Minister Kinkel
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Bundespr‰sident Karl Carstens besucht Bundesnachrichtendienst in Pullach
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(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F054876-0030 /
/ CC-BY-SA
Ludwig Wegmann
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Beschreibung | deutscher Fotograf | ||
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Vizekanzler (Deutschland)Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch auch der jeweilige allgemeine Stellvertreter des Reichskanzlers während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik bezeichnet. Die Bezeichnung Vizekanzler ist – anders als in Österreich – inoffiziell und erscheint in keiner der (historischen) deutschen Verfassungen. Das Grundgesetz spricht von einem Stellvertreter, den der Kanzler ernennt und der ein Bundesminister sein muss. .. weiterlesen