Saffenburg-Wappen


Autor/Urheber:
Wappengrafik erstellt von LeoDavid
Größe:
3186 x 4192 Pixel (474549 Bytes)
Beschreibung:
Stammwappen der Edlen Herren von Saffenberg: „In Schwarz ein goldener Adler. Helmzier ein goldenes Speichenrad. Helmdecken schwarz-golden.“ Die Stammburg des Geschlechts, die um 1080 erbaute Saffenburg hoch über der Ahr, ist heute eine Ruine im Landkreis Ahrweiler. Burg und Reichsherrschaft wurden nach dem Aussterben der Edelherren von Saffenberg geteilt. Ein Teil kam an die Grafen von Sponheim und dann durch Heirat an Dietrich IV von Kleve bzw. Mark. Der andere Teil gelangte an die Herren von Heinsberg, dann an Wilhelm von Arenberg, schließlich 1424 an die Grafen von Virneburg (Philipp I. Graf von Virneburg heiratete Katharina von Saffenberg) und nach deren Aussterben 1545 im Folgejahr an die Grafen von Manderscheid-Schleiden, nach deren Aussterben 1593 an die Grafen von der Mark-Schleiden, zuletzt 1773 an die Herzöge von Arenberg.
Lizenz:
CC0
Einschränkungen:
insignia
Credit:
Blasonierung und alte Wappenabbildungen (→ [1])
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Jul 2024 04:02:18 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Saffenburg

Die Saffenburg, auch Saffenberg genannt, ist die Ruine einer hochmittelalterlichen Höhenburg auf 253 m ü. NN in der Ortsgemeinde Mayschoß im rheinland-pfälzischen Landkreis Ahrweiler. Sie ist die älteste Burgruine des Ahrtals und steht oberhalb des Ahrtals. .. weiterlesen

Nicht eingekreiste zum Heiligen Römischen Reich zugehörige Territorien und Stände

Neben den zu Reichskreisen zusammengefassten übergeordneten, territorialen Einheiten bestand im Heiligen Römischen Reich eine Vielzahl von nicht eingekreisten Territorien und Ständen. Diese waren: .. weiterlesen

Niederrheinisch-Westfälisches Reichsgrafenkollegium

Das niederrheinisch-westfälische Reichsgrafenkollegium, auch westfälische Grafenbank genannt, war der korporative Zusammenschluss der niederrheinisch-westfälischen Reichsgrafen und Herren zur Wahrung ihrer Interessen auf den Reichstagen und insbesondere im Reichsfürstenrat. Es bestand von 1653 bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806. .. weiterlesen