Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

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Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (SSG) ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum Landesbetrieb Vermögen und Bau der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung im Finanzministerium Baden-Württemberg gehört.[1] Die SSG verwalten und vermarkten die bedeutendsten Schlösser, Burgen, Klöster und Gärten im Besitz des Landes Baden-Württemberg.

Zum 1. Januar 2009 wurde die seit 1987 bestehende SSG in eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt.

Aufgaben und Struktur

Die SSG besteht aus der Zentrale in Bruchsal sowie elf Schloss- und Klosterverwaltungen. Die Geschäftsführung teilen sich Patricia Alberth und Manuel Liehr.[2] Insgesamt verwalten und vermarkten 221 Mitarbeiter und 230 Saisonkräfte 62 Kulturdenkmäler.[3] Die Monumente werden unterteilt in Schlösser, Gärten, Burgen, Klöster und Kleinode. Zu den Kleinoden zählen derzeit sieben Objekte, darunter die Grabkapelle auf dem Württemberg, die Römerbadruine Badenweiler, das Freilichtmuseum Heuneburg (keltische Höhensiedlung) und die Großherzogliche Grabkapelle Karlsruhe.[4]

Die wesentliche Aufgabe ist die publikumswirksame Präsentation und Vermarktung der landeseigenen Kulturobjekte. Die Verbindung der Bevölkerung mit dem historischen Erbe des Landes soll gestärkt und im Bewusstsein der Bevölkerung verwurzelt werden. Baden-Württemberg möchte sich als führender Standort von Schlössern, Klöstern, Gärten und Burgen präsentieren. Dafür betreiben die SSG die wissenschaftliche Erforschung sowie die Konservierung und Restaurierung der Gebäude und Kunstwerke.

Die Zentrale in Bruchsal besteht aus den zentralen Geschäftsbereichen „Verwaltung (OPH)“, „Kommunikation und Marketing“, „Sammlungen und Vermittlung“, „Objektmanagement“ und „Historische Gärten“. Von hier aus werden die elf Ortsverwaltungen betreut, die meist mehrere historische Baudenkmäler vereinen und für den laufenden Betrieb vor Ort zuständig sind.

Schlösser, Burgen und Klöster unter der SSG

Folgende Schloss- (SV) und Klosterverwaltungen (KV) gehören zu den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg:

Schlossverwaltung Heidelberg

Zuständig für

Schlossverwaltung Mannheim

Zuständig für

Schlossverwaltung Schwetzingen

Zuständig für

Schlossverwaltung Rastatt

Zuständig für

Schlossverwaltung Bruchsal

Zuständig für:

Klosterverwaltung Maulbronn

Zuständig für:

Schlossverwaltung Ludwigsburg

Zuständig für

Klosterverwaltung Bebenhausen

Zuständig für:

Schlossverwaltung Weikersheim

Zuständig für

Klosterverwaltung Wiblingen/Schussenried

Zuständig für

Schlossverwaltung Salem

Zuständig für:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Website Vermögens- und Hochbauverwaltung, abgerufen am 21. Februar 2017
  2. SSG: Wir über uns / Impressum. Abgerufen am 15. März 2021.
  3. SSG: Wer wir sind – Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. Abgerufen am 15. März 2021.
  4. SSG: Erleben Sie das kulturelle Erbe unseres Landes – Unsere Kleinode. Abgerufen am 15. März 2021.

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