Bevölkerung Mitteleuropas um 895
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Hochmittelalterliche OstsiedlungDer Begriff der Hochmittelalterlichen Ostsiedlung beziehungsweise des mittelalterlichen Landesausbaus bezeichnet die Einwanderung überwiegend deutschsprachiger Siedler in die östlichen Randgebiete des Heiligen Römischen Reiches während des Hochmittelalters und die damit einhergehenden Veränderungen der Siedlungs- und Rechtsstrukturen in den Einwanderungsgebieten. Bei diesen handelt es sich um die seit etwa dem Jahr 1000 überwiegend slawisch und teilweise baltisch bewohnte Gebiete östlich von Saale und Elbe sowie in Niederösterreich, der Steiermark und in Kärnten bis hin ins Baltikum, nach Böhmen, Polen, Ungarn, Rumänien und Moldawien. Die wissenschaftliche Fachliteratur verwendet für den Vorgang seit den 1970er Jahren zunehmend den Begriff Hochmittelalterlicher Landesausbau und bezeichnet das Siedlungsgebiet als Germania Slavica. In der Mediävistik wird der früher oft benutzte Begriff Deutsche Ostkolonisation seit Mitte des 20. Jahrhunderts aufgrund der sprachlichen Nähe zum Kolonialismus der Neuzeit kaum noch verwendet. .. weiterlesen
DeutscheDas Ethnonym Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Für die Definition der Deutschen als Ethnie werden verschiedene subjektive und objektive Kriterien genannt, unter anderem deutsche Abstammung, deutsche Muttersprache, Pflege deutscher Kultur, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Geschichte und der Glaube an diese Gemeinsamkeiten. Eine „völkische“ Konzeption der Deutschen sieht dabei in der gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Es gibt enge Wechselbeziehungen, aber auch Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere einerseits zwischen dem Ethnienkonzept, das die Deutschen als Nachfahren des die deutsche Sprache sprechenden Bevölkerungsteils des Ostfrankenreiches betrachtet, aber später nationalistisch umgedeutet wurde, sowie andererseits den Bestimmungen über die rechtliche Zugehörigkeit zu Deutschland. Im juristischen Sinne bilden alle deutschen Staatsbürger das deutsche Staatsvolk. Bei der Zugehörigkeit dazu werden seit 1949 ethnische und kulturelle Kriterien nicht mehr berücksichtigt. Einzige Ausnahme sind die Statusdeutschen, also den Staatsangehörigen gleichgestellte Personen als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Diese Rechtsstellung wird heute nur noch Spätaussiedlern in der Zeit zwischen ihrer Aufnahme im Bundesgebiet und der Bescheinigung ihres Status als Spätaussiedler gewährt. .. weiterlesen