Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Osterreich  Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Österreichische Behörde
Staatliche EbeneBund
Stellung der BehördeBundesministerium
Gründung23. März 1848[1]
HauptsitzWien 1, Minoritenplatz 5
Behörden­leitungMartin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Haushaltsvolumen15,59 Mrd. EUR (2022)[2]
Websitewww.bmbwf.gv.at
Amtssitz ist das Palais Starhemberg am Minoritenplatz

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (kurz BMBWF), auch Bildungs- oder Unterrichtsministerium, ist das für das Schulwesen und die Universitäten zuständige Bundesministerium der Republik Österreich. Es ist vergleichbar mit dem deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Geschichte

Das Unterrichtsministerium ist eines der ältesten Ministerien Österreichs. Es wurde im Kaisertum 1848 (Revolution) als k.k. Ministerium des öffentlichen Unterrichts gegründet und wurde von 1849 an im Palais Rottal in Wien als k.k. Ministerium für Cultus und Unterricht geführt. Von 1867 (Ausgleich) an war das Ministerium nur für Cisleithanien zuständig; Transleithanien regelte die Materie nun eigenständig. 1919–1923, am Beginn der Ersten Republik, war das Ministerium mit dem Innenministerium in einem gemeinsamen Ressort verbunden, dann wurde das Unterrichtsministerium wieder eigenständig und blieb dies von 1945 an auch in der Zweiten Republik. Am 24. Juli 1970 wurden die Wissenschaftsagenden in der Bundesregierung Kreisky I in das neu gegründete Wissenschaftsministerium ausgegliedert. Nur von 2000 bis Jänner 2007 gab es in den Bundesregierungen Schüssel I und Schüssel II wieder ein Gesamt-Bildungsministerium zusammen mit kulturellen Angelegenheiten. Mit 1. März 2014 ist das Unterrichtsministerium hervorgegangen aus dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, die Frauenagenden wurden zu diesem Zeitpunkt aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes übernommen. Bis 30. Juni 2016 war die Bezeichnung Bundesministerium für Bildung und Frauen, per 1. Juli 2016 wurden die Agenden für Frauen und Gleichstellung in das Gesundheitsministerium, nunmehr als Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) bezeichnet, übertragen. Mit Jänner 2018 wurde erneut ein Gesamt-Bildungsministerium geschaffen.

ZeitraumUnterrichtsministeriumWissenschaftsministerium
1848Ministerium des öffentlichen Unterrichts[3] 
1849Ministerium für Cultus und Unterricht[3]
1861–1867sistiert[3]
1867–1918Ministerium für Kultus und Unterricht[3]
1918–1920Staatsamt für Inneres und Unterricht
1919–1923Bundesministerium für Inneres und Unterricht
1923–1938
1945–1971
Bundesministerium für Unterricht
Innenpolitik dem Bundeskanzleramt eingegliedert
1971–1984Bundesministerium für Unterricht und Kunst
Kunstangelegenheiten in Abgrenzung zum neuen Wissenschaftsministerium betont
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
von Kreisky neu begründet
1985–1991Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport
Sportressort von Sinowatz betont[4]
1991–1994Bundesministerium für Unterricht und Kunst
Sportressort in das neue Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz eingegliedert
1994–1996Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (BMUK)Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Kunstangelegenheiten vom Unterrichtsministerium
1996–1997Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
Verkehrspolitik vom aufgelösten Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
1997–2000Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
Die Kunstagenden wurden 1997 an das Bundeskanzleramt übergeben.
2000–2007
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (bm:bwk)
In der Regierung Schüssel I wurden die Wissenschaftsagenden in das bisherige Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten eingegliedert; die Verkehrsagenden wurden dem neu geschaffenen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zugeteilt.
2007–2014

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (bm:ukk)
   Bundesministerin für Frauen, Medien und Regionalpolitik am Bundeskanzleramt

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
2014–2016
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Öffentlicher Dienst am Bundeskanzleramt   Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF)
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW)
2016–2018
Bundesministerium für Bildung (BMB)   Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
2018–Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Aufgaben

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist zuständig für:[5]

  • Koordination im Bereich der Elementarpädagogik
  • Schulwesen einschließlich Schulerhaltung
  • Schulerrichtung und Schulauflassung mit Ausnahme der Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen
  • Erziehungswesen in den Angelegenheiten der Schülerheime
  • Aus- und Weiterbildung sowie Dienstprüfung der Lehrer
  • Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Dienstrechts und der Erstellung der Stellenpläne für Landeslehrer, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus fällt;
  • Kindergarten- und Hortwesen.
  • Angelegenheiten der Pädagogischen Hochschulen.
  • Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre
    • Angelegenheiten der Universitäten, einschließlich betriebswirtschaftlicher Angelegenheiten sowie Angelegenheiten der Kostenbeteiligung des Bundes an der Errichtung, Ausgestaltung und dem Betrieb von Universitätskliniken.
    • Angelegenheiten der Fachhochschulen (Fachhochschul-Studiengänge).
    • Angelegenheiten anderer wissenschaftlicher Anstalten und Forschungseinrichtungen einschließlich der österreichischen Akademie der Wissenschaften.
    • Angelegenheiten der wissenschaftlichen Berufsvorbildung, Berufsausbildung und Berufsfortbildung.
    • Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesens.
    • Angelegenheiten der studentischen Interessenvertretung und der Studienbeihilfen und Stipendien.
    • Angelegenheiten der Studentenmensen sowie der Förderung des Baus von Studentenheimen.
    • Angelegenheiten der wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen.
    • Angelegenheiten der wissenschaftlichen Forschung und der internationalen Mobilitätsprogramme, des Europäischen Forschungsraums sowie der europäischen Rahmenprogramme.
  • Lebenswissenschaften und Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch.
  • Angelegenheiten der schulischen und wissenschaftlichen Stiftungen und Fonds. Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.
  • Angelegenheiten der Volksbildung.

Struktur

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist wie folgt gegliedert:[6]

  • Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
    • Kabinett des Herrn Bundesministers
    • Interne Revision
    • Ombudsstelle für Studierende
    • Ombudsstelle für Schulen
    • Ombudsstelle für Wertefragen und Kulturkonflikte
    • Datenschutzbeauftragte
    • Ressortsprecherin
    • Chief Digital Officer (CDO)
    • Koordination Menschenrechte
  • Generalsekretär
    • Gruppe Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll
      • Abteilung Kom 1: Kommunikation, Bürgerservice
      • Abteilung Kom 2: Öffentlichkeitsarbeit/Wissenschaftskommunikation
      • Abteilung Kom 3: Protokoll, Veranstaltungen und Staatspreise
    • Präsidialsektion: Präsidialagenden; Digitalisierung; Gleichstellung und Diversitätsmanagement
      • Abteilung Präs/1: Gleichstellung und Diversitätsmanagement
      • Gruppe Präs/A: Budget und Infrastruktur
        • Abteilung Präs/2: Budgetangelegenheiten Bildung – UG 30; Gesamtkoordination aller budgetrelevanten Maßnahmen
        • Abteilung Präs/3: Budget Wissenschaft und Forschung – UG 31
        • Abteilung Präs/4: Facility Management – Zentralstelle
        • Abteilung Präs/5: Zentrale Dienste
      • Gruppe Präs/B: Personal und Recht
        • Abteilung Präs/6: Personalangelegenheiten UG 30 – Zentralstelle
        • Abteilung Präs/7: Personalangelegenheiten UG 31; Allgemeines Personalrecht der Universitäten und Auszeichnungsangelegenheiten
        • Abteilung Präs/8: Personal- und Organisationsentwicklung für das Ressort
        • Abteilung Präs/9: Verbindungsdienste
        • Abteilung Präs/10: Verbindungsdienste zu RH und VA, Amtshaftung, soziale Schülerangelegenheiten
      • Gruppe Präs/C: IT, Digitalisierung und Medien
        • Abteilung Präs/11: IT-Verwaltungsapplikationen, Digitale Schulverwaltung, IT-Datenerhebung
        • Abteilung Präs/12: IT-Infrastruktur, IT-Services, Bildungstechnologien UG 30
        • Abteilung Präs/13: Informations- und Kommunikationstechnologie UG 31
        • Abteilung Präs/14: Bildungsmedien
        • Abteilung Präs/15: IT-Didaktik
    • Sektion I: Allgemeinbildung und Berufsbildung
      • Abteilung I/1: Grundsatzabteilung und überfachliche Kompetenzen, Schulpartnerschaft, ganztägige Schulformen
      • Abteilung I/2: Schulpsychologie, Gesundheitsförderung und psychosoziale Unterstützung, Bildungsberatung
      • Abteilung I/3: Sprachliche Bildung, Diversität und Minderheitenschulwesen
      • Gruppe I/A: Elementarpädagogik, Allgemein bildende Schulen, Kunst und Sport
        • Abteilung I/4: Elementarpädagogik, Sozialpädagogik, vorschulische Integration
        • Abteilung I/5: Allgemein bildende Pflichtschulen
        • Abteilung I/6: Allgemein bildende höhere Schulen
        • Abteilung I/7: Schul- und Universitätssport
        • Abteilung I/8: Kunst- und Kulturvermittlung für Schulen
        • Abteilung I/9: Koordination Schulärztlicher Dienst
      • Gruppe I/B: Berufsbildende Schulen und Erwachsenenbildung
        • Abteilung I/10: Berufsschulen und Polytechnische Schulen
        • Abteilung I/11: Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen
        • Abteilung I/12: Kaufmännische Schulen
        • Abteilung I/13: Humanberufliche Schulen; land- und forstwirtschaftliche höhere Schulen
        • Abteilung I/14: Erwachsenenbildung
        • Abteilung I/15: Grundsatzfragen Berufsbildung, schulartenübergreifende Reformvorhaben, Umsetzung europäischer Berufsbildungspolitik
    • Sektion II: Personalentwicklung, Pädagogische Hochschulen, Schulerhaltung und Legistik
      • Gruppe II/A: Personalcontrolling, Legistik und Schulrecht
        • Abteilung II/1: Personalplan- und Budgetangelegenheiten für das Bundespersonal
        • Abteilung II/2: Personalplan- und Budgetangelegenheiten für Landeslehrpersonen
        • Abteilung II/3: Schulrechtslegistik
        • Abteilung II/4: Schulrechtsvollzug
        • Abteilung II/5: Dienst- und besoldungsrechtliche Legistik
      • Gruppe II/B: Personalentwicklung von Pädagog
        • Abteilung II/6: Steuerung und Digitalisierung der Pädagogischen Hochschulen
        • Abteilung II/7: Pädagogenausbildung, Forschung, Internationales
        • Abteilung II/8: Personalentwicklung von Pädagogen und schulischem Unterstützungspersonal und Schulleitungen
      • Gruppe II/C: Personalvollzug und Schulerhaltung
        • Abteilung II/9: Personalangelegenheiten der Pädagogischen Hochschulen
        • Abteilung II/10: Personalangelegenheiten des Verwaltungspersonals der nachgeordneten Dienststellen und -behörden
        • Abteilung II/11: Personalangelegenheiten der AHS und der Bildungsanstalten
        • Abteilung II/12: Personalangelegenheiten der BMHS, der Schulaufsicht und der Zentrallehranstalten
        • Abteilung II/13: Internationale Mobilitätsprogramme für Lehrende
        • Abteilung II/14: Schulerhaltung für Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Pädagogische Hochschulen
        • Abteilung II/15: Schulerhaltung für Burgenland, Steiermark, Vorarlberg, Wien und Pädagogische Hochschulen
        • Abteilung II/16: Sachaufwand Bundesschulen und Förderabrechnungen
    • Sektion III: Bildungsentwicklung und Bildungsmonitoring
      • Abteilung III/1: EU-Bildungszusammenarbeit und multilaterale Angelegenheiten
      • Abteilung III/2: Rechtliche EU-Angelegenheiten
      • Abteilung III/3: Bildungsentwicklung und -controlling
      • Abteilung III/4: Bildungsstatistik und -monitoring
      • Abteilung III/5: Qualitätsentwicklung und -sicherung
      • Abteilung III/6: Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung / Reife- und Diplomprüfung
      • Abteilung III/7: Externe Evaluation von Schulen
    • Sektion IV: Universitäten und Fachhochschulen
      • Abteilung IV/RAUM: Raum, nachhaltige Raumplanung, hochschulische Lernwelten
      • Abteilung IV/1: Universitäts- bzw. Hochschulplanung
      • Gruppe IV/A: Institutionelle Universitäts- und Hochschul-Governance
        • Abteilung IV/2: Medizinische Universitäten
        • Abteilung IV/3: Technische Universitäten: Wien und Graz; Montanuniversität Leoben; Berichtswesen
        • Abteilung IV/4: Universitäten: BOKU, VETMED, WU, Klagenfurt, Linz; Entwicklungspläne, Wissensbilanzen
        • Abteilung IV/5: Universitäten: Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg; Koordinationsfragen im Bereich Lehre/Studien
        • Abteilung IV/6: Universitäten der Künste; Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen – Universitäten; Open Science; Urheberrecht; Neue Medien und E-Learning; Studierende mit Behinderung
        • Abteilung IV/7: Fachhochschulsektor, Privathochschulen, Qualitätssicherung, Akkreditierung, Donau-Universität Krems
        • Abteilung IV/8: Angelegenheiten der Finanzierung und Controlling der Universitäten
      • Gruppe IV/B: Hochschulrecht, strukturelle Universitäts- und Hochschul-Governance, Studierendenservices
        • Abteilung IV/9: Rechtsfragen und Rechtsentwicklung und Internationales Hochschulrecht
        • Abteilung IV/10: Hochschulstatistik, Evidenzen zur Universitätssteuerung
        • Abteilung IV/11: Europäischer Hochschulraum, EU-Bildungsprogramme, Bologna-Prozess und Mobilität
        • Abteilung IV/12: Förderung und Beratung für Studierende
        • Abteilung IV/13: Evidenzbasierte Hochschulentwicklung (Evaluierungen, Expertisen, empirische Erhebungen)
    • Sektion V: Wissenschaftliche Forschung; Internationale Angelegenheiten
      • Abteilung V/1: Forschung, Technologie, Innovation: Strategie, Berichtswesen, Wissenstransfer aus Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen
      • Abteilung V/2: Rechts- und Budgetangelegenheiten, Controlling – Sektion V
      • Abteilung V/3: Grundlagenforschung (MINT) und Forschungsinfrastrukturen
      • Abteilung V/4: Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK)
      • Abteilung V/5: EU- und OECD-Forschungspolitik
      • Abteilung V/6: Internationale Forschungskooperationen und Science Diplomacy
      • Abteilung V/7: Internationalisierung der Universitäten und Fachhochschulen sowie Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
      • Abteilung V/8: Bilaterale internationale Angelegenheiten Bildung; Holocaust-Education – international
      • Abteilung V/9: Angelegenheiten der Forschungsförderung

Geschäftsbereiche

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat insbesondere folgende nachgeordnete Dienststellen:

  • Geologische Bundesanstalt
  • Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik
  • 9 Bildungsdirektionen (diesen sind die Bundesschulen mit Ausnahme der Zentrallehranstalten nachgeordnet)
  • Bundesinstitut für Erwachsenenbildung (bifeb)
  • Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen
  • Bundesheim und Seminarzentrum Raach
  • Bundesschullandheim Mariazell
  • Bundesschullandheim Radstadt
  • Bundesschullandheim Saalbach
  • Zentrale für Sportgeräteverleih und Sportplatzwartung Universitätssportzentrum Schmelz (USZ)
  • Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung
  • Österreichischer Wissenschaftsrat
  • Pädagogische Hochschulen Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien
  • Psychologische Studierendenberatungen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien
  • Studienbeihilfebehörde mit den Stipendienstellen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien
  • Unisport Austria
  • Zentrallehranstalten:
    • Höhere Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie
    • Höhere Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie
    • Höhere Graphische Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt
    • Höhere Technische Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt, Technologisches Gewerbemuseum

Das Bundesministerium ist Aufsichtsbehörde insbesondere gegenüber folgenden Rechtsträgern:

Bundesminister

Commons: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Elmar Schübl, Harald Heppner: Universitäten in Zeiten des Umbruchs: Fallstudien über das mittlere und östliche Europa im 20. Jahrhundert (= Transkulturelle Forschungen an den Österreich-Bibliotheken im Ausland. Band 5). LIT Verlag, Münster 2011, ISBN 978-3-643-50352-7, S. 16.
  2. Bundesfinanzgesetz 2022. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 5. März 2022 (Seite 16).
  3. a b c d Wendepunkte und Kontinuitäten. Zäsuren der demokratischen Entwicklung in der österreichischen Geschichte. In: Forum Politische Bildung (Hrsg.): Sonderband der Informationen zur Politischen Bildung. 1998, 1848: Einrichtung des Unterrichtsministeriums, S. 22–41 (politischebildung.com [PDF]).
    Schreibweise Ministerium für Kultus und Unterricht ab ca. der Jahrhundertwende üblicher
  4. BGBl. Nr. 439/1984: Änderung des Bundesministeriengesetzes 1973 und des ÖIG-Gesetzes sowie Erlassung damit zusammenhängender Bestimmungen über den Wirkungsbereich einzelner Bundesministerien, in Kraft getreten 1. Jänner 1985
  5. Bundesministeriengesetz 1986. Abgerufen am 29. Januar 2020.
  6. Geschäfts- und Personaleinteilung. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1. Juli 2021, abgerufen am 5. Dezember 2021.

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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