Ivan Bunin 1933
- Fotografische Werke (sw.: "Fotografiska verk eller bildkonst"), wie Portraits, sind gemeinfrei:
- a) wenn der Fotograf vor dem 1. Januar 1954 starb (SFS 1960:729, § 43), oder
- b) wenn der Fotograf nicht bekannt/ermittelbar ist und das Werk vor dem 1. Januar 1954 erstellt wurde (SFS 1960:729, § 44).
- Fotografische Bilder (sw.: "Fotografiska Bilder"), wie einfache Fotos und Pressebilder, sind gemeinfrei,
- wenn sie vor dem 1. Januar 1974 (SFS 1960:729, § 49a) geschaffen wurden.
- Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
- Immer die Quelle angeben.
- Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
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1933Die Politik des Jahres 1933 ist geprägt durch die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler im Deutschen Reich und das damit verbundene Ende der Weimarer Republik und den Beginn des „Dritten Reichs“. Praktisch zeitgleich beginnt in Österreich durch die von der christlich-sozialen Bundesregierung unter Engelbert Dollfuß so bezeichnete „Selbstausschaltung des Parlaments“ die Zeit des austrofaschistischen Ständestaates, womit nach Italien (1922), Albanien (1925), Polen (1926), Litauen (1926) und Jugoslawien (1929) zwei weitere kurz nach dem Ersten Weltkrieg entstandene Demokratien in Europa scheitern. .. weiterlesen