Verlauf des Verbots (Parkverbot), StVO 1956

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1597 x 1181 Pixel (1601223 Bytes)
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Zusatztafel „Verlauf des Verbots" mit Bild 23 „Parkverbot“. Ein auch im Jahr 2017 noch im Einsatz befindliches Schild. Die erste Version dieses Schildes wurde für die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1937 eingeführt, die am 1. Januar 1938 rechtsgültig wurde. Das damals rechteckige Schild ohne schwarze Umrandung war 150 x 500 mm groß. Das hier gezeigte Schild gehört – wie die abgerundeten Ecken und der schwarze Rand zeigen – zur westdeutschen StVO-Novelle von 1956 und war bis zum 1. März 1971, als die erste westdeutsche Nachkriegs-StVO von 1970 in Kraft trat, ein verbindlich gültiges Verkehrszeichen. Mit der StVO von 1970 wurde das Schild aus dem Verkehrszeichenkatalog gestrichen. Die Bemaßungen des hier gezeigten plastisch aus Blech gestanzten Schildes, das ursprünglich im Siebdruckverfahren bedruckt war und spätere in den weißen und schwarzen Zonen Übermalungen erhielt, habe ich abgenommen. Sie sind folgende:
  • Gesamtbreite: 5950 mm
  • Gesamthöhe: 1950 mm
  • Lichtkantenbreite: 50 mm
  • Randbreite: 100 mm
  • Ausrundungshalbmesser: 600 mm
  • Pfeilspitzenhöhe: 550 mm
  • Pfeilspitzenlänge: 350 mm
  • Pfeillänge gesamt: 1600 mm
  • Höhe Ende Pfeilschaft: 400 mm
  • Tiefe Ende Pfeilschaft:100 mm

Das Schild hat acht mit der Stanzung bereits eingetiefte Bohrlöcher für verschiedene Anwendungszwecke. Das hier verwendete Bild 23 entspricht nicht den detaillierten Vorgaben, die 1956 erlassen worden sind. Schilder dieser Art wurde nicht nur aus Blech gestanzt, sondern auch auf Mauern gemalt. So habe ich 2016 an der Burgsteige, der Auffahrt zum Schloß Hohentübingen, eine solche aufgemalte Version dokumentieren können.

Im August 2022 wurde das oben photographierte Schild entfernt, da das Gebäude, an dem es befestigt war, kernsaniert wurde.
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Apr 2024 07:08:20 GMT

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