Kaliumarsenit

Strukturformel
Keine Zeichnung vorhanden
Allgemeines
NameKaliumarsenit
Andere Namen
  • Kaliumorthoarsenit
  • Kalium-o-arsenit
  • Kaliumarsenat(III)
  • Kaliumarsonat
SummenformelK3AsO3
Kurzbeschreibung

weißes hygroskopisches Pulver[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer10124-50-2
EG-Nummer233-337-9
ECHA-InfoCard100.030.294
PubChem76957228
ChemSpider32699792
WikidataQ27280052
Eigenschaften
Molare Masse146,02 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

2,876 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

Zersetzung bei 300 °C (unterhalb Schmelzpunkt)[1]

Löslichkeit

leicht löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
GefahrensymbolGefahrensymbol

Gefahr

H- und P-SätzeH: 331​‐​301​‐​410
P: ?
MAK

aufgehoben, da karzinogen[1]

Toxikologische Daten
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Kaliumarsenit (genauer Kaliumorthoarsenit) ist eine anorganisch-chemische Verbindung. Es ist das Kaliumsalz der Arsenigen Säure.

Eigenschaften

Kaliumarsenit ist ein weißes, nicht brennbares Pulver, das sich leicht in Wasser löst. Unter Hitzeeinwirkung und bei Kontakt mit dem Kohlendioxid der Luft zersetzt es sich unter Freisetzung von giftigen, arsenhaltigen Dämpfen. Kaliumarsenit bildet mit Säuren Arsin.

Sicherheitshinweise

Eine Vergiftung mit Kaliumarsenit ist bereits in geringer Dosierung tödlich. Der Stoff kann oral (über den Mund) oder über die Atemwege aufgenommen werden. Akute Symptome einer Vergiftung sind Bauchschmerzen, brennendes Gefühl im Hals und in der Brust, Erbrechen, Durchfall, Schwindel, Kopfschmerzen, Schock oder Kollaps. Kaliumarsenit verändert das Erbgut und wirkt stark krebserregend.

Verwandte Verbindungen

  • Kaliummetaarsenit, KAsO2
  • Kaliumarsenat K3AsO4

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h Eintrag zu Kaliumarsenit in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 16. Februar 2017. (JavaScript erforderlich)
  2. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.

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