Zusatzschild 744 - Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen (Symbol), 750×350, StVO 1970


Autor/Urheber:
siehe oben!
Größe:
751 x 351 Pixel (6741 Bytes)
Beschreibung:
Zusatzschild 744: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen (Symbol), 750×350 mm. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1590. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Nach dem Verkehrsblatt, Heft 15, 1972, Seite 564, war das Zeichen 750 mm hoch und 350 mm breit. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der schwarze Rand war 15 mm breit und der Ausrundungshalbmesser betrug 40 mm. Statt „Symbol“ wird ab 1976 durchgehend der Begriff „Sinnbild“ verwendet.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1590, gezeichnet und interpretiert von Mediatus
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Apr 2024 07:23:04 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 16. November 1970 beschlossen worden sind. Mit der neuen StVO wurden die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen, welches 1968 von der Bundesrepublik unterzeichnet und 1977 zusammen mit dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, zwei europäischen Zusatzübereinkommen und einem Protokoll über Straßenmarkierungen ratifiziert wurde, umgesetzt. Diese StVO trat am 1. März 1971 in Kraft. Die neuen Verkehrszeichen und Zusatzschilder wurden allerdings erst im Verkehrsblatt 14, 1972, mit ihren Bemaßungen veröffentlicht und konnten daher erst ab diesem Zeitpunkt in der neuen Form von der Industrie hergestellt werden. Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen. .. weiterlesen