Zusatzschild 724 o - nur Fußgänger mit Handfahrzeugen oder sperrigen Gegenständen (Sinnbild), StVO 1970


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501 x 351 Pixel (7383 Bytes)
Beschreibung:
Zusatzschild 724 o: nur Fußgänger mit Handfahrzeugen oder sperrigen Gegenständen (Sinnbild). Dieses Schild war Teil der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1970, die 1971 in Westdeutschland eingeführt wurde. Es wurde erstmals im Verkehrsblatt, Heft 15, 1972, ausführlich vorgestellt und hatte die Maße 500 x 350 mm. Die Lichtkantenbreite betrug 14 mm, der schwarze Rahmen war 15 mm breit und der Ausrundungshalbmesser war 40 mm groß. Die Versalhöhe der Schrift lag bei 50 mm. Das Schild wurde 1972 mit der Bezeichnung „Zusatzschild 724: nur Fußgänger mit Handfahrzeugen oder sperrigen Gegenständen (Symbol)“ eingeführt und erhielt erst 1976 (Verkehrsblatt, Heft 23, 1976) die erweiterte Bedeutung: „Zusatzschild 724 o: nur Fußgänger mit Handfahrzeugen oder sperrigen Gegenständen (Sinnbild)“.
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