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Postzeitungsvertrieb (DDR)Der Postzeitungsvertrieb, abgekürzt PZV, war in der DDR das staatliche Vertriebsorgan für alle Presseerzeugnisse des In- und Auslandes. Gemäß den Paragraphen 2 und 3 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 3. April 1959 war die Deutsche Post allein zuständig für die Beförderung und den Vertrieb fortlaufend erscheinender Presseerzeugnisse. Laut Paragraph 3 der Postzeitungsvertriebsordnung vom 3. April 1959 umfasste der Vertrieb von Presseerzeugnissen durch die Deutsche Post alle Tätigkeiten von der Übernahme der Presseerzeugnisse bis zur Aushändigung an den Bezieher. .. weiterlesen
Deutsche Post (DDR)Die Deutsche Post (DP) war aufgrund eines Gesetzes vom 3. April 1959 als staatliche Einrichtung der Träger des Post- und Fernmeldewesens in der DDR. Ihr wurde das alleinige Recht zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung sowie zum Vertrieb von Presseerzeugnissen (PZV) auf dem Gebiet der DDR übertragen. .. weiterlesen