer Belastung und kommunalen Abwässern sind. Außerdem besiedelt der Steinkrebs die Uferbereiche von Seen in höher liegenden Regionen. Auf organische und chemische Verschmutzung, besonders auf Insektizide, reagiert er empfindlich. .. weiterlesen
Gebiete zwischen Bisingen, Haigerloch und RosenfeldDas Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) Gebiete zwischen Bisingen, Haigerloch und Rosenfeld in Baden-Württemberg wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Stromberg (FFH-Gebiet)Das FFH-Gebiet Stromberg liegt in der Mitte von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 zur Ausweisung vorgeschlagen und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Oktober 2018 ausgewiesen. .. weiterlesen
Bodensee Hinterland bei ÜberlingenDas Gebiet Bodensee Hinterland bei Überlingen ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. .. weiterlesen
Donau zwischen Riedlingen und SigmaringenDas Gebiet Donau zwischen Riedlingen und Sigmaringen ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Pfrunger Ried und Seen bei IllmenseeDas Gebiet Pfrunger Ried und Seen bei Illmensee ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. .. weiterlesen
Feuchtgebiete bei Waldburg und KißleggDas Gebiet Feuchtgebiete bei Waldburg und Kißlegg ist ein 2015 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet förmlich ausgewiesen. .. weiterlesen