Zeichen 388 - Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar (700x350), 14 mm Lichtkante, StVO 1970


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Zeichen 388: Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar (700x350). Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1599. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Nach dem Verkehrsblatt, Heft 24, 1976, Seite 786, war das Zeichen 350 mm hoch und 700 mm breit. Die Lichtkantenbreite betrug entweder 10 oder 14 mm (wie in der Abb. oben), der schwarze Rahmen war 15 mm breit. Dieser Rahmen konnte – gemessen von seinen Außenkanten – entweder 680 mm oder 672 mm breit sein.
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