Kammmolchmaennchen
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Bodenseehinterland zwischen Salem und MarkdorfDas Gebiet Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. .. weiterlesen
Tiefental und SchmiechtalDas FFH-Gebiet Tiefental und Schmiechtal ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018 wurde das Gebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Donau zwischen Munderkingen und Ulm und nördliche IllerDas FFH-Gebiet Donau zwischen Munderkingen und Ulm und nördliche Iller liegt im Osten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch das Regierungspräsidium Tübingen angemeldet. Von 2005 bis 2015 bestanden drei angemeldete Gebiete, nämlich Donautal bei Ulm, Donau zwischen Munderkingen und Erbach sowie Illertal. Die LUBW hat die drei Gebiete 2015 zusammengefasst, wobei sich die geschützten Flächen praktisch nicht verändert haben. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Feuchtgebiete um Bad SchussenriedDas Gebiet Feuchtgebiete um Bad Schussenried ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Feuchtgebietskomplexe nördlich IsnyDas FFH-Gebiet Feuchtgebietskomplexe nördlich Isny liegt im Südosten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Bodensee Hinterland bei ÜberlingenDas Gebiet Bodensee Hinterland bei Überlingen ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. .. weiterlesen
Baar, Eschach und SüdostschwarzwaldDas FFH-Gebiet Baar, Eschach und Südostschwarzwald liegt im Süden von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch die Zusammenlegung von drei bereits bestehenden FFH-Gebieten durch das Regierungspräsidium Freiburg ausgewiesen. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 25. Oktober 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen