Bundesministerium für Landesverteidigung

Osterreich  Bundesministerium für Landesverteidigung
Österreichische Behörde
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Staatliche EbeneBund
Stellung der BehördeBundesministerium
Gründung15. Juli 1956 Bundesministerium für Landesverteidigung
HauptsitzWien 9, Roßauer Lände 1
Behörden­leitungKlaudia Tanner, Bundesministerin für Landesverteidigung
Haushaltsvolumen2,71 Mrd. EUR (2022)[1]
Websitebmlv.gv.at/
Klaudia Tanner, Bundesministerin für Landesverteidigung
Sitz des BMLV in der Rossauer Kaserne

Das Bundesministerium für Landesverteidigung (kurz BMLV oder Verteidigungsministerium) ist das für militärische Angelegen­heiten, insbesondere das österreichische Bundesheer, zuständige Bundesministerium der Republik Österreich.

Geschichte

Zur Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie waren ein k.u.k. Kriegsministerium, das für die gesamte Monarchie zuständig war, und ein k.k. Ministerium für Landesverteidigung, das nur der Österreichischen Reichshälfte diente, eingerichtet. Von 1918 bis 1920 bestand ein Staatsamt für Heereswesen, von 1920 bis 1936 ein Bundesministerium für Heereswesen, von 1936 bis 1938 hieß die Behörde Bundesministerium für Landesverteidigung. In der Zeit der Zugehörigkeit zum Großdeutschen Reich existierte keine eigene österreichische Behörde. Von 1945 bis 1956, also in der Zeit der durch die Besatzungsmächte fremdkontrollierten Republik Österreich waren die Agenden der Landesverteidigung Sache des Amtes für Landesverteidigung, einer Sektion im Bundeskanzleramt. Am 11. Juli 1956 wurde wieder ein eigenes Ministerium eingerichtet, das bis 2009 Bundesministerium für Landesverteidigung hieß.

In der Bundesregierung Faymann I wurden die bisher im Bundeskanzleramt angesiedelten Sportagenden dem Verteidigungsministerium angeschlossen. Sport wurde erstmals 1966 gesetzlich als Angelegenheit des Bundesministeriums für Unterricht erwähnt, 1984 kam durch die Bezeichnung Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport erstmals Sport in einer Ministeriumsbezeichnung vor. 1991 gelangte Sport zum Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, 1995 zum Bundeskanzleramt, 2000 zum Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, 2003 wieder zum Bundeskanzleramt und schließlich 2009 zum Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.[2] 2018 wurden die Sportagenden Teil des neu geschaffenen Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport, wodurch das Verteidigungsministerium wieder den Namen Bundesministerium für Landesverteidigung erhielt.

Seit Juni 2021 wird das Bundesministerium für Landesverteidigung in eine neue Struktur übergeleitet. Aus fünf Sektionen (inklusive Ebene Generalstab) sollen drei Generaldirektionen (Präsidialdirektion, Generaldirektion für Verteidigungspolitik und Generaldirektion für Landesverteidigung) gebildet werden.[3][4]

Im April 2023 bestellte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner die Mitglieder der neuen "Beschaffungs-Prüfkommission" (BPK), welche die künftigen Beschaffungsvorgänge prüfen wird. Die Kommission wird für die „Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung sowie einer sparsamen und zweckmäßigen Gebarung von Beschaffungsvorhaben“ zuständig sein. Die Mitglieder der Kommission können im Rahmen ihres Amtes selbstständig und unabhängig handeln.[5] Auch im April 2023 wurde der Landesverteidigungsbericht (LV-Bericht) 2022 gemäß Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV-FinG) dem Nationalrat vorgelegt. Der LV-Bericht dient der Information über Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fähigkeiten des österreichischen Bundesheers (ÖBH) zur Abwehr gegenwärtiger und im Planungshorizont von zehn Jahren und darüber hinaus erwartbaren Bedrohungen.[6]

Im Oktober 2023 wurde der Landesverteidigungsbericht 2023 veröffentlicht, der die strategische Perspektive für das ÖBH im Jahr 2032+ beinhaltet. Der Wiederaufbau der Fähigkeiten des ÖBH erfolgt in Vierjahresschritten, ausgehend vom ersten Ziel 2024 über 2028 bis in das Jahr 2032 und darüber hinaus.[7] Im März 2024 erfolgte die Vorlage des ersten Berichts der Beschaffungs-Prüfkommission an Bundesministerin Klaudia Tanner.[8]

Aufgaben

Das Bundesministerium für Landesverteidigung ist zuständig für:[9]

  • Militärische Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere auch:
    • Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
    • Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
    • Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
    • Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
    • Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
    • Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
    • Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete.
    • Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung.
    • Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes.
    • Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder dem Bundesheer dienen, einschließlich des Heeresgeschichtlichen Museums.
    • Angelegenheiten der Schifffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich.
    • Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut).
    • Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds.
    • Angelegenheiten der Heeresforstverwaltung Allentsteig.
    • Angelegenheiten der Europäischen Verteidigungsagentur.

Organisation

Das Bundesministerium für Landesverteidigung gliedert sich wie folgt, gemäß Geschäftseinteilung April 2024[10]

  • Bundesministerin für Landesverteidigung (FBM)
  • Generalsekretär (HGS)
    • Abteilung Strategisches Projektmanagement (StratProjMngt)
  • Kabinett der Bundesministerin & Generalsekretariat (KBM&GS)
    • Gruppe Direktion Kontrolle (GrpDionKontr)
      • Abteilung Revision A (RevA)
      • Abteilung Revision B (RevB)
      • Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen (DiszBW)
      • Abteilung Datenschutzbüro (DSBür)
      • Hinweisgeberschutzstelle (HSchSt)
  • Sektion I – Generaldirektion Verteidigungspolitik (S I – GDVPol)
    • Stabstelle strategische Gleichstellung und Diversity Management (StbStstratGDM)
    • Gruppe Direktion Recht (GrpDionRecht)
      • Abteilung Militärrecht (MilR)
      • Abteilung Internationales Recht (IR)
      • Abteilung Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst (PMVD)
    • Gruppe Direktion Verteidigungspolitik und internationale Beziehungen (GrpDionVPol&IB)
      • Abteilung Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (WFE)
      • Abteilung Verteidigungspolitik und Strategie (VPol&Strat)
      • Abteilung Militärdiplomatie (MilDipl)
      • Abteilung Militärpolitik (MilPol)
    • Gruppe Direktion Kommunikation (GrpDionKomm)
      • Abteilung Marketing und Sport (Mkt&Spo)
      • Abteilung Presse (Presse)
      • Abteilung Zielgruppenkommunikation (ZGK)
      • Abteilung Eigene Medien (EM)
  • Sektion II – Generaldirektion Präsidium (S II – GDPräs)
    • Büro der Parlamentarischen Bundesheerkommission (BürPBHK)
    • Abteilung Personalführung und Entwicklung (PersFü&Entwg)
    • Abteilung Ergänzung und Miliz (Erg&Miliz)
    • Gruppe Direktion Personal (GrpDionPers)
      • Abteilung Allgemeine Personalangelegenheiten (AllgPersAng)
      • Abteilung Konkrete Personaladministration (KonkrPersAdmin)
      • Abteilung Besondere Personalangelegenheiten (BPersAng)
      • Abteilung Organisation (Org)
    • Gruppe Direktion Administration (GrpDionAdmin)
      • Abteilung Präsidiale (Präs)
      • Abteilung Budget (Budg)
      • Abteilung Controlling und Finanzen (ConFin)
      • Abteilung Allgemeine Rechtsangelegenheiten (AllgRecht)
      • Abteilung Vergabe- und Einkaufsrecht (VER)
  • Generalstab (GStb) – Generaldirektion für Landesverteidigung (GDLV)
    • nachrichtendienstliche Abwehr (ndAbw)
    • nachrichtendienstliche Aufklärung (ndAufkl)
    • Gruppe Direktion Fähigkeiten- und Grundsatzplanung (GrpDionFähGSPl)
      • Generalstabsabteilung (GStbAbt)
      • Bundesheerplanung (BHPl)
      • Abteilung Militärstrategische Einsatzkoordination (MilStratEKoord)
      • Abteilung Militärstrategie (MilStrat)
      • Abteilung Strukturplanung (StruktPl)
      • Abteilung Evaluierung (Eval)
    • Sonstige Einrichtungen
      • Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungen beim BMLV
      • Gender Mainstreaming-Beauftragte (GeMB)
      • Anti-Mobbing Beauftragter

Geschäftsbereiche

Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat folgende nachgeordnete Dienststellen.[10]

Bundesminister

Commons: Bundesministerium für Landesverteidigung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzgesetz 2022. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 5. März 2022 (Seite 15).
  2. Mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2009 ging die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Sports mit Wirkung vom 1. Februar 2009 vom Bundeskanzleramt an das dortige Ressort über und das Bundesministerium für Landesverteidigung wurde in Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) umbenannt. Dabei wurde die Sektion VI (Sportsektion) des Bundeskanzleramtes als Sektion V in das BMLVS übergeleitet.
    BM für Landesverteidigung und Sport, Norbert Darabos, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport: Anfragebeantwortung S91143/265-PMVD/2011, 9. Jänner 2012, 9616/AB XXIV. GP, Eingelangt am 10. Jänner 2012, Zu 4 bis 6 (Webdokument, Parlamentarische Materialien, parlament.gv.at/PAKT)
  3. Struktur 2021 Abgerufen am 29. Dezember 2021
  4. Bundesheer führungslos Abgerufen am 10. Mai 2022
  5. Verteidigungsministerin Tanner bestellt Beschaffungs-Prüfkommission. In: OTS. Abgerufen am 17. April 2023.
  6. Landesverteidigungsbericht 2022. Abgerufen am 9. Mai 2023.
  7. Landesverteidigungsbericht 2023. Abgerufen am 15. November 2023.
  8. Bericht 2023. Abgerufen am 5. März 2024.
  9. Bundesministeriengesetz 1986 Fassung vom 29.01.2020. Abgerufen am 4. Mai 2021.
  10. a b Geschäftseinteilung des BMLV 2. April 2024. bmlv.gv.at, abgerufen am 30. Juni 2024.

Koordinaten: 48° 13′ 7″ N, 16° 22′ 7″ O

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Logo des österreichischen Bundesministeriums für Landesverteidigung seit Mai 2018
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Alsergrund (Wien) - Rossauer-Kaserne (1).JPG
Autor/Urheber: C.Stadler/Bwag, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Ostansicht der Rossauer-Kaserne im 9. Wiener Gemeindebezirk Alsergrund.
Das Gebäude im Windsor-Stil (veralteter Nachläufer des romantischen Historismus) wurde ab 1865 nach Plänen des Obersten des Geniestabs Karl Pilhal und des Majors Karl Markl errichtet und am 17. August 1870 als Kronprinz-Rudolph-Kaserne der Benützung übergeben. Als „Defensivkaserne" hat sie einen festungsartigen Charakter. Errichtet wurde sie auf einem 43.293 Quadratmeter großen Grundstück mit einer Länge von 270 Meter und einer Breite von 140 Meter. An der Außenfront gibt es rund 1.300 Fenster.