Ramosch wappen
Blasonierung: In Silber ein aufrechtes schwarzes, rot bewehrtes Einhorn.
Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Die Verwendung öffentlicher Wappen und Zeichen ist durch das Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 (232.21) und die Vollziehungsverordnung vom 2. September 2015 (232.211) geregelt. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen und Wappensatzung.
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