Dicranum viride (a, 144607-474851) 2043
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Donau zwischen Munderkingen und Ulm und nördliche IllerDas FFH-Gebiet Donau zwischen Munderkingen und Ulm und nördliche Iller liegt im Osten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch das Regierungspräsidium Tübingen angemeldet. Von 2005 bis 2015 bestanden drei angemeldete Gebiete, nämlich Donautal bei Ulm, Donau zwischen Munderkingen und Erbach sowie Illertal. Die LUBW hat die drei Gebiete 2015 zusammengefasst, wobei sich die geschützten Flächen praktisch nicht verändert haben. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Bodenseehinterland zwischen Salem und MarkdorfDas Gebiet Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. .. weiterlesen
Münsinger AlbDas FFH-Gebiet Münsinger Alb liegt im Osten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch die Zusammenlegung von zwei bereits bestehenden FFH-Gebieten zur Ausweisung angemeldet und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, ausgewiesen. .. weiterlesen
Albvorland bei Mössingen und ReutlingenDas FFH-Gebiet Albvorland bei Mössingen und Reutlingen liegt im zentralen Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch Zusammenlegung der zwei bereits bestehenden FFH-Gebiete Albvorland bei Mössingen sowie Mittleres Albvorland bei Reutlingen zur Ausweisung vorgeschlagen und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, ausgewiesen. .. weiterlesen
Glastal, Großer Buchwald und TautschbuchDas FFH-Gebiet Glastal, Großer Buchwald und Tautschbuch entstand 2015 durch die Zusammenlegung der zwei bereits bestehenden FFH-Gebiete Zwiefaltener Alb sowie Großer Buchwald und Tautschbuch im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Diese ehemaligen Gebiete wurden bereits im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet ausgewiesen. .. weiterlesen
Stromberg (FFH-Gebiet)Das FFH-Gebiet Stromberg liegt in der Mitte von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 zur Ausweisung vorgeschlagen und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Oktober 2018 ausgewiesen. .. weiterlesen
Blau und Kleine LauterDas FFH-Gebiet Blau und Kleine Lauter liegt im Osten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen zur Ausweisung angemeldet und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, ausgewiesen. .. weiterlesen