Oberstes Gericht der DDR

Der erste Sitz des Obersten Gerichts war das heute als Hauptsitz des Bundeswirtschaftsministeriums dienende Gebäude unmittelbar am Grenzübergang Sandkrugbrücke in Berlin-Mitte
Zweiter Sitz des Obersten Gerichts im Justizgebäude in der Littenstraße, Berlin-Mitte.

Oberstes Gericht (OG) war der Name des höchsten Rechtsprechungsorgans der DDR. Es wurde durch Gesetz vom 8. Dezember 1949[1] organisatorisch getrennt vom Generalstaatsanwalt der DDR errichtet und mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages aufgelöst.

Bis zum Beginn der 1970er Jahre befand sich das Oberste Gericht im repräsentativen Gebäudeteil der vormaligen Militärärztlichen Akademie an der Invalidenstraße mit der postalischen Anschrift „Scharnhorststraße 6“ in Berlin-Mitte. Danach bezog es in der Littenstraße Räumlichkeiten im dortigen Justizgebäude. In dem Gebäude befanden sich außerdem das Stadtgericht Berlin, die drei Stadtbezirksgerichte Mitte, Prenzlauer Berg und – bis zu dessen Auszug – Friedrichshain, das Staatliche Notariat sowie der Generalstaatsanwalt von (Groß-)Berlin, die Staatsanwälte der Stadtbezirke Mitte, Prenzlauer Berg und – bis zu dessen Auszug – Friedrichshain, des Militärgerichts und der Militäroberstaatsanwalt.[2]

Zuständigkeiten

DDR-Buch anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Obersten Gerichts, 1970

Zu den Aufgabenbereichen des Gerichts zählten

  • die Durchführung von Strafverfahren in erster und letzter Instanz, in denen der Oberste Staatsanwalt der DDR wegen der überragenden Bedeutung der Fälle Anklage vor dem Obersten Gericht erhob, sowie
  • die Kassation in Zivil-[3] und Strafsachen.

Später kamen weitere Aufgaben hinzu, was vor allem dem Prozess der Vereinfachung zuzurechnen ist, den die DDR-Justiz durchschritt. Nach § 55 des Gerichtsverfassungsgesetzes der DDR,[4] das am 15. Oktober 1952 in Kraft trat, hatte das Oberste Gericht auch als Gericht zweiter Instanz über die Rechtsmittel

  • des Protests, der Berufung und der Beschwerde gegen erstinstanzliche Urteile in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen sowie in Straf- und Militärstrafsachen
  • der Berufung gegen Entscheidungen der Spruchstelle für Nichtigkeitserklärungen des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen

zu verhandeln und zu entscheiden.

Im Jahre 1959 wurde es auch für Ost-Berlin zuständig, wo die entsprechenden Kompetenzen bisher beim Kammergericht (Ost-)Berlin gelegen hatten. Für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten innerhalb der volkseigenen und genossenschaftlichen Wirtschaft war das Staatliche Vertragsgericht zuständig. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit sowie spezielle Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtszweige bestanden in der DDR nicht. Für Sozialversicherungssachen gab es die Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des FDGB (§302 f. AGB[5])[6] bzw. bei der Staatlichen Versicherung;[7] im Verwaltungsrecht die Möglichkeit der verwaltungsinternen Rechtsmittelbeschwerde[8] sowie der allgemeineren Eingabe.[9]

Organisation

Das Oberste Gericht der DDR war ordentliches Gericht und entschied sowohl in Straf- als auch Zivilsachen. Dazu waren Senate gebildet, die je von einem Präsidenten oder Vizepräsidenten als Oberrichter geleitet wurden. Neben dem Oberrichter saßen in einem Senat zusätzlich zwei weitere Richter. Gemäß Gerichtsverfassungsgesetz wurden die Richter des Obersten Gerichts auf Vorschlag des Ministerrates durch die Volkskammer auf fünf Jahre gewählt.

Höchstes Organ war das Plenum, dem alle Richter des Obersten Gerichts und die Direktoren der Bezirksgerichte und der drei Militärobergerichte angehörten. In jährlichen Sitzungen wurden Richtlinien und Beschlüsse verabschiedet, die in der Regel Eingang in das Gesetzblatt der DDR fanden.

Die Geschäfte des Obersten Gerichts wurden vom Präsidium geregelt, das aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Oberrichtern bestand. Das Präsidium konnte auch für die Rechtsprechung unterer Gerichte Beschlüsse fassen. Der Große Senat des Obersten Gerichts hatte über grundsätzliche Entscheidungen zu befinden. Je nachdem ob im Großen Senat über Straf- oder Zivilsachen zu entscheiden war, setzte sich das Richterkollegium aus den Oberrichtern der jeweiligen Straf- oder Zivilsenate sowie dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Gerichts zusammen.

  • Präsidenten: Kurt Schumann (1949–1960, NDPD), Heinrich Toeplitz (1960–1986, CDU), Günter Sarge (1986–1990, SED); Gerhard Körner (Februar bis Oktober 1990, PDS).
  • Vizepräsidenten: Hilde Benjamin (1949–1953, SED); Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Strafrecht: Walter Ziegler (1953–1958, SED), Gustav Jahn (1958–1962), Walter Ziegler (1962–1977, SED), (neu 1. Vizepräsident) Günter Sarge (1977–1986, SED); ab 1977 fünf Strafsenate;
  • Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht: Hans Reinwarth (1966–1969), Peter-Paul Siegert (1969–1974), Werner Strasberg (1974–1990; ab 1986 1. Vizepräsident); ab 1978 vier Zivilsenate;
  • Militärkollegium: Vorsitzender des Kollegiums: Günter Sarge (1963–1977), Lothar Penndorf (1977–1989) zuständig für MdI, MfNV und MfS; ab 1971 zwei Militärstrafsenate;
  • nicht dem Obersten Gericht unterstellte Generalstaatsanwälte (siehe DDR-Justiz): Ernst Melsheimer (1949–1960, SED), Josef Streit (1962–1986, SED), Günter Wendland (1986–1989), Harri Harrland (1989/1990), Hans-Jürgen Joseph (1–6/1990);
  • Stellvertretende Generalstaatsanwälte: Günter Wendland (bis 1986), Karl-Heinz Borchert, ab 1990 u. a. Lothar Reuter und Peter Przybylski (langjähriger Pressesprecher/ Staatsanwalt für Öffentlichkeitsarbeit, u. a. in DFF-Fernsehsendung Der Staatsanwalt hat das Wort).

1989 waren am Obersten Gericht 58 Richter tätig; beim Generalstaatsanwalt 119 Staatsanwälte.[10]

Der 1. Strafsenat

(c) Bundesarchiv, Bild 183-B0709-0004-022 / CC-BY-SA 3.0
1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR bei einem Schauprozess, 1963

Im 1. Strafsenat des Obersten Gerichts wurden insbesondere in den Anfangsjahren der DDR maßgebliche Prozesse von hoher politischer Relevanz für die Geschichte der DDR verhandelt, etwa der Prozess gegen die Zeugen Jehovas (1950), gegen Otto Fleischer (1953), Elli Barczatis/Karl Laurenz (1955), in denen es um Spionage ging, oder der Schauprozess gegen Hans Globke, einen engen Berater Konrad Adenauers, wegen dessen nationalsozialistischer Vergangenheit (1963). Von 1950 bis 1972 führte der Strafsenat 63 Verfahren gegen 260 Personen durch, wovon die meisten zwischen 1950 und 1957 stattfanden. In den 41 Prozessen mit 202 Angeklagten in diesem Zeitraum wurden nur zwei freigesprochen. Unter den 200 Schuldsprüchen waren

Ab Mitte der 1960er Jahre nahm die Zahl der hier verhandelten Verfahren ab. Ab 1967 fand höchstens ein Strafprozess vor dem 1. Strafsenat pro Jahr statt.[11]

Den Vorsitz hatte meist der Vizepräsident, selten der Präsident. Der Strafsenat fällte insbesondere in den 1950er-Jahren Urteile mit Rechtsgrundsätzen, die später in die DDR-Gesetzgebung einflossen. Ernst Melsheimer, der erste Generalstaatsanwalt der DDR, sprach dem Senat eine zentrale politische Funktion zu:

„Das höchste Gericht soll in den für die Grundlagen unseres Staates und für den Bestand unserer Republik entscheidenden Fragen Recht sprechen; es soll auf hoher, weithin dem ganzen Volke sichtbarer Plattform urteilen; es soll schnell und richtig urteilen. […] Die Aburteilung […] durch den höchsten Gerichtshof in breitester Öffentlichkeit stärkt und vertieft die demokratische Gesinnung und die demokratische Wachsamkeit der Massen.“

(c) Bundesarchiv, Bild 183-B0709-0004-008 / CC-BY-SA 3.0
Hilde Benjamin (rechts), erste Vizepräsidentin des Gerichts (1963)

Die spätere DDR-Justizministerin Hilde Benjamin hielt in diesem Raum als erster Vizepräsidentin des Gerichts mehrere politische Prozesse ab. Sie leitete die Gesetzgebungskommission beim Staatsrat der DDR und schrieb DDR-Rechtsgeschichte.

Entscheidungssammlungen

Entscheidungen des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik

  • in Zivilsachen (OGZ) 1.1951–16.1983 (Entscheidungen der Jahre 1950–1981; ZDB-ID 1871-5 und ZDB-ID 224988-1)
  • in Strafsachen (OGSt) 1.1951–16.1977 (Entscheidungen der Jahre 1950–1975; ZDB-ID 1870-3 und ZDB-ID 224987-x)
  • in Arbeitsrechtssachen (OGA) 1.1959–9.1983 (Entscheidungen der Jahre 1952–1981; ZDB-ID 507535-x und ZDB-ID 224986-8)

Für die Zeit ab 1975 bzw. 1981 wurde keine amtliche Entscheidungssammlung mehr veröffentlicht. Stattdessen gab es die der Geheimhaltung unterliegenden Informationen des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik (1977–1989; ZDB-ID 1085540-3; 78 Hefte).[12] Andere Entscheidungen wurden noch in der Zeitschrift Neue Justiz abgedruckt.

Registerzeichen

bis 1975:

1. Stelle: Verfahrensart
Z = Kassation
Z … (I) = erstinstanzliches Verfahren
U = Berufung
W = Beschwerde
2. Stelle: Rechtsgebiet
st = Strafsachen (II/III: Sachgebiet)
MSt = Militärstrafsachen
z = Zivilsachen
a = Arbeitsrechtssachen
z … (Pa) = Patentsachen (1954–63)
zV/stV = Verkehrssachen (1954–60/67)
zF = Familiensachen (ab 1958)
zP = Patentsachen (ab 1963)
Pr = Präsidium; Pl = Plenum
Beispiel: Zst (Kassation in Strafsachen)

ab 1976:

1. Stelle: Gericht
O = Oberstes Gericht
2. Stelle: Rechtsgebiet
S = Strafsachen
MS = Militärstrafsachen
Z = Zivilsachen
P = Patentsachen usw.
F = Familiensachen
A = Arbeitsrechtssachen
D = Verwaltungsrechtssachen (1989/90)
3. Stelle: Verfahrensart
K = Kassation
B = Berufung
R = Beschwerde
OGrS = Großer Senat (1987/90)
Beispiel: OSK (Kassation in Strafsachen)

Literatur

  • Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz. Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR. Keip Verlag, Goldbach, 1995, S. 20, ISBN 3805102437.
  • Matthias Esch: Die Kassation in Strafsachen. Berichte des Osteuropa Instituts an der Freien Universität Berlin, Berlin 1992, ISBN 3-921374-46-4.
  • Karl Wilhelm Fricke: Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945–1968. Köln 1979, ISBN 3-8046-8568-4.
  • Günther Sarge: Im Dienste des Rechts: Der oberste Richter der DDR erinnert sich. Edition Ost, Berlin 2013, ISBN 978-3-360-01844-1.
  • Horst Kellner: Die Kassation in Zivilsachen in der Deutschen Demokratischen Republik. Diss. 1957, HU Berlin.
  • Richtlinien und Beschlüsse – bedeutende Leitungsakte des Obersten Gerichts der DDR. WissZ der HUB, 1966, Heft 6.
  • Über den Anteil der Rechtsprechung am Rechtsbildungsprozess in der Deutschen Demokratischen Republik, in: Festschrift für Erich Buchholz, Kai Homilius Verlag, Berlin 2007, S. 140 ff.
Commons: Oberstes Gericht der DDR – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1949 (GBl. Nr. 16 S. 111)
  2. Heute ist das Gebäude Sitz des Amtsgerichts Mitte sowie verschiedener Zivilkammern des Landgerichts Berlin (Berufungs- und Beschwerdekammern, Verkehrskammern, Wettbewerbskammern, Kammern für Handelssachen).
  3. Torsten Reich: Die Kassation in Zivilsachen – Maßnahmeakt oder Rechtsinstitut?. In: forum historiae iuris, 1997
  4. Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. Oktober 1952 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 141 vom 9. Oktober 1952, S. 983 ff., Digitalisat.
  5. Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977, im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 18 vom 22. Juni 1977, S. 185ff., Digitalisat.
  6. Richtlinie über die Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 21. Februar 1978 (GBl. I Nr. 8 S. 109)
  7. Verordnung über die Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik (Beschwerdekommissionsordnung) vom 4. Mai 1979 (GBl. I Nr. 14 S. 106)
  8. Gesetz und Verordnung vom 24. Juni 1971 (GBl. I Nr. 3 S. 49 und GBl. II Nr. 54 S. 465)
  9. Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger -Eingabengesetz - vom 19. Juni 1975 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 26 vom 27. Juni 1975, S. 461f., Digitalisat.
  10. Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1990 S. 448
  11. Statistik aus: Rudi Beckert (siehe Literaturliste), S. 20.
  12. Dazu Friedrich-Christian Schroeder, Dieter Gräf: Geheime Rechtsprechungsanweisungen in der DDR. In: Recht in Ost und West (ROW). Band 31, 1987, S. 291–294.

Koordinaten: 52° 31′ 55″ N, 13° 22′ 22,8″ O

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Diese Abbildung zeigt nicht das ehemalige Oberste Gericht der DDR in der Scharnhorststraße, sondern das Gerichtsgebäude in der Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin Mitte; jetziges Landgericht Berlin 2;

Das Oberste Gericht der DDR hatte seinen Eingang an der westlichen - von Bäumen rechts verdeckten - Seite der Gebäudefront zur Littenstraße. Der mittig liegende Haupteingang führt in den Lichthof des früheren und heutigen Amtsgerichts Mitte. In der DDR-Zeit befand sich hier der Zugang zum Stadtgericht Berlin und zu den Stadtbezirksgerichten Mitte, Prenzlauer Berg und zeitweilig Friedrichshain. Im vorderen Teil des Bildes - Ostseite des Gebäudes - ist der Eingang zu den Dienststellen des Generalstaatsanwaltes von Berlin, der Stadtbezirksstaatsanwälte Mitte, Prenzlauer Berg und zeitweilig auch Friedrichshain zu sehen. An der Rückseite des Gebäudes befand sich der Eingang zur Dienststelle Militäoberstaatsanwalt.

Bei dem östlichen Teil des Gebäudes handelt es sich um den Rest des früheren Landgerichts, von dem Ende der 60er Jahre zwei Flure und der Lichthof abgerissen wurde, um die Verbreiterung der Grunerstraße zu ermöglichen.
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Buch-Umschlag der im Staatsverlag der DDR 1970 anlässlich des 20jährigen Bestehens erschienenen Textsammlung "Oberstes Gericht der DDR - höchstes Organ wahrhaft demokratischer Rechtsprechung"