Wolfsburg-Gesetz-1972 thumb
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Wolfsburg-GesetzDurch das Wolfsburg-Gesetz wurden im Zuge der niedersächsischen Kommunalreform von 1972 zwanzig umliegende Orte in die Stadt Wolfsburg eingemeindet. Dadurch überschritt die Einwohnerzahl der Stadt die 100.000-Grenze und Wolfsburg erlangte den Status einer Großstadt mit nahezu 131.000 Einwohnern. Die Stadtfläche vergrößerte sich auf diese Weise von 35 auf 204 km². Für die eingemeindeten Stadtteile wurden elf direkt gewählte Ortsräte mit jeweils einem Ortsbürgermeister eingerichtet. Das Wolfsburg-Gesetz regelte auch mehrere Gebietszusammenschlüsse im weiteren Umland. .. weiterlesen