Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind - Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen, Sinnbild nach § 39 StVO, StVO 2020


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Sinnbild nach § 39 StVO: Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind - Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen. Das Zeichen wurde mit einer Novelle im Jahr 2020 in die Liste der Sinnbilder aufgenommen.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Apr 2024 06:27:58 GMT

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