Oberstes-Gericht-DDR
Das Oberste Gericht der DDR hatte seinen Eingang an der westlichen - von Bäumen rechts verdeckten - Seite der Gebäudefront zur Littenstraße. Der mittig liegende Haupteingang führt in den Lichthof des früheren und heutigen Amtsgerichts Mitte. In der DDR-Zeit befand sich hier der Zugang zum Stadtgericht Berlin und zu den Stadtbezirksgerichten Mitte, Prenzlauer Berg und zeitweilig Friedrichshain. Im vorderen Teil des Bildes - Ostseite des Gebäudes - ist der Eingang zu den Dienststellen des Generalstaatsanwaltes von Berlin, der Stadtbezirksstaatsanwälte Mitte, Prenzlauer Berg und zeitweilig auch Friedrichshain zu sehen. An der Rückseite des Gebäudes befand sich der Eingang zur Dienststelle Militäoberstaatsanwalt.
Bei dem östlichen Teil des Gebäudes handelt es sich um den Rest des früheren Landgerichts, von dem Ende der 60er Jahre zwei Flure und der Lichthof abgerissen wurde, um die Verbreiterung der Grunerstraße zu ermöglichen.Relevante Bilder
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Oberstes Gericht der DDROberstes Gericht (OG) war der Name des höchsten Rechtsprechungsorgans der DDR. Es wurde durch Gesetz vom 8. Dezember 1949 organisatorisch getrennt vom Generalstaatsanwalt der DDR errichtet und mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages aufgelöst. .. weiterlesen
DDR-JustizDie DDR-Justiz war die Justiz der Deutschen Demokratischen Republik und wurde im Geiste der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie weniger als Kontrollorgan staatlichen und privaten Handelns, sondern vielmehr als Vollstreckungsorgan des Willens der herrschenden Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gesehen. Das Idealbild des DDR-Rechtes war eher das geregelte und friedliche Zusammenleben aller Bürger. Im Bereich der unpolitischen Streitentscheidungen entwickelte die DDR-Justiz dabei eine erhebliche Funktionstüchtigkeit und durch die große Bereitschaft der Richter, sich auch mit Einzelfällen zu befassen, sogar eine gewisse Bürgernähe in der Entscheidungsfindung. In politisch wichtigen Prozessen wurde allerdings weitgehend ein strikter Gehorsam gegenüber den Vorgaben der Partei geübt. Rechte von Oppositionellen wurden nicht nur in Strafverfahren erheblich beschnitten. Bei besonders wichtigen Strafverfahren griff die SED dahingehend in die Rechtsprechung ein, dass die Staatsanwaltschaft ihre Urteilsanträge zur Genehmigung vorzulegen hatte. Die SED konnte auf verschiedenen Kanälen direkt oder indirekt in die Rechtsprechung eingreifen. In der späten DDR orientierten sich die Richter und Staatsanwälte aber meist an den Rechtsnormen und vor allem den Orientierungen zur Rechtsprechung. Diese wurden von einem geheimen Gremium, den Leiter- und Stellvertreterberatungen der obersten Justiz- und Ermittlungsorgane unter Beteiligung des ZK der SED vorgegeben. Jede Institution sorgte im Wesentlichen selbst dafür, dass diese Vorgaben eingehalten wurden. Die Steuerung der politischen Justiz verlief also indirekter als z. B. in den Waldheimer Prozessen von 1950, wo die SED Einzelurteile vorgegeben hatte. In Einzelfällen beriet jedoch der Minister für Staatssicherheit mit dem Generalsekretär der SED persönlich die Prozesslinie. Auch andere Interventionen z. B. bei den Skinheadprozessen sind bekannt. Nach der sozialistischen Staats- und Rechtstheorie ist der Staat(sapparat), bestehend aus Verwaltung, Polizei, Justiz und Armee, ein Machtinstrument der jeweils herrschenden Klasse. Die in deren Sinne angepasste Gesetzgebung dient der Aufrechterhaltung der errungenen Macht. In konsequenter Durchsetzung dieser Lehre wurde die DDR-Justiz personell gestaltet und für deren Handeln entsprechende Normen geschaffen. Die Justizorgane der DDR waren Bestandteil der „Diktatur des Proletariats“. Diese sah sich durch die „sozialistische Demokratie“ legitimiert, deren wesentlicher Bestandteil das Wahl- und Eingabenrecht war. Nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED nahm diese Partei für sich in Anspruch, praktisch die alleinige Interessenvertreterin der „Werktätigen“ zu sein und beeinflusste sowohl die Gesetzgebung als auch die personelle Gestaltung der gesamten Justizorgane. .. weiterlesen