Zusatzbild zu Bild 22 und 23 - Anfang des Verbots, StVO 1953


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333 x 198 Pixel (39797 Bytes)
Beschreibung:
Zusatzbild zu Bild 22 und 23: Anfang des Verbots. Das rechteckige, weiße Schild mußte 150 mm hoch und 300 mm lang sein (Straßenverkehrs-Ordnung in: Bundesgesetzblatt 1953, Teil 1, S. 1214.)
Lizenz:
Public domain
Credit:
Eigenes Werk, selbst erstellt mit Vorgaben aus dem Bundesgesetzblatt
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Apr 2024 06:40:10 GMT

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