Zeichen 367 - Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle - StVO 1970


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Zeichen 367: Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle; nach der StVO von 1970, die 1971 eingeführt wurde. Bereits im de:Verkehrsblatt, Heft 14, 1972, Seite 610 beschrieben, wird das Zeichen im Verkehrsblatt, Heft 24, 1976, S. 784 detailliert beschrieben. Das „i“ mußte 20 mm vom oberen und unteren weißen Rand entfernt stehen. Das Zeichen war insgesamt 500 mm breit und 750 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. Der weiße Kasten für das 228 mm breite Sinnbild war 300 mm breit und 300 mm hoch. Der Abstand vom äußeren Rand zum weißen Kasten betrug links, rechts und oben 100 mm. Außer der Regelgröße von 750 mm x 500 mm war für dieses Zeichen auch eine Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hatte das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit zu sein.
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Apr 2024 07:29:56 GMT

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