Rheinbruecke Waldshut–Koblenz 01 09
Rheinbrücke Waldshut (Baden-Württemberg, Deutschland) - Koblenz (Aargau, Schweiz)
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Rheinbrücke Waldshut–KoblenzDie Rheinbrücke Waldshut–Koblenz ist eine eingleisige Eisenbahnüberführung der Strecke Waldshut–Turgi, die zwischen den Bahnhöfen von Waldshut und Koblenz AG den Rhein überspannt, der dort die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz bildet. Es war die erste Eisenbahnbrücke zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweiz. Sie ist die einzige größere Eisenbahnbrücke über den Rhein, die bis heute vollständig erhalten ist, und zählt zu den europaweit seltenen Gitterträgerbrücken im Originalzustand. Das Bauwerk ist vom Abbruch bedroht, da der Eigentümer der deutschen Seite, die DB Netz, es durch einen Neubau ersetzen möchte. .. weiterlesen
SprengobjektAls Sprengobjekt wurde in der Schweizer Armee eine permanente Einrichtung bezeichnet, die zur Zerstörung von Durchgangs- oder Umgehungsachsen diente, um diese unpassierbar zu machen. .. weiterlesen
Grenze zwischen Deutschland und der SchweizDie Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz ist eine nach Schweizer Auffassung 347 km ohne bzw. 363 km mit der Exklave Büsingen bzw. nach Auffassung Deutschlands 316 km lange politische Grenze in Mitteleuropa. Die Differenz hängt mit dem ungeklärten Grenzverlauf auf dem Obersee genannten Teil des Bodensees zusammen. .. weiterlesen
Technische Einteilung von BrückenEine Einteilung von Brücken kann technisch nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen: nach Funktion, Tragwerk, Dauerhaftigkeit des Überganges, Größe der Brücke, Art des überwundenen Hindernisses oder Spannweite. .. weiterlesen
BrückeEine Brücke ist ein Bauwerk, das Verkehrswege oder Versorgungseinrichtungen über natürliche Hindernisse oder andere Verkehrswege hinwegführt. .. weiterlesen
Liste der RheinbrückenDie Liste der Rheinbrücken nennt Brücken, die den Rhein bzw. seine Mündungsarme überqueren. .. weiterlesen
Liste der Kulturgüter in KoblenzDie Liste der Kulturgüter in Koblenz enthält alle Objekte in der Gemeinde Koblenz im Kanton Aargau, die gemäss der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, dem Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten sowie der Verordnung vom 29. Oktober 2014 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten unter Schutz stehen. .. weiterlesen