Zeichen 239 - Sonderweg Reiter, StVO 1970


Autor/Urheber:
gezeichnet und digital interpretiert von Mediatus
Größe:
601 x 601 Pixel (9770 Bytes)
Beschreibung:
Zeichen 239: Sonderweg Reiter; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1587. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Wie im Verkehrsblatt, Heft 24, 1976, Seite 767, abgebildet war das Zeichen insgesamt 600 × 600 mm groß. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, die blaue Scheibe umfaßte 580 mm. Für eine Verwendung z.B. mit dem Alform-System konnte der innere blaue Bereich auch 572 mm breit ausfallen. Die Gesamtgröße des Verkehrszeichens blieb davon jedoch unberührt.
Lizenz:
Public domain
Credit:
RAL-Farbtafel sowie: siehe oben!
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Apr 2024 07:19:13 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 16. November 1970 beschlossen worden sind. Mit der neuen StVO wurden die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen, welches 1968 von der Bundesrepublik unterzeichnet und 1977 zusammen mit dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, zwei europäischen Zusatzübereinkommen und einem Protokoll über Straßenmarkierungen ratifiziert wurde, umgesetzt. Diese StVO trat am 1. März 1971 in Kraft. Die neuen Verkehrszeichen und Zusatzschilder wurden allerdings erst im Verkehrsblatt 14, 1972, mit ihren Bemaßungen veröffentlicht und konnten daher erst ab diesem Zeitpunkt in der neuen Form von der Industrie hergestellt werden. Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt, in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) eingegangen. .. weiterlesen