Wolfsburg-Gesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Wolfsburg
Kurztitel:Wolfsburg-Gesetz
Art:Landesgesetz
Geltungsbereich:Niedersachsen
Rechtsmaterie:Kommunalrecht
Erlassen am:10. Mai 1972 (Nds. GVBl. S. 269)
Inkrafttreten am:1. Juli 1972
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Durch das Wolfsburg-Gesetz (offizielle Bezeichnung: Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Wolfsburg) wurden im Zuge der niedersächsischen Kommunalreform von 1972 zwanzig umliegende Orte in die Stadt Wolfsburg eingemeindet. Dadurch überschritt die Einwohnerzahl der Stadt die 100.000-Grenze und Wolfsburg erlangte den Status einer Großstadt mit nahezu 131.000 Einwohnern. Die Stadtfläche vergrößerte sich auf diese Weise von 35 auf 204 km². Für die eingemeindeten Stadtteile wurden elf direkt gewählte Ortsräte mit jeweils einem Ortsbürgermeister eingerichtet. Das Wolfsburg-Gesetz regelte auch mehrere Gebietszusammenschlüsse im weiteren Umland.

Eingemeindete Orte

Zu den eingemeindeten Orten zählten die Stadt Fallersleben, die Gemeinden Almke, Barnstorf, Ehmen, Hattorf, Hehlingen, Heiligendorf, Mörse, Neindorf, Sandkamp und Sülfeld (Landkreis Gifhorn) sowie die Stadt Vorsfelde, die Gemeinden Brackstedt, Kästorf, Neuhaus, Nordsteimke, Reislingen, Velstove, Warmenau und Wendschott (Landkreis Helmstedt).

Eingliederung in die Stadt Wolfsburg
aus dem Landkreis Gifhornaus dem Landkreis Helmstedt
AlmkeKästorf
BarnstorfBrackstedt
EhmenNeuhaus
FallerslebenNordsteimke
HattorfReislingen
HehlingenVelstove
HeiligendorfVorsfelde
MörseWarmenau
NeindorfWendschott
Sandkamp
Sülfeld

Weitere Umgliederungen

Einzelnachweise

  1. Stadt Wolfsburg (Hrsg.): 50 Jahre Wolfsburg im Spiegel der Presse. Wolfsburg 1988, S. 62.
  2. Geschichte der Samtgemeinde Brome (PDF; 21 kB), abgerufen am 22. März 2013.
  3. Entstehung der Samtgemeinde Velpke, abgerufen am 10. Februar 2016.

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(c) Jt wob, CC BY-SA 3.0
Eingemeindeten Orte in die Stadt Wolfsburg nach dem Wolfsburg-Gesetz