Leitpfosten, StVO 1957


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Beschreibung:
Leitpfosten. Auf dem Internationalen Kongress für Verkehrssicherheit, der vom 21. bis 23. September 1958 in Kopenhagen stattfand, wurden auf Basis der „Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 11. Februar 1956“ erstmals in der Bundesrepublik Deutschland neue Verkehrszeichen und neue Gestaltungsvorgaben für Autobahnen durch Fritz Heller, Ministerialrat vom Bundesverkehrsministerium, bekanntgegeben. Gleichzeitig wurden die Fahrbahnmarkierungen an das europäische Übereinkommen über Straßenmarkierungen vom 13. Dezember 1957 und an die Empfehlungen von Sachverständigengruppen angepasst und die Einführung der Europastraßennummerierung bekannt gegeben.
Hinweise für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leiteinrichtungen (HLB), Abschnitt 5: Leitpfosten, 16. März 1957:
  • 5.1 Die Leitpfosten sind eine aus den Leitsteinen und Leitpflöcken entwickelte Leiteinrichtung, die die seitliche Grenze des Verkehrsraumes und den Verlauf der Straße anzeigt. Leitpfosten sind künftig bei Straßen mit mittlerem und starkem Verkehr an Stelle der Leitsteine und Leitpflöcke anzuwenden.
  • 5.21 Die Leitpfosten sind 12 cm breite weiße Pfosten mit einem Tageskennzeichen und einem Nachtkennzeichen für Kraftfahrer. Ihre Höhe beträgt 100 cm über dem Fahrbahnrand. Sie werden aus Beton oder Stahlblech hergestellt (Bild 4). Holz ist in waldreichen Gegenden ausnahmsweise zugelassen. Kunststoffe können in der Form der Beton- und Stahlblechausführungen verwendet werden.
  • 5.22 Um besonders deutlich erkennbar zu sein, werden die Sichtflächen der Leitpfosten der Fahrbahn zugewendet. Die Leitpfosten haben deshalb einen winkelförmigen Grundriß. Der Scheitel des Winkels befindet sich an der auf der Straßenseite befindlichen Kante des Leitpfostens. Der Winkel beträgt 30° (Bild 5). Leitpfosten aus Holz können einen runden Querschnitt und einen Durchmesser von 12–14 cm haben.
  • 5.31 Das Tageskennzeichen ist ein 25 cm hoher schwarzer Streifen, der, mit einer Neigung von 30° von der Außenseite der Straße nach der Fahrbahnseite fallend, unter einem 20 cm hohen weißen Kopf angebracht ist. Durch diese Neigung des Streifens unterscheiden sich die Leitpfosten auf der linken und auf der rechten Seite der Straße. Dies erleichtert in Krümmungen das Zurechtfinden vor allem bei Neuschnee und Nebel. Die schwarze Farbe hebt das darin befindliche Reflexzeichen aufgrund des starken Kontrastes sehr deutlich hervor.
  • 5.32 Als Nachtkennzeichen dienen Reflexzeichen. Sie sind auf der rechten Seite als senkrecht stehendes Rechteck mit den Maßen 4 x 18 cm ausgebildet. Auf der linken Seite wird das Nachtkennzeichen durch zwei im Abstand von 10 cm übereinander angebrachten runden Reflexzeichen vom Durchmesser 6 cm dargestellt. Die Nachtkennzeichen sind im Regelfalle auf beiden Seiten weiß.
  • 5.33 Zur Fahrbahn einspringende Abschnitte des Straßenrandes erhalten Leitpfosten mit gelben Nachtkennzeichen. Das gleiche gilt für die Eckpfosten an Straßeneinmündungen.
  • 5.34 Für die weißen Reflexzeichen sind Reflexstoffe zu wählen, die das Licht in der Farbe der Scheinwerfer zum Ausgangspunkt zurückstrahlen, für die gelben Reflexzeichen solche, die das Licht im Farbton 1007 RAL–840 R oder einem möglichst ähnlichen Farbton zurückwerfen.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Fritz Heller: Neue Ausführungen von Markierungen und Verkehrszeichen auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Autostraße 4, 1959, S. 80. Siehe auch: Hinweise für die Anordnung und Ausführung von senkrechten Leiteinrichtungen (HLB), Abschnitt 5: Leitpfosten, 16. März 1957
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