VOL, VOB und VOF als ältere Druckausgabe
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Vergabe- und Vertragsordnung für LeistungenDie Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) ist Teil des deutschen Vergaberechtes und regelt die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland. Bis 2009 wurde sie Verdingungsordnung für Leistungen genannt, wobei unter Verdingung die öffentliche Bekanntgabe von Bedingungen in Erwartung eines Vertragsangebots zu verstehen war. 2016 ging der Regelungsgehalt der VOL/A in der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf. Letztere tritt in den verschiedenen Bundesländern durch Landesgesetzgebungen sukzessive in Kraft. Die VOL/B ist weiterhin gültig. .. weiterlesen
Vergabeordnung für freiberufliche LeistungenDie Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelte bis zum 18. April 2016 die Ausschreibung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Darunter fallen neben Architekten- oder Ingenieurleistungen auch Leistungen im Rahmen der Kunst am Bau. Sie ergänzte die Vergabeverordnung und war in ihrem Bereich das Pendant zu Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Sie galt nur oberhalb der EU-Schwellenwerte. .. weiterlesen