Verlauf des Verbots (Parkverbot), StVO 1956
- Gesamtbreite: 5950 mm
- Gesamthöhe: 1950 mm
- Lichtkantenbreite: 50 mm
- Randbreite: 100 mm
- Ausrundungshalbmesser: 600 mm
- Pfeilspitzenhöhe: 550 mm
- Pfeilspitzenlänge: 350 mm
- Pfeillänge gesamt: 1600 mm
- Höhe Ende Pfeilschaft: 400 mm
- Tiefe Ende Pfeilschaft:100 mm
Das Schild hat acht mit der Stanzung bereits eingetiefte Bohrlöcher für verschiedene Anwendungszwecke. Das hier verwendete Bild 23 entspricht nicht den detaillierten Vorgaben, die 1956 erlassen worden sind. Schilder dieser Art wurde nicht nur aus Blech gestanzt, sondern auch auf Mauern gemalt. So habe ich 2016 an der Burgsteige, der Auffahrt zum Schloß Hohentübingen, eine solche aufgemalte Version dokumentieren können.
Im August 2022 wurde das oben photographierte Schild entfernt, da das Gebäude, an dem es befestigt war, kernsaniert wurde.Relevante Bilder
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